Keine Einreise mit 2 Autos
- ad peter
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Vor ein paar Tagen wollte ich mit Transporter und Twizy nach Moldau-Republik einreisen. Die an der Grenze sagten mir gleich, dass das nicht erlaubt sei. Pro Person ist nur ein Fahrzeug erlaubt. Watt nu? Doch leider bin ich unverrichteter Dinge wieder zurück. Dann machten mir die Rumänen Trouble, da ich kein Papier (Ablehnung und so) vorweisen konnte. Am Ende durfte ich doch zurück einreisen.
Dann habe ich später das Thema ergoogled und dabei KI eingeschaltet. Das ist i.d.R. bei fast allen Ländern so (nur EU Schengen und Balkanländer (Serbien) ginge das).
Als ich von Ungarn aus vor der Ukrainische Grenze stand (war vor dem Krieg), wäre mir das auch passiert. Ich wäre gar nicht reingekommen. Aber da war das Problem mit dem Kennzeichen vom Miettransporter zuvorgekommen (Kennzeichenverwechslung bei 2 gleichzeitig zugelassenen Transportern).
Nicht mehr als 1 Fahrzeug pro Person. Allenfalls muss das 2. Fahrzeug hoch verzollt werden. Das fängt schon mal mit Türkei an und für Marokko gilt das auch. Sprich, ich könnte gar nicht an diesen Rallyes teilnehmen, wenn ich alleine mit Transporter und Twizy in Tanger angekommen wäre. ? Einen 2. Fahrer wäre nicht schlecht. Das ginge überall. Viele die mit Camper und so weiter rum reisen, sind meist zu zweit oder mehr Personen unterwegs.
ad peter
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ad peter schrieb:
Nicht mehr als 1 Fahrzeug pro Person. .
In der Türkei zählt der Twizy angeblich nicht als "Auto" und kann mit.
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- ad peter
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TwizyChrisy schrieb:
ad peter schrieb:
Nicht mehr als 1 Fahrzeug pro Person. .
In der Türkei zählt der Twizy angeblich nicht als "Auto" und kann mit.
Muss ich mal probieren. Beamtisch ist es "Fahrzeug" und nicht "Auto"
ad peter
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ad peter schrieb:
TwizyChrisy schrieb:
ad peter schrieb:
Nicht mehr als 1 Fahrzeug pro Person. .
In der Türkei zählt der Twizy angeblich nicht als "Auto" und kann mit.
Muss ich mal probieren. Beamtisch ist es "Fahrzeug" und nicht "Auto"
Beamtisch ist es ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 sonst dürftest Du auch kein Fahrrad oder E-Roller mitnehmen.....
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Ich habe nochmal KI bezüglich befragt:TwizyChrisy schrieb:
Beamtisch ist es ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 sonst dürftest Du auch kein Fahrrad oder E-Roller mitnehmen.....ad peter schrieb:
Muss ich mal probieren. Beamtisch ist es "Fahrzeug" und nicht "Auto"TwizyChrisy schrieb:
In der Türkei zählt der Twizy angeblich nicht als "Auto" und kann mit.ad peter schrieb: Nicht mehr als 1 Fahrzeug pro Person. .
Hier die Antwort (sprich, darf ich auch nicht):eine Person mit 2 Fahrzeugen (M1 und L7) in die Türkei einreisen
Grundsätzlich darf nur 1 Fahrzeug pro Person in die Türkei eingeführt werden. Das Mitführen von 2 Fahrzeugen (z.B. Pkw M1 und Quad/Motorrad L7) durch eine einzelne Person ist zollrechtlich in der Regel nicht erlaubt. Die temporäre Einfuhr ist streng an den Fahrer gebunden und wird in den Reisepass eingetragen.
Für die Einfuhr eines Fahrzeugs müssen Sie zwingend folgende Voraussetzungen erfüllen:
185-Tage-Regel: Sie müssen sich in den letzten 12 Monaten vor der Einreise mindestens 185 Tage außerhalb der Türkei aufgehalten haben.
Fahrzeugbesitz: Das Fahrzeug muss auf Ihren Namen zugelassen sein (oder Sie benötigen eine notariell beglaubigte Vollmacht).
Nutzungsbeschränkung: Das Fahrzeug darf ausschließlich von Ihnen selbst, Ihrem Ehepartner, Ihren Eltern oder Ihren Kindern gefahren werden.
Um mit zwei Fahrzeugen zu reisen, benötigen Sie zwingend eine zweite Person (z.B. Ehepartner oder volljähriges Kind). Beide Fahrzeuge werden dann jeweils an der Grenze in die Pässe der entsprechenden Fahrer eingetragen.
Informieren Sie sich vor der Reise unbedingt über die aktuellen Einreise- und Zollbestimmungen beim Auswärtigen Amt oder beim ADAC.
ad peter
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