Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg

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09 Mai 2013 07:02 - 09 Mai 2013 07:07 #44026 von ThomasW
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Parken auf dem Gehweg, auch nur mit einer Seite, ist IMMER verboten (außer wenn durch Schild oder Parkmarkierung ausdrücklich angezeigt). Und nicht nur dann, wenn ein Kinderwagen oder Breita.... nicht mehr durchkommt. Hier wird schwächeren Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Kinder auf Kinderfahrzeugen) ihr Platz weggenommen. Fahrzeuge haben da einfach nichts zu suchen. Mit der Breite des Bürgersteigs hat das nichts zu tun. Mit dem Zuparken von Ladeplätzen durch Stinker-Autos zu argumentieren, tsstsss. Wenn man nicht an die Steckdose kommt, hat man ein zu kurzes Kabel dabei, und nicht das Recht, genauso anderen ihren Platz einzuschränken, a la "aber der hat ja auch" .

Und das Parken auf Motorradplätzen ist in D eindeutig auch für Quads verboten, nämlich für alle mehrspurigen Fahrzeuge. Nachdem sich in Wuppertal wohl mehrere Twizy Fahrer beschwert haben, dass sie auf Kradplätzen ein Knöllchen kriegen, Quads aber toleriert werden, bekommen nun Quads auch einen Strafzettel. :( :S .
Letzte Änderung: 09 Mai 2013 07:07 von ThomasW.

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09 Mai 2013 07:11 #44027 von Morris
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg

Hier wird schwächeren Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Kinder auf Kinderfahrzeugen) ihr Platz weggenommen.

Jo und Leuten mit Handicap und echtem Fahrzeugbedarf. Wenn die mit dem E-Rolli auf die Fahrbahn müssen ist das mehr als asozial.
Aber wo richtig Platz ist, wieso nicht. Das der Twizy Stellen nutzt, die sonst brach liegen gehört doch zum Konzept.

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09 Mai 2013 09:53 #44030 von sauschwein
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
ThomasW schrieb:

Nachdem sich in Wuppertal wohl mehrere Twizy Fahrer beschwert haben, dass sie auf Kradplätzen ein Knöllchen kriegen, Quads aber toleriert werden, bekommen nun Quads auch einen Strafzettel. :( :S .


richtig so. Da sollte nicht mit zweierlei Mass gemessen werden. Ein normales Quad hat auf Motorradparkplätzen genausowenig zu sichenm wie ein Twizy.

Aber die einseitige Gehwegparkerei hat sich, zumindest in M, so eingebürgert, dass es viele Fahrschüler gar nicht glauben können, dass das nicht nur nicht Vorschrift, sondern sogar verboten ist. In manchen Dreissigerzonen trau ich mich mit einem normalen PKW schon gar nicht mehr korrekt parken, weil ich dann im Vergleich zu den anderen PKWs soweit in die Strasse rage, dass ich Angst habe, der nächste Trottel fährt mir in's Eck.

Ansonsten möchte ich nochmal betonen, dass es in M bei Motorrädern tolerriert wird, natürlich nur, wenn niemand behindert wird.

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09 Mai 2013 10:01 #44032 von sauschwein
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
ad peter schrieb:

Das mit den Gehsteig ist nur, wenn's breit genug ist, halt.


ich würde das nicht machen. Es ist schon ein Unterschied, ob ch mit dem Mopped oder Twizy auf dem Gehweg parke. Auch das Auffahren und Rumrangieren. Mit einem Mopped bin ich schnell wieder auf der Srasse, zwischen zwei parkenden Autos durch, man kann es zum rangieren schieben, etc.

Ein Twizy hat da schon mehr Platzbedarf. Die Vorstellung, z.B. am Odeonsplatz auf den Gehweg zu Fahren, obwohl der riesig ist, mit den ganzen Fussgängern und Radlern, dann in die richtige Position rangieren, beim Runterfahren erstmal wieder zur nächsten einfahrt am Gehweg entlangfahren... das wäre mir zu gefährlich. Mit einem. Mipped oder Roller ist das kein Thema.

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