Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg

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06 Mai 2013 23:46 #43878 von Shiznit
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Das Parken auf Motorrad Parkplätzen ist VERBOTEN.
Habe schon ein Strafzettel bekommen und es hat mir auch ein Anwalt bestätigt.

Gruß
Shiznit

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07 Mai 2013 00:08 #43880 von Helixuwe
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Wenn der T. als Quad zugelassen ist darf er auch auf Motorradplätzen parken. Wenn nur hinten ein Kennzeichen vorhanden ist sowieso. Nur die Rennleitung weiß das nicht und wenn dann noch Türen und Scheiben zu sehen sind ist auch ein Quad ein PKW. Ein Einspruch ist in solchen Fällen immer erfolgreich. Wenn allerdings der T. als PKW zugelassen ist und mit Steuerbefreiung bleibt nur der Stellplatz an der Parkuhr. Das gleiche Problem habe ich mit dem nächtlichen 80 km/h wegen Lärmschutz auf dem Vectrix. Alles Gesetzeslücken über die man sich noch keine Gedanken gemacht hat.
Bestes Beispiel: LKW dürfen auf außerörtlichen Straßen nur 60 km/h fahren und dann doch wenn Innerörtlich 70 km/h erlaubt sind dort auch 70 fahren. Verrückt aber wahr.
Allerdings darf auf einem Gehweg grundsätzlich nicht geparkt werden und daher ist dort ein Knöllchen auch gerechtfertigt.
Gruß Uwe

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07 Mai 2013 01:26 #43881 von dago
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
:huh: querparken sollte erlaubt sein, da der kurze < 250cm (223cm) ist
daher darf der smart eigentlich nicht quer parken (>250cm)
bisher habe ich beim querstehen keine probleme bekommen
allerdings sollte man den dosenfahrern genug freiraum lassen um auszuparken
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07 Mai 2013 01:30 #43882 von TW Global
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Hast Du jetzt seitlich zwischen zwei parkenden Fahrzeugen geparkt, oder aufm Bürgersteig?

Ich parke grundsätzlich qeur, sofern die Bucht breit genug ist! Anfahren auf den Bürgersteig zählt dabei nicht, wie früher zeitweise immer versucht wurde um die Schnauze des Smarts zu verkürzen! Die Hinterreifen dürfen dabei aber nicht auf dem Bürgersteig stehen und der Twizy auch nicht reinragen! Du solltest rückwärts drin stehen! Das Problem beim Smart war halt das er mit der Schnautze schon mitten im Verkehr stand bevor Du als Fahrer überhaubt was sehen konntest oder vom fließenden Verkehr gesehen werden konntest, daher hat man es verboten und damit argumenttiert das ein vermehrte Unfallgefallgefahr befürchtet wird! ( typisch deutsch halt!) Wenns um vermehrte Unfallhäufigkeit geht, hätte auch nie ein Jaguar Etype serie 1-2 oder XJ40 in den Verkehr gebracht werden dürfen, weil du da auch schon mit der kpl. Schnautze mitten drin in der Kreuzung stands bevor Du sehen konntest ob links oder rechts überhaupt einer kommt! Und wenns nur an den seitlichen Refelektoren liegen würde nix leichter als das die sind schneller angebracht als das Ordnungsamt hier schreien kann! Und auf Bürgersteigen grundsätzlich rumzustehen find ich ein wenig asslig, man muß sich einfach mal in die Lage von Rollstuhlfahrern versetzen die extra vom Bürgersteig auf die Strasse müssen oder die Omas und Opas die mit Ihren Rollatoren runterfahren müssen nur um an Deinem Quad vorbei zukommen oder weil die ganzen Roller, Mofas und Mopeds im Weg stehen! Aber das ist die gleiche endlos Diskussion, wie mit gestressten Hausmuttchen Vanfahrerinnen , die meinen behinderten Parkplätze wären extra für sie gemacht weil se da endlich Ihren Bergepanzer SUV standesgemäß geparkt bekommen ohne groß hin und her rangieren zu müssen!
Ich würde sagen es kommt immer darauf an, wie groß der Bürgersteig ist, würden mich aber keine 10 Pferde draufbringen, es sei den es handelt sich um einen echten Notstand da die Ladesäule von irgendwelchen Stinkern blockiert sind! Aber in Zeiten klamer Kumunensäckel heißt halt die Devise Mund auf, oder Geldbeutel! :woohoo:

