Jetzt habe ich vorne auch Breitreifen ;-) 145/70

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09 Sep 2016 12:36 #114444 von Pfälzer68
Jetzt habe ich vorne auch Breitreifen ;-) 145/70
:woohoo: Commodore, Record, Käfer,Käfer........Käfer, SJ410/Samurai, Lotus S7, Subaru Impreza mit Lastverteilung... any Question?

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21 Sep 2016 11:55 - 21 Sep 2016 11:56 #115137 von BigMacFX
Jetzt habe ich vorne auch Breitreifen ;-) 145/70
Also, ich versuche mal den ganzen Thread zusammenzufassen (da ich ein Newbee bei TÜV Eintragungen bin, versuch ich es mal möglichst einfach zu halten (die Hoffnung ist, dass es für kommende Newbees einfacher wird :huh: ))

Folgende Reifenkombination ist beim TÜV bereits erfolgreich (§19(2) STVO - Einzelabnahme) abgenommen worden:
Vorne: 145/70 R13 71T
Hinten: 155/70 R13 75 T

Bisher fiel die Wahl der meisten auf die Hankook Optimo 4 S H730 (das sind Ganzjahresreifen)
Kosten:
Reifen: ca. 140,-€
Einzelabnahme: variiert zwischen 40 und 100,-€
Änderung des Fahrzeugscheins: ca. 30 €
Stahlfelgen können weiter genutzt werden und sind daher nicht einzeln aufgeführt.

Für die Einzelabnahme sollte
a) der TÜV SÜD gewählt werden ( Filialfinder )
b) ggf. ein Termin vorher telefonisch vereinbaren und dabei klar sagen, dass es sich um eine Eintragung von Rädern nach §19(2) handelt.
c) für die Vorderräder könnt ihr diese erfolgreiche TÜV - Abnahme vorweisen

D a n n o schrieb: Hier mein kompletter TÜV-Bericht zur Einzelabnahme für 145/70. Falls sich der Kram nicht runterladen lässt, PN an mich.

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d) für die Hinterräder könnt ihr diese erfolgreiche TÜV - Abnahme vorweisen
Seite 8 - Post 10733 dieses Threads


Und jetzt die Frage in die Runde. Ist das so korrekt zusammengefasst und ich wäre gut gerüstet für die Einzelabnahme? :huh:

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
Letzte Änderung: 21 Sep 2016 11:56 von BigMacFX.
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22 Sep 2016 21:02 #115293 von Pfälzer68
Jetzt habe ich vorne auch Breitreifen ;-) 145/70
Hi.

zum Abschluss war ich heute noch bei der Zulassungsstelle, hab 11,70€ gelöhnt und nen neuen Schein bekommen. Da ich beim erstmaligen zulassen den neuen HU-bericht vergessen hatte wurde das neuere Datum gleich mit berichtigt. Die Sachbearbeiterin kam netterweise noch zum Plakette umkleben mit nach draussen.
Erster Ausruf:" Ach ist der süüüß!" :kiss: :blush:

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16 Okt 2016 22:20 #116700 von surprise
Jetzt habe ich vorne auch Breitreifen ;-) 145/70
Hallo an das Forum!
Zunächst stelle ich mich als „neuer“ hier im Forum vor, Twizy Bj. 2012, letzten Winter gebraucht mit wenigen km übernommen, und lese gerne immer wieder hier im Forum eure Tipps und Empfehlungen!
Nun stand bei knapp 9.000 km der Hinterreifenwechsel an. Und hier im Forum euer Tipp - Danke BigMacFX für deine super Zusammenfassung für Newbees #115137 !:

Bin erst zum Reifenhändler: vorne 145/70 R13, hinten 155/70 R13, Hankook Optimo 4 S H730, alles auf die originalen Alufelgen und originalen Kotflügel,

habe sie dann beim TÜV Nord in Borken/Westfalen nach §19 (2) StVO eintragen lassen und anschließend auf der Zulassungsstelle direkt den neuen Schein erhalten.

Der Prüfingenieur in Borken ist voll im Thema, ob Tuning, Reifenänderungen oder E-Fahrzeuge!

Wenn beim Twizy die Kotflügel hinten breiter & höher wären, wären hinten 165/70 R13 auf die Originalfelgen lt. dem TÜV-Prüfer sogar besser gewesen, da er dann den gleichen Abrollumfang hat wie der Originalreifen.

Jetzt kann der Winter kommen ...

Schauste dem Twizy unters Kunststoff-Blech, nimm stets Drahtbürste & Rostumwandler, dann bleibt er lange High-Tech.
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25 Okt 2016 07:18 #117123 von zwerggwion
Jetzt habe ich vorne auch Breitreifen ;-) 145/70
Hallo Forum,

ich war gestern beim TÜV, um 135er Vorderreifen eintragen zu lassen. Leider ohne Erfolg. Die Reifen hatten an der Außenkante zu wenig Platz zum Schutzblech. Auf meinen Hinweis, dass die ja mitfedern und der Abstand beim fahren nicht kleiner wird, hieß es, das wäre gar nicht das Problem. Es ginge um den dynamischen Abrollumfang. 80 km/h wäre ja schon was und wenn sich das Rad so schnell dreht, würde der Reifen durch die Fliehkraft größer. Da müsse man einen Tag auf einem Testgelände fahren und dann kann man sagen, ob es in allen Fahrsituationen nicht schleift. Außerdem würden die Reifen unzulässig überstehen. Das alles passierte sehr freundlich und es schien dem Prüfer echt Leid zu tun...

