Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg

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07 Mai 2013 08:05 #43890 von Wackelstein
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg

Das mit den Kennzeichen hab ich leider auch noch nicht ganz durchschaut.
Der Vorführer (Technic 80) den ich in Nö (Horn) gefahren bin hatte nur hinten ein mehrzeiliges Kennzeichen.
Lt. dem werden die Twizys von der BH in Horn nur mit einem Kennzeichen zugelassen.
In Wien werden allerdings die Twizys nur mit zwei Kennzeichen angemeldet.

Meiner wurde in Gmünd NÖ zugelassen. Ich bekam zwar zwei Kennzeichen, brauchte aber nur das Hintere anzubringen. Das Andere liegt bei der Behörde und schimmelt dort vor sich hin ;-)
Eigentlich dachte ich, dass das in ganz Österreich so ist :unsure:

Bezüglich quer parken: Mein Renault-Händler meinte er hätte sich schon mit Polizisten unterhalten. Generell ist das Quer-Parken verboten. Allerdings müsste ein Polizist schon extrem "deppert" (= ösisch für "blöd" :D) sein, wenn er dafür jemanden strafen würde.
Egal; bis jetzt hatte ich noch keine Veranlassung so zu parken; mal sehen....

Auf einem Gehsteig (= ösisch für "Bürgersteig" :D) würde ich auch mit einem Roller nicht parken; ich denke da würde man sich leicht den Unmut der Bevölkerung und damit wohl auch der Polizei zuziehen.

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07 Mai 2013 08:12 #43893 von sauschwein
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
für D: habe ein Urteil gefunden, wonach das Querparken erlaubt ist.

Kurzform:
Das Gericht führte in seiner Entscheidung aus, dass nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ein Querparken zulässig sei (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.1962 - 4 StR 93/62 - = BGHSt 17, 240 = NJW 1962, 1405), wenn dies aus verkehrstechnischen Gründen, namentlich zur besseren Ausnützung des vorhandenen Parkraums bei genügend breiter Straße zweckmäßig sei und zu keiner Gefahrerhöhung für den fließenden Verkehr führe.
Da im vorliegenden Fall das Gericht keine Behinderung des fließenden Verkehrs oder eine Gefahrerhöhung feststellen konnte, hob es den Bußgeldbescheid auf.


Langform: www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/...tsgerichte/viechtach/7_ii_owi_605_05.pdf

am besten ausdrucken und in's Handschuhfach legen :)

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07 Mai 2013 08:15 #43894 von Woodstock
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Das mit dem Querparken sollte in D nicht das Problem sein, der Kleine ist kurz genug. Aber wie weiter oben schon geschrieben: weg vom Gehweg (auch in Deutschland Süd für Bürgersteig üblich ;) )! - Wenn da Kinderwagen oder Rolli nicht durchkommen, ist es nicht nur unverschämt, sondern auch verboten.

In Stuttgart bekommen Smarts selten ein Ticket für's Querparken (vielleicht eine Dienstanweisung wegen Car2Go?! - ein Schelm, wer Böses dabei dächte ...). Dann wird's der Twizy auch können. Nur sollte die 'Nase' eben nicht sehr rausragen und kein anderer beim Ein-/Ausparken behindert werden.

Werde bei nächster Gelegenheit mal die Geldeintreiber vom Ordnungsamt ansprechen. Die sind meist neugierig wg. des Twizy (ist ja soooo viel 'günschtiger' als Car2Go, ach ne :laugh: )

Ulrich

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07 Mai 2013 08:18 #43895 von Woodstock
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
sauschwein schrieb:

für D: habe ein Urteil gefunden, wonach das Querparken erlaubt ist.


Ooops, war zu langsam :) - danke für's Zitat!

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07 Mai 2013 08:30 #43896 von weiss60
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Wackelstein schrieb:

Das mit den Kennzeichen hab ich leider auch noch nicht ganz durchschaut.
Der Vorführer (Technic 80) den ich in Nö (Horn) gefahren bin hatte nur hinten ein mehrzeiliges Kennzeichen.
Lt. dem werden die Twizys von der BH in Horn nur mit einem Kennzeichen zugelassen.
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Meiner wurde in Gmünd NÖ zugelassen. Ich bekam zwar zwei Kennzeichen, brauchte aber nur das Hintere anzubringen. Das Andere liegt bei der Behörde und schimmelt dort vor sich hin ;-)
Eigentlich dachte ich, dass das in ganz Österreich so ist :unsure:

hallo ihr österreicher :)
ich habs schon in einem anderen fred mal geschrieben...
verlässlich weiß ich es nur für österreich!
quad mit lenkstange hat nur hinten eine nummer
quad mit (auto)lenkrad hat hinten und vorne eine nummer

so wurde es mir bei der zulassungsstelle erklärt als obrige frage dann kam :dry:

auf meine nochmalige anfrage von mir:"ich habe ein gebogenes lenkrad" wurde ich fast der Z-stelle verwiesen :blush:

Bezüglich quer parken: Mein Renault-Händler meinte er hätte sich schon mit Polizisten unterhalten. Generell ist das Quer-Parken verboten. Allerdings müsste ein Polizist schon extrem "deppert" (= ösisch für "blöd" :D) sein, wenn er dafür jemanden strafen würde.
Egal; bis jetzt hatte ich noch keine Veranlassung so zu parken; mal sehen....

das wird sehr auf situation darauf an kommen umgebung und verkehrsaufkommen usw.