Alle sagten: "Das ist unmöglich und geht nicht!" dann kam einer der wußte das nicht und hat es einfach gemacht! " Eine Hummel kann rein physikalisch nicht fliegen, Ihr Körper ist zu schwer und unförmig im Gegensatz zur Flügeloberfläche! Sie weiß es nur nicht! :-))

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07 Mai 2013 01:59 - 07 Mai 2013 02:01 #43885 von dago
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
normalerweise stell ich den kurzen, rückwärts, in die flucht mit den schon parkenden dosen
somit schaut er dann rechts und links nur ein paar cm raus
wenn ich meinen heckkorb drauf hab, mach ich den ab (10sec) und pack ihn auf den soziusplatz
auf dem gehweg parke ich eigentlich nie, meisst finde ich in kurzer entfernung eine alternative

rausfahren ist ja nun wirklich kein problem mit der kurzen schnautze... ;)
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Letzte Änderung: 07 Mai 2013 02:01 von dago.

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07 Mai 2013 08:05 #43890 von Wackelstein
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg

Das mit den Kennzeichen hab ich leider auch noch nicht ganz durchschaut.
Der Vorführer (Technic 80) den ich in Nö (Horn) gefahren bin hatte nur hinten ein mehrzeiliges Kennzeichen.
Lt. dem werden die Twizys von der BH in Horn nur mit einem Kennzeichen zugelassen.
In Wien werden allerdings die Twizys nur mit zwei Kennzeichen angemeldet.

Meiner wurde in Gmünd NÖ zugelassen. Ich bekam zwar zwei Kennzeichen, brauchte aber nur das Hintere anzubringen. Das Andere liegt bei der Behörde und schimmelt dort vor sich hin ;-)
Eigentlich dachte ich, dass das in ganz Österreich so ist :unsure:

Bezüglich quer parken: Mein Renault-Händler meinte er hätte sich schon mit Polizisten unterhalten. Generell ist das Quer-Parken verboten. Allerdings müsste ein Polizist schon extrem "deppert" (= ösisch für "blöd" :D) sein, wenn er dafür jemanden strafen würde.
Egal; bis jetzt hatte ich noch keine Veranlassung so zu parken; mal sehen....

Auf einem Gehsteig (= ösisch für "Bürgersteig" :D) würde ich auch mit einem Roller nicht parken; ich denke da würde man sich leicht den Unmut der Bevölkerung und damit wohl auch der Polizei zuziehen.

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07 Mai 2013 08:12 #43893 von sauschwein
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
für D: habe ein Urteil gefunden, wonach das Querparken erlaubt ist.

Kurzform:
Das Gericht führte in seiner Entscheidung aus, dass nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ein Querparken zulässig sei (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.1962 - 4 StR 93/62 - = BGHSt 17, 240 = NJW 1962, 1405), wenn dies aus verkehrstechnischen Gründen, namentlich zur besseren Ausnützung des vorhandenen Parkraums bei genügend breiter Straße zweckmäßig sei und zu keiner Gefahrerhöhung für den fließenden Verkehr führe.
Da im vorliegenden Fall das Gericht keine Behinderung des fließenden Verkehrs oder eine Gefahrerhöhung feststellen konnte, hob es den Bußgeldbescheid auf.


Langform: www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/...tsgerichte/viechtach/7_ii_owi_605_05.pdf

am besten ausdrucken und in's Handschuhfach legen :)

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07 Mai 2013 08:15 #43894 von Woodstock
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Das mit dem Querparken sollte in D nicht das Problem sein, der Kleine ist kurz genug. Aber wie weiter oben schon geschrieben: weg vom Gehweg (auch in Deutschland Süd für Bürgersteig üblich ;) )! - Wenn da Kinderwagen oder Rolli nicht durchkommen, ist es nicht nur unverschämt, sondern auch verboten.

In Stuttgart bekommen Smarts selten ein Ticket für's Querparken (vielleicht eine Dienstanweisung wegen Car2Go?! - ein Schelm, wer Böses dabei dächte ...). Dann wird's der Twizy auch können. Nur sollte die 'Nase' eben nicht sehr rausragen und kein anderer beim Ein-/Ausparken behindert werden.