Ich hab dann die Winterräder montiert, damit ich die HU machen konnte. Nu muss ich im Frühjahr mal zu einem anderen TÜV fahren.

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25 Okt 2016 07:30 #117125 von Pfälzer68
Jetzt habe ich vorne auch Breitreifen ;-) 145/70
Hi.

135/80 oder 135/70?

Wassndassn fürn Seibert... der Abstand reicht bei 70ern auf alle Fälle, und bei den 80ern bei den " üblichen Verdächtigen" wie Hankook auch. Dynamischer Abrollumfang... aaaaaaaaaaaaaahrg!

Und überstehen tut da nix, der Dämlack soll sich mal die eingängigen Vorschriften zu dem Thema ansehen... mannmannmann...

Bei welcher Prüfstelle war datt den?

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25 Okt 2016 07:56 #117127 von zwerggwion
Jetzt habe ich vorne auch Breitreifen ;-) 145/70
135/80, wie Waldschrat auf Seite 3 dieses Freds. Falken Sincera.

Dämlack und Seibert muss man einen Menschen, den man nicht kennt aber nicht nennen...

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25 Okt 2016 11:42 #117133 von Jack76
Jetzt habe ich vorne auch Breitreifen ;-) 145/70
Warum fährst Du mit den 135/80 überhaupt zum TÜV, lad Dir die Elia ABE runter, ausdrucken & ins Handschuhfach. Dumme Nachfrage bei der nächsten TÜV_Prüfung: ABE unter die Nase reiben und Danke sagen. Aber aufpassen, in der ABE steht "Winterprofil" drin, also würd ich dass nicht mit den Sommerreifen machen... ;-)

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25 Okt 2016 11:46 #117134 von zwerggwion
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...weil ich das nicht wusste, dass es die gibt... Dann hab ich aber auch mit dem Zettel mit Sommerreifen die ABE für den kleinen verloren, oder?

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25 Okt 2016 17:51 - 25 Okt 2016 17:57 #117150 von Pfälzer68
Jetzt habe ich vorne auch Breitreifen ;-) 145/70

zwerggwion schrieb:
Dämlack und Seibert muss man einen Menschen, den man nicht kennt aber nicht nennen...


Hi.

Doch, ich schon! Btw.: Seibert bezieht sich auf das "Abseibern" von Quatsch...
Einer der sich bei so einem klaren Fall von technischer Abnahme so anstellt hats imho nicht besser verdient und kann so eine Bezeichnung wie "Ingenieur" nicht wirklich zurecht tragen!
Für solche Änderungen gibts ganz klare Vorgaben , und wenn er die nicht kennt soll er vielleicht besser HUs abreissen oder Brötchen verkaufen. Und den Kunden ( ja, nicht "Bittsteller" ) dann auch noch mit halbwissenschaftlichem Technikgeschwätz wie "Dynamischen Abrollumfang" zu belehren... der soll Dir mal aus den technischen Daten des Reifens ( und die kann der einsehen...) die Durchmesseränderung bei 80km/h zeigen.

Bei der Prüfstelle in der ich meine 155/145er habe abnehmen lassen hat der Ing. sich die Daten der Reifen rausgesucht, die Freigängigkeit in den Schutz"blechen" mit einem Stufenlehrdorn getestet und mit der Lampe druntergeschaut ( nix beide Augen zudrücken und "geht schon" ),

Zu Reifenabdeckungen:

Zulässige Radabdeckungen nach § 36a StVZO und Richtlinie 78/549 EWG Wie beim Thema "Mischbereifung" so muss auch beim Thema "Radabdeckungen" eine Diskrepanz zwischen nationaler und europäischer Gesetzgebung festgestellt werden. Auch bei Radabdeckungen ist wahlweise die Anwendung nationalen Rechts (§ 36a StVZO) oder europäischen Rechts (Richtlinie 78/549 EWG) möglich.

