Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg

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07 Mai 2013 10:32 #43899 von Yepp
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Hallo!

Das mit den Kennzeichen werd ich halt bei der Anmeldung diskutieren. Schaun wir mal was da auf mich zukommt.

Hab heute zufällig einen QuerTwizy in Vienna entdeckt. :ohmy: :ohmy:

LG.
Yepp
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07 Mai 2013 10:44 #43901 von Woodstock
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Yepp schrieb:

Hallo!

Das mit den Kennzeichen werd ich halt bei der Anmeldung diskutieren. Schaun wir mal was da auf mich zukommt.

Hab heute zufällig einen QuerTwizy in Vienna entdeckt. :ohmy: :ohmy:

LG.
Yepp


Als Fahrer des Peugeot davor würde ich mich bedanken ... sehr direkt vor dem scheint nämlich ein Lieferwagen zu stehen. Da kann man nur hoffen, dass der Twizy vorher wieder fährt ...

Ulrich

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07 Mai 2013 10:50 #43903 von cer
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Na, er sieht ja, wo er sich melden muss. ;)

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07 Mai 2013 10:52 - 07 Mai 2013 10:53 #43904 von Woodstock
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
cer schrieb:

Na, er sieht ja, wo er sich melden muss. ;)


:laugh: der Werbefachmann kommt raus ... zählt das dann als Guerilla-Marketing? :P ;)

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Letzte Änderung: 07 Mai 2013 10:53 von Woodstock.

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07 Mai 2013 11:04 #43907 von Thorsten
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Sieht man doch, dass er mit dem Trick die Kunden in seinen Laden lockt. :laugh:

Thorsten

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07 Mai 2013 12:15 #43912 von TW Global
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Keine freie Sicht nach hinten und beim ausparken steht er in verkehrte Richtung, tse , tse tse so wird das nix mit qeuerparken, da Du rein theoretisch beide Verkehrspuren dicht machts, weiß ja keiner das Du auf der Stelle drehen kannst mit dem Twizy! :laugh:

Alle sagten: "Das ist unmöglich und geht nicht!" dann kam einer der wußte das nicht und hat es einfach gemacht! " Eine Hummel kann rein physikalisch nicht fliegen, Ihr Körper ist zu schwer und unförmig im Gegensatz zur Flügeloberfläche! Sie weiß es nur nicht! :-))

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07 Mai 2013 12:26 #43914 von sauschwein
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
das sind doch mindestens 30cm nach hinten, der kommt leicht raus.

Ich denke nur, dass man bei einem längs geparktem Fahrzeug weniger Hemmungen hat, die Stossstange zu berühren um den Platz voll auszunutzen. Wer das bei der Fahrprüfung macht, fällt durch.

Ich sage aber immer, das Ding heisst Stossstange und nicht Kuschelstange.

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07 Mai 2013 15:25 #43922 von Tom Zarek
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Zitat:
"Generell ist das Quer-Parken verboten"

STVO $12 Punkt 6:

"Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten."

Das kann man auch so auslegen: Wenn ich quer parke, spare ich Parkraum.

Bekomm ich wegen querparken einen Gutschein mißachtet der Schandi die STVO.


...behinderungen Anderer & ausreichen breite Fahrbahn mal vorausgesetzt.

Der obrige Beitrag ist nahezu vollständig kompatibel mit der deutschen Rechtschreibung. Etwalige inkompatiblitäten sind gewollt und lediglich eine Anpassung an die Orthographiekompetenz anderer User.

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07 Mai 2013 15:36 #43923 von TTwwiizzyy
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Ich verhalte mich mit dem Twizy wie mit meinem Auto vorher, die Sherifs der Stadt sind doch nur darauf aus Knöllchen zu schreiben.
Ich habe bald 40 Jahre Verkehrs Erfahrung und mir sagt mein Verstand, auch wenn es der Instinkt anders denkt, hier könnte man aber das geht eben nicht, drum ist es ein großer Irrtum wenn man sich solch ein kleinen, niedlichen Twizy oder ähnliches kauft meint damit könnte man quer,schräg oder überall parken, das muss nicht immer gut gehen und kann sehr teuer werden.

Viel Spass bei Eurem Treiben.

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07 Mai 2013 15:40 #43924 von TTwwiizzyy
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Das ist bestimmt schon eine Art Grauzone die Situation auf dem Bild, man sollte dem Parkendem doch schon mehr Platz lassen, denn wenn dann wirklich was passiert ist das Geschrei groß, und die Meinung der wird sich ja schon melden sieht ja wo, ist Quatsch, es muss einem ja möglich sein den Parkplatz zu verlassen ohne sich vorher irgenwo melden zu müssen.

