Aufladen vom Twizy direkt mit einem Balkonkraftwerk 2000W als Insel-Lösung?
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nach ein bisschen Kampf mit den Bremsen und TÜV habe ich meinen Twizy nun seit vorgestern auf die Bahn gesetzt,
bin schon 200km gefahren, macht irre Spaß.
Jetzt schießt mir eine Frage durch den Kopf:
Aufladen vom Twizy direkt mit einem Balkonkraftwerk 2000W als Insel-Lösung?
Ich habe seit einem Jahr ein Balkonkraftwerk auf meinem Garagendach, welches natürlich an's Hausnetz angeschlossen ist.
Eins ist pro Nase erlaubt.
Aber wie sieht es mit einer Insel- Lösung separat nur für den Twizy aus?
Ich habe auf meinem Grundstück noch einen "Holzstadel", den ich zusätzlich mit Solarpanels überdachen könnte,
Mein jetziges Balkonkraftwerk besteht aus 4 großen Panels, die 2000 Wattpeak produzieren,
Der DEYE - Wechselrichter spuckt maximal - von mir gemessene - 1556 Watt aus.
Kraftwerk produziert an einem perfekten Tag bis zu 13kWh.
Könnte das technisch funktionieren ohne "Zwischenschalten" eines Hausnetzes?
Also direkt den Wechselrichter in den Twizy einstöpseln?
Wäre ja legal und mit 599€ finanziell interessant....
Viele Grüße Dirk
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- 2Strokewheeler
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Der Solarladeregler kostet bei Ali knapp 30 €.
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GeölterBlitz schrieb: Sowas, wie der hier zB., kann 6000W Halbinselnetz
Akku ( zB. alte Twizy Zellen 48V Technik ) kann der ohne BMS managen !
( bei Akku leer schaltet automatisch in millisecunden um auf Netzbetrieb )
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das hört sich gut an. Wir, meine Kollegin und ich dürfen in der Fa. nicht laden (Geld Werter Vorteil). Meine überlegung war, aus dem alten Akku und Solarzellen eine Spezielle Twizy Ladestation zu basteln. Wie das aber genau funktionieren soll, weiss ich nicht. Daheim habe ich eine Delta pro + Zsatzakku, dort könnte ich 1600w anschliessen und mit reichlich Strom laden. Aber die werde ich nicht zur Fa. mitnehmen. Weswegen wir nach einer simplen Lösung suchen. Kann da einer was zu sagen??
wenn Du einen unwürdigen siehst, prüfe Dich im inneren, wenn Du einen würdigen siehst, eifere ihm nach (Lao-tse)
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Wenn man in den Schukostecker des twizy laden will, braucht man einen inselwechselrichter. Also etwas, das netzunabhängig arbeitet. Und einen speicherakku, denn die Wp sind ja nur Peak, also nur am 21. Juni mittags bei blauem Himmel annähernd zu erreichen. Der inselwechselrichter wird immer wieder abbrechen, wenn der twizy 2000 Watt ziehen will und gerade eine Wolke vorbeizieht…. Es gibt doch so Klötze, bestehend aus wechselrichter, Akku und solarladeregler. Das funktioniert. Nur: wie lange hält das, wenn der Twizy diesen Klotz immer gnadenlos leernuckelt (zyklenzahl…). Da muss man entscheiden: mache ich das, weil es cool ist, direkt aus der Sonne zu tanken? Oder will ich Geld sparen? Die Kalkulation bei letzterem ist schwierig. Goldbachers Lösung ist da preiswert, man muss aber den twizyakku öffnen…
Zausel: so ein hybridwechselrichter kann das.
Effekta ax Pip4048 Etc
Gibt es in vielen Varianten. Der kann den Akku laden per Solar, und stellt 230 v zur Verfügung. Der Akku braucht ein bms gegen über- und tiefentladung und im wechselrichter müssen auch die Ladespannung und entladegrenzen eingestellt werden. Manche dieser Teile sprechen auch mit einigen bms-Typen…. Einiges an Bastelei nötig, Mann sollte Grundlagen der Elektrotechnik kennen…
Twizy 45 BJ’12, 43.000km, zusatzlager, geklebte Motorhülse
Twizy 80 BJ'12 50.000 km, originalwelle und motorhülse noch
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Zausel schrieb: das hört sich gut an. Wir, meine Kollegin und ich dürfen in der Fa. nicht laden (Geld Werter Vorteil).