Diese augenblickliche Gesetzeslage bedeutet aber nicht , dass ein amtlich anerkannter Sachverständiger an einer Technischen Prüfstelle im Rahmen der Begutachtung (Änderungsabnahme bzw. Ein- oder Ausbauabnahme nach § 19 bzw. 21 StVZO) diese willkürlich anwenden kann . Wenn die Radabdeckungen entweder den Vorschriften nach § 36a StVZO oder der Richtlinie 78/549 EWG entsprechen, ist die Abnahme positiv zu entscheiden . Im Einzelnen stellen sich diese Vorschriften wie folgt dar:

1. Radabdeckungen nach § 36a (StVZO) Aufgaben: Hinreichende Abdeckung der Räder

Fahrzeugzustand bei Erfüllung der Anforderung: Leeres Fahrzeug und Geradeausstellung aller gelenkten Räder Ausführung: Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten, auch mehrteilig

Abmessungen: - Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben - Laufflächenbreite - der äußere Rand der Abdeckung muss möglichst weit seitlich heruntergezogen sein - vordere und hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie enden Der Begriff Laufflächenbreite wird in der Praxis sehr unterschiedlich interpretiert, da er eben hier nicht genau beschrieben wird. Wir empfehlen daher die Anwendung des Begriffs "Hauptprofil" für Laufflächenbreite, der in § 36 (2), Abs. 2 StVZO eindeutig definiert ist: "...als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, das etwa ¾ der Laufflächenbreite einnimmt."

vordere und hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie enden. 2. Radabdeckungen nach Richtlinie 78/549 EWG

Aufgaben: Schutz anderer Verkehrsteilnehmer vor aufgewirbelten Steinen, Schmutz, Eis, Schnee und Wasser. Gefahren mindern, die sich für Verkehrsteilnehmer mit sich drehenden Rädern ergeben. Fahrzeugzustand bei Erfüllung der Anforderungen: Fahrbereites Fahrzeug mit einem Insassen auf dem Vordersitz und bei Geradeausstellung der Vorderräder.

Ausführung: Karosserieteile, Kotflügel dauerhaft befestigt, jedoch insgesamt und in Teilen abnehmbar. Es darf aus mehreren Teilen bestehen, sofern zwischen den Einzelteilen oder innerhalb der Teile keine Lücke entsteht. Abmessungen: - In dem Teil, der durch die Radialebene 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Abdeckung mindestens die Gesamtbreite des Reifens abdecken, nur Scheuerleisten und -rippen, Aufschriften und Verzierungen bleiben unberücksichtigt.

- Die hinteren Kanten der Abdeckungen dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt, und der Schnittpunkt der hinteren Kante mit dieser Ebene muss innerhalb der Längsmittelebene des Reifens liegen.
Letzte Änderung: 25 Okt 2016 17:57 von Pfälzer68.
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25 Okt 2016 18:05 #117152 von Pfälzer68
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Hi.

Abba mal was annerschds... vor ein paar Wochen hatten wirs hier von Drehergefahr... heute bei dem "schönen Wetter" hatte ich eine quasi in Nullzeit stattfindende 360° Rundumvorführung des Innenstadtpanoramas...

:evil: :blink: :neutral:

In einer sehr Basaltlastigasphaltierten 90° Linkskurve wars nass und ich hab die beiden Vollstahlkanaldeckel übersehen... Uaaaaaah!
Das ging ohne die geringste Vorwarnung einmal komplett um die Hochachse! Sauberer 360er auf meiner Strassenseite.

Nur gut das die Fahrbahn hier fast 8m hat und für die LKW ziemlich Bauchförmig rumgeht. Das hätte auch bitter ausgehen können.

Der hinter mir fahrende Mathelehrer meines Filius meinte nur:" Wenns Absicht war musste aber danach noch weiterfahren!" :confused:

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25 Okt 2016 18:30 #117154 von zwerggwion
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Hallo Klaus,

vielen Dank für die Ausführungen. Dann werde ich das im Frühjahr mal so mitnehmen.

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25 Okt 2016 21:30 #117167 von TwizyChrisy
Jetzt habe ich vorne auch Breitreifen ;-) 145/70

Pfälzer68 schrieb: Das ging ohne die geringste Vorwarnung einmal komplett um die Hochachse!



Das ist der Grund, warum mir die "schmalen" Vorderreifen taugen....
Die gehen in 95% oder mehr der Fälle gemütlich vorne weg bevor Uiuiuiuiui passiert.

Mehr Twizys, mehr Freude.

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26 Okt 2016 07:55 #117185 von Pfälzer68
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Hi.

hm... in dem Fall lag es imho nicht an den Reifen, sondern am kurzen Radstand und vor allem an der geringen Spurbreite. Damit hat er die Deckel wohl gleichzeitig mit beiden HR erwischt. Das ist auch auf der Kombination Kopfsteinpflaster/Strabaschienen lästig :woohoo:
Auf " normalem", nassen Asphalt ist er eigentlich gut zu kontrollieren. Fährt eigentlich jemand von der Fremdfelgenfraktion die 155er/145er mit nennenswerten Spurverbreiterungen/Adapterplatten?

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29 Okt 2016 20:07 #117308 von Justus
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Wo kommt das Teilegutachten von Elia denn her. Es enthält Ungereimtheiten. :confused: :confused:
- die Nummer auf Seite 1 ist zB dem KÜS unbekannt.(da können die Prüf- Ing`s Teilegutachten prüfen)
- Ein Teilegutachten ist IMMER in die Fahrzeugpapiere einzutragen (Anders sieht es bei einer ABE aus)
Grüße aus Hiddenhausen...

stay hungry stay foolish (Steve Jobs) Übrigens... Grünen Strom gibt´s bei Greenpeace-Energy.de

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