L.G.
Lucian

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08 Mai 2013 07:18 #43963 von Woodstock
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Tom Zarek schrieb:

Zitat:
"Generell ist das Quer-Parken verboten"

STVO $12 Punkt 6:

"Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten."
Das kann man auch so auslegen: Wenn ich quer parke, spare ich Parkraum.
Bekomm ich wegen querparken einen Gutschein mißachtet der Schandi die STVO.
...behinderungen Anderer & ausreichen breite Fahrbahn mal vorausgesetzt.


DA liegt genau der Hund begraben. Wenn es nicht Ausnahmen gäbe, stünde da 'Das Querparken ist verboten'. Ok, ist Juristendeutsch, aber das 'generell' läßt eben genau die Ausnahmen zu. Und die sind eben stark eingegrenzt.

Woher ich sowas weiß: ich habe einen guten Teil meiner Arbeit mit Juristen verbracht (und mir das oben auch nochmal bestätigen lassen!). Und sauschwein hat oben ja auch ein Urteil zitiert.

Schönen Tag - und schön platzsparend parken mit dem Twizy! :)

Ulrich

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08 Mai 2013 08:12 #43965 von Twizy Scheiben
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Tom Zarek schrieb:

Zitat:
"Generell ist das Quer-Parken verboten"


Und genau das steht genau wo in der STVO? Ich habs nirgendwo gefunden.

PS: Reno wirbt damit, dass Querparken in D erlaubt ist. Siehe Broschüre

Wär Rechdschraibfäler vinded darph dise behalden.
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08 Mai 2013 08:38 #43969 von Woodstock
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Twizy Scheiben schrieb:

Tom Zarek schrieb:

Zitat:
"Generell ist das Quer-Parken verboten"


Und genau das steht genau wo in der STVO? Ich habs nirgendwo gefunden.

PS: Reno wirbt damit, dass Querparken in D erlaubt ist. Siehe Broschüre


Hallo,

lies das zitierte Urteil im Beitrag von sauschwein oben. Auf der dritten (vorletzten) Seite wird die Rechttsprechung des yyy vom xx. zitiert. DAS könntest Du als Kopie mitführen, falls es darum geht.

Ansonsten würde ich - falls in der Gegend - mal einen der örtlichen Sheriffs dazu fragen. Die sollten ihre Durchführungsrichtlinien kennen. Mag von Ort zu Ort variieren. Und ob ein Rechtsstreit da lohnt?!

In Stuttgart parken viele Smarts quer. Und nicht alle so, dass sie NICHT rausragen ...

Ulrich

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08 Mai 2013 09:00 - 08 Mai 2013 09:01 #43972 von sauschwein
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
ich habe auch ein Urteil von 1991 gefunden, wonach das Querparken von Motorrädern verboten ist: www.kanzlei-hoenig.de/2006/querparker/

die fadenscheinige Begründung: Das Einrangieren eines Pkw zwischen Motorrädern ist wesentlich schwieriger, wenn diese quer und nicht parallel zum Fahrbahnrand abgestellt sind; u. U. ist es für den Pkw-Fahrer sogar unmöglich, in eine Lücke zwischen quergeparkten Motorrädern einzuparken, die er ohne weiteres noch benutzen könnte, wenn die Motorräder parallel abgestellt wären. Ein Beispiel hierfür bietet die im vorliegenden Fall festgestellte Parklücke von 5 m zwischen zwei quergeparkten Motorrädern, die für einen Pkw, wenn überhaupt, nur unter erheblichen Schwierigkeiten benutzbar sein dürfte; stünden die Motorräder in diesem Abstand parallel zum Fahrbahnrand, könnte ein kleinerer Pkw ohne weiteres eingeparkt werden.

aber das Viechtacher Urteil ist von 2005. Hier nochmal der Link: www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/...tsgerichte/viechtach/7_ii_owi_605_05.pdf

die Begründung kann man sich beim Parken gleich hinter die Windschutzscheibe stecken, für die Kieberer (Polizisten) zum Mitnehmen.

Ansonsten wird es immer Streitfälle beim Parken geben, ob längs, schräg oder quer, und ein Richter wird's dann richten müssen.

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Letzte Änderung: 08 Mai 2013 09:01 von sauschwein.

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08 Mai 2013 09:07 #43973 von sauschwein
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Twizy Scheiben schrieb:

Tom Zarek schrieb:

Zitat:
"Generell ist das Quer-Parken verboten"


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