Seit vielen Jahren in Deutschland gilt:
Das kostenlose oder verbilligte Aufladen eines Elektro- oder Hybrid-Dienstwagens beim Arbeitgeber ist in Deutschland lohnsteuerfrei, unabhängig von der Privatnutzung des Autos. Diese Steuerbefreiung gilt auch für das Laden eines privaten E-Autos beim Arbeitgeber bis Ende 2030.
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Nichts desto trotz ist es ein "Geldwerter Vorteil".TwizyChrisy schrieb:
Zausel schrieb: das hört sich gut an. Wir, meine Kollegin und ich dürfen in der Fa. nicht laden (Geld Werter Vorteil).
Seit vielen Jahren in Deutschland gilt:
Das kostenlose oder verbilligte Aufladen eines Elektro- oder Hybrid-Dienstwagens beim Arbeitgeber ist in Deutschland lohnsteuerfrei, unabhängig von der Privatnutzung des Autos. Diese Steuerbefreiung gilt auch für das Laden eines privaten E-Autos beim Arbeitgeber.
Sonst müsste der AG allen die kein Elektro-Fahrzeug haben ha genauso Tankgutscheine in die Hand drücken.
Ich kann in der FA laden, bekomme aber 0,2€/kWh verrechnet. Klar Günstiger als Zuhause für 0,36€/kWh vom eigenen Energieversorger
Gruß SAW
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schrauber-at-work schrieb:
Nichts desto trotz ist es ein "Geldwerter Vorteil".TwizyChrisy schrieb:
Zausel schrieb: das hört sich gut an. Wir, meine Kollegin und ich dürfen in der Fa. nicht laden (Geld Werter Vorteil).
Seit vielen Jahren in Deutschland gilt:
Das kostenlose oder verbilligte Aufladen eines Elektro- oder Hybrid-Dienstwagens beim Arbeitgeber ist in Deutschland lohnsteuerfrei, unabhängig von der Privatnutzung des Autos. Diese Steuerbefreiung gilt auch für das Laden eines privaten E-Autos beim Arbeitgeber.
Sonst müsste der AG allen die kein Elektro-Fahrzeug haben ha genauso Tankgutscheine in die Hand drücken.
Ich kann in der FA laden, bekomme aber 0,2€/kWh verrechnet. Klar Günstiger als Zuhause für 0,36€/kWh vom eigenen Energieversorger
Gruß SAW
Nein, warum sollte er das. Es mag sein daß der Betriebsrat unkt wegen Gleichbehandlung etc.
Der Staat sagt klipp und klar KEIN geldwerter Vorteil, keine steuerliche Relevanz bis 2030.
Und zwar völlig egal ob verünstigt oder ganz umsonst.
Wäre es nicht so, müsstest Du die Differenz von 20Cent zum durchschnittlichen Marktpreis als
geldwerten Vorteil in deiner Gehaltsabrechung versteuern.
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Ich kenne das Thema zur Genüge aus den V2H Diskussion.
Schauen die Zweifler bitte hier: Bundesministerium der Finanzen
Zitat:
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 7. November 2016 (a.a.O.) wurden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nummer 46 EStG).
Ergo: KEIN geldwerter Vorteil !!
Gültig seit / bis: Die Regelungen gelten seit dem 1. Januar 2017 und ihr Anwendungszeitraum wurde ... bis zum 31. Dezember 2030 ... verlängert, ... .
Cheers
Eckhard
Twizy Bj 2012, seit 08/'13; April '25: 50+ tkm, seit 12/'23 mit 20 kWh Batterie
ToM seit 10/'23, einschl. PV-Überschußladung
seit 05/'24: DIY DC-BiDi / V2H
Dach- & Insel PV-Anlage: S:13 / N:6 / I: 2,9 kWp
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