Auf einem Gehsteig (= ösisch für "Bürgersteig" :D) würde ich auch mit einem Roller nicht parken; ich denke da würde man sich leicht den Unmut der Bevölkerung und damit wohl auch der Polizei zuziehen.

ich halte es wie mit dem PKW aber ich muss gestehen, dass wir hier keine so gravierender parkplatzmangel haben.
bin ich im "einsatz"(schlosser) dann parke ich fast überall. in fußgängerzonen mit info der hütchenträger. sonst schaue ich immer da zu parken wo der auftraggeber parkt... im zweifelsfall leg ich meine firmenkarte hin mit einem zettel drauf in welchem haus ich arbeite und bis wann ich wieder weg bin inkl. der telnr. B)

euer werner ad

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07 Mai 2013 10:32 #43899 von Yepp
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Hallo!

Das mit den Kennzeichen werd ich halt bei der Anmeldung diskutieren. Schaun wir mal was da auf mich zukommt.

Hab heute zufällig einen QuerTwizy in Vienna entdeckt. :ohmy: :ohmy:

LG.
Yepp
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07 Mai 2013 10:44 #43901 von Woodstock
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Yepp schrieb:

Hallo!

Das mit den Kennzeichen werd ich halt bei der Anmeldung diskutieren. Schaun wir mal was da auf mich zukommt.

Hab heute zufällig einen QuerTwizy in Vienna entdeckt. :ohmy: :ohmy:

LG.
Yepp


Als Fahrer des Peugeot davor würde ich mich bedanken ... sehr direkt vor dem scheint nämlich ein Lieferwagen zu stehen. Da kann man nur hoffen, dass der Twizy vorher wieder fährt ...

Ulrich

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07 Mai 2013 10:50 #43903 von cer
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Na, er sieht ja, wo er sich melden muss. ;)

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07 Mai 2013 10:52 - 07 Mai 2013 10:53 #43904 von Woodstock
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
cer schrieb:

Na, er sieht ja, wo er sich melden muss. ;)


:laugh: der Werbefachmann kommt raus ... zählt das dann als Guerilla-Marketing? :P ;)

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Letzte Änderung: 07 Mai 2013 10:53 von Woodstock.

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07 Mai 2013 11:04 #43907 von Thorsten
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Sieht man doch, dass er mit dem Trick die Kunden in seinen Laden lockt. :laugh:

Thorsten

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07 Mai 2013 12:15 #43912 von TW Global
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Keine freie Sicht nach hinten und beim ausparken steht er in verkehrte Richtung, tse , tse tse so wird das nix mit qeuerparken, da Du rein theoretisch beide Verkehrspuren dicht machts, weiß ja keiner das Du auf der Stelle drehen kannst mit dem Twizy! :laugh:

Alle sagten: "Das ist unmöglich und geht nicht!" dann kam einer der wußte das nicht und hat es einfach gemacht! " Eine Hummel kann rein physikalisch nicht fliegen, Ihr Körper ist zu schwer und unförmig im Gegensatz zur Flügeloberfläche! Sie weiß es nur nicht! :-))

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07 Mai 2013 12:26 #43914 von sauschwein
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
das sind doch mindestens 30cm nach hinten, der kommt leicht raus.

Ich denke nur, dass man bei einem längs geparktem Fahrzeug weniger Hemmungen hat, die Stossstange zu berühren um den Platz voll auszunutzen. Wer das bei der Fahrprüfung macht, fällt durch.

Ich sage aber immer, das Ding heisst Stossstange und nicht Kuschelstange.

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07 Mai 2013 15:25 #43922 von Tom Zarek
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Zitat:
"Generell ist das Quer-Parken verboten"

STVO $12 Punkt 6:

"Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten."

Das kann man auch so auslegen: Wenn ich quer parke, spare ich Parkraum.

Bekomm ich wegen querparken einen Gutschein mißachtet der Schandi die STVO.


...behinderungen Anderer & ausreichen breite Fahrbahn mal vorausgesetzt.

Der obrige Beitrag ist nahezu vollständig kompatibel mit der deutschen Rechtschreibung. Etwalige inkompatiblitäten sind gewollt und lediglich eine Anpassung an die Orthographiekompetenz anderer User.

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07 Mai 2013 15:36 #43923 von TTwwiizzyy
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Ich verhalte mich mit dem Twizy wie mit meinem Auto vorher, die Sherifs der Stadt sind doch nur darauf aus Knöllchen zu schreiben.
Ich habe bald 40 Jahre Verkehrs Erfahrung und mir sagt mein Verstand, auch wenn es der Instinkt anders denkt, hier könnte man aber das geht eben nicht, drum ist es ein großer Irrtum wenn man sich solch ein kleinen, niedlichen Twizy oder ähnliches kauft meint damit könnte man quer,schräg oder überall parken, das muss nicht immer gut gehen und kann sehr teuer werden.

Viel Spass bei Eurem Treiben.

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07 Mai 2013 15:40 #43924 von TTwwiizzyy
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Das ist bestimmt schon eine Art Grauzone die Situation auf dem Bild, man sollte dem Parkendem doch schon mehr Platz lassen, denn wenn dann wirklich was passiert ist das Geschrei groß, und die Meinung der wird sich ja schon melden sieht ja wo, ist Quatsch, es muss einem ja möglich sein den Parkplatz zu verlassen ohne sich vorher irgenwo melden zu müssen.

L.G.
Lucian

Viel Spass bei Eurem Treiben.

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