Werde bei nächster Gelegenheit mal die Geldeintreiber vom Ordnungsamt ansprechen. Die sind meist neugierig wg. des Twizy (ist ja soooo viel 'günschtiger' als Car2Go, ach ne :laugh: )

Ulrich

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07 Mai 2013 08:18 #43895 von Woodstock
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
sauschwein schrieb:

für D: habe ein Urteil gefunden, wonach das Querparken erlaubt ist.


Ooops, war zu langsam :) - danke für's Zitat!

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07 Mai 2013 08:30 #43896 von weiss60
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Wackelstein schrieb:

Das mit den Kennzeichen hab ich leider auch noch nicht ganz durchschaut.
Der Vorführer (Technic 80) den ich in Nö (Horn) gefahren bin hatte nur hinten ein mehrzeiliges Kennzeichen.
Lt. dem werden die Twizys von der BH in Horn nur mit einem Kennzeichen zugelassen.
In Wien werden allerdings die Twizys nur mit zwei Kennzeichen angemeldet.

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Eigentlich dachte ich, dass das in ganz Österreich so ist :unsure:

hallo ihr österreicher :)
ich habs schon in einem anderen fred mal geschrieben...
verlässlich weiß ich es nur für österreich!
quad mit lenkstange hat nur hinten eine nummer
quad mit (auto)lenkrad hat hinten und vorne eine nummer

so wurde es mir bei der zulassungsstelle erklärt als obrige frage dann kam :dry:

auf meine nochmalige anfrage von mir:"ich habe ein gebogenes lenkrad" wurde ich fast der Z-stelle verwiesen :blush:

Bezüglich quer parken: Mein Renault-Händler meinte er hätte sich schon mit Polizisten unterhalten. Generell ist das Quer-Parken verboten. Allerdings müsste ein Polizist schon extrem "deppert" (= ösisch für "blöd" :D) sein, wenn er dafür jemanden strafen würde.
Egal; bis jetzt hatte ich noch keine Veranlassung so zu parken; mal sehen....

das wird sehr auf situation darauf an kommen umgebung und verkehrsaufkommen usw.

Auf einem Gehsteig (= ösisch für "Bürgersteig" :D) würde ich auch mit einem Roller nicht parken; ich denke da würde man sich leicht den Unmut der Bevölkerung und damit wohl auch der Polizei zuziehen.

ich halte es wie mit dem PKW aber ich muss gestehen, dass wir hier keine so gravierender parkplatzmangel haben.
bin ich im "einsatz"(schlosser) dann parke ich fast überall. in fußgängerzonen mit info der hütchenträger. sonst schaue ich immer da zu parken wo der auftraggeber parkt... im zweifelsfall leg ich meine firmenkarte hin mit einem zettel drauf in welchem haus ich arbeite und bis wann ich wieder weg bin inkl. der telnr. B)

euer werner ad

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07 Mai 2013 10:32 #43899 von Yepp
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Hallo!

Das mit den Kennzeichen werd ich halt bei der Anmeldung diskutieren. Schaun wir mal was da auf mich zukommt.

Hab heute zufällig einen QuerTwizy in Vienna entdeckt. :ohmy: :ohmy:

LG.
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07 Mai 2013 10:44 #43901 von Woodstock
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Yepp schrieb:

Hallo!

Das mit den Kennzeichen werd ich halt bei der Anmeldung diskutieren. Schaun wir mal was da auf mich zukommt.

Hab heute zufällig einen QuerTwizy in Vienna entdeckt. :ohmy: :ohmy:

LG.
Yepp


Als Fahrer des Peugeot davor würde ich mich bedanken ... sehr direkt vor dem scheint nämlich ein Lieferwagen zu stehen. Da kann man nur hoffen, dass der Twizy vorher wieder fährt ...

Ulrich

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07 Mai 2013 10:50 #43903 von cer
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Na, er sieht ja, wo er sich melden muss. ;)

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07 Mai 2013 10:52 - 07 Mai 2013 10:53 #43904 von Woodstock
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
cer schrieb:

Na, er sieht ja, wo er sich melden muss. ;)


:laugh: der Werbefachmann kommt raus ... zählt das dann als Guerilla-Marketing? :P ;)

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Letzte Änderung: 07 Mai 2013 10:53 von Woodstock.

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07 Mai 2013 11:04 #43907 von Thorsten
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Sieht man doch, dass er mit dem Trick die Kunden in seinen Laden lockt. :laugh:

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