Befestigung Nummernschilder

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20 Jan 2020 14:38 - 20 Jan 2020 14:38 #189799 von Goldbacher
Befestigung Nummernschilder
Das linke zweizeilige Kennzeichen hat kleine Buchstaben und ist deswegen zumindest hier in Bayern auch nicht für L7e zulässig.
Letzte Änderung: 20 Jan 2020 14:38 von Goldbacher.

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20 Jan 2020 14:42 #189801 von Mannni
Befestigung Nummernschilder
Hach ist das amüsant :laugh:
Vorne einfach keines und die Sorge ist ade :whistle:
Hinten eins dass genau den Platz ausfüllt und fertig :P
Das Leben kann so einfach sein B)
Grüße ins Ausland :evil: :facepalm:
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20 Jan 2020 14:52 #189802 von Goldbacher
Befestigung Nummernschilder
Vorne ganz ohne Nummernschild wäre mir natürlich auch am liebsten.

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20 Jan 2020 14:59 #189804 von alh
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Richtig. Frage an den Halter: Wie bist du da ran gekommen?

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20 Jan 2020 14:59 #189805 von Pfälzer68
Befestigung Nummernschilder

alh schrieb: Schau mal auf dem Bild die beiden Kennzeichen an. Das HF-Kennzeichen steht links und rechts mehrere Zentimeter von der Karosse ab. ...
Beim linken Zwizy mit der neuen Halterung hast du die Möglichkeit legal ein Kennzeichen mit 34x20cm zu befestigen. Machst du da ein einzeiliges ran, wird es überstehen und damit ist das nicht mehr statthaft. Ob mit oder ohne Halter ist dabei irrelevant. Es darf einfach nichts über die Fahrzeugkarosse herausragen. Deswegen gibts auch keine herausstehenden Türgriffe oder Zierleisten mehr. .


Moin.

Nochmal... wo steht das so?

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20 Jan 2020 15:02 - 20 Jan 2020 15:07 #189807 von alh
Befestigung Nummernschilder
Aussage meines TÜV-Menschen. Ansonsten würde ich die STVZO und die angehängten Regelungen bemühen, da ist das ausgeführt. IMHO ist das §32. Grundsätzlich muss auch jedes Teil, welches über die Fahrzeuggrenzen hinausragt, durch den TÜV eingetragen werden, ausgenommen Anbauteile wie Fahrradhalter.
Letzte Änderung: 20 Jan 2020 15:07 von alh.

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20 Jan 2020 15:16 #189808 von twizybär
Befestigung Nummernschilder

alh schrieb: Richtig. Frage an den Halter: Wie bist du da ran gekommen?


Meinst den linken? Hat mir der Freundliche so auf den Hof gestellt.

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20 Jan 2020 15:27 #189809 von alh
Befestigung Nummernschilder

twizybär schrieb:

alh schrieb: Richtig. Frage an den Halter: Wie bist du da ran gekommen?


Meinst den linken? Hat mir der Freundliche so auf den Hof gestellt.


Cool, Glück gehabt. Bei mir war die Zulassungsstelle so freundlich, dass sie zwar auf großen Buchstaben bestanden, mir aber eine sehr kurze Nummer gegeben hat und ich so auch ein kleineres Kennzeichen nehmen konnte.

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20 Jan 2020 15:37 #189811 von Kerstin66
Befestigung Nummernschilder
Ich hab auf dem MausKönig ein einzeiliges Schild, seine Größe unterscheudet sich zu dem vom Twingo in keiner Weise.
Mein Freundlicher sagte damit die Teile des Twizys nicht permanent unter Spannung wenn er das Schild glatt anbringt wird er es der Twizyrundung angleichen und leicht gebogen montieren.
Hab in 2 Wochen TÜV mit dem König, bin gespannt ob sich da jemand was vermeldet zu. B)

* Bulli, der kleine Rebell - dem König getreulich verbunden B)
* Die Maus - neuer Dienstwagen der PvdE :kiss:


Rhein-Main Twizy Team

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20 Jan 2020 15:46 - 20 Jan 2020 15:54 #189812 von alh
Befestigung Nummernschilder
Glaube nicht, dass da wer was sagt. Ansonsten hätten tausende Twizy vor 2019 aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Letztlich haben wir hier eine Überregulierung, wie man sie an allen Ecken und Enden sieht, die oft den Boden der Vernunft verlassen hat. Ja, abstehende Bauteile an Fahrzeugen gefährden Fußgänger, keine Frage. Aber was ist zum Beispiel mit den Kanten der Schutzbleche? Beim Twizy ist es relativ weiche Plaste. Bei meinem Motorrad ist es 1.5mm Blech, welches definitiv nicht nachgibt und den Fußgänger zweifelslos aufschlitzen kann. Aber das Schutzblech ist sogar Vorschrift. Die TÜV-Prüfer wissen von dem Dilemma und haben einen gewissen Ermessungsspielraum. Das heisst nicht, dass der bei jedem Prüfer oder Polizisten gleich ist.
Bei der Abnahme der Fahrzeuge werden oft Sachen gemacht, die formal nicht zulässig sind. Zum Beispiel hatte ich mal einen VW Passat, Baujahr 1984. Der hatte eine gelbe Lampe fürs Aufblendlicht, obwohl die STVZO eindeutig eine blaue vorschreibt. Nur gab es 1984 keine blauen LED, also hat der Hersteller für das Design die Regeln verbogen und dann später mit einem Aufkleber auf dem Amaturenbrett und einem Hinweis im Handbuch kompensiert, obwohl formalrechtlich das Fahrzeug so nicht zulassungsfähig wäre. Aber die Macht der Autolobby ist halt mächtiger als Papier. Davon abgesehen ist es auch Blödsinn, ich sehe kein Problem in einer gelben Warnlampe für Aufblendlich, genausowenig wie abstehende Kennzeichen beim Twizy. Wenn man zu komplizierte Regeln hat, ist es unmöglich alle zu erfüllen. Ich bin deswegen zunehmend ein Anhänger des Mottos "Legal? Illegal? Schei*egal!"
Letzte Änderung: 20 Jan 2020 15:54 von alh.

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20 Jan 2020 15:54 - 20 Jan 2020 15:55 #189813 von Pfälzer68
Befestigung Nummernschilder

alh schrieb: Aussage meines TÜV-Menschen. Ansonsten würde ich die STVZO und die angehängten Regelungen bemühen, da ist das ausgeführt. .


Moin.

Nope, dann sag Deinem TüVler mal das er Dir aufzeigen soll auf welcher Grundlage er das so verbreitet.
Die StVZO sagt nämlich garnichts explizit dazu aus, da steht nur unter Paragraph 30/c:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme
(1) Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
(2) Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


Auch in besagtem Anhang findet sich nichts zu Kennzeichen.

In der FZV steht für vorne nur:

Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.


Allenfalls in der Anlage Nr. 4/4 gibt es eine Stelle die man gegen die Montage eines einzeiligen Schildes an die neuen Ts mit der Befestigung verwenden könnte.

Ergänzungsbestimmungen

Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Für einzeilige Kennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern;


Das kann man mittels der Demontage des Rahmens aber umgehen, da damit der Passus "vorgeschriebene Stelle" aka Fahrzeugfront mittig über 200mm gegeben ist und das Einzeilige allen Anforderungen entspricht.
Letzte Änderung: 20 Jan 2020 15:55 von Pfälzer68.

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20 Jan 2020 19:06 #189827 von ZE-Zimi
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Moin,

nur ein wenig OT: Ich finde es immer wieder verwunderlich, dass sich die Exekutive in keinem mir bekannten Fall an diesen Kennzeichenverstärkern stößt. Weil die doch in der Regel nicht als Verstärker, sondern als Halter benutzt werden. Und die sind nicht die Bohne diebstahlsicher, meist ohne Werkzeug zu öffnen. Ich stehe zur Befestigung von Kennzeichen an Kraftfahrzeugen total auf Blindnieten, so auch am Twizy.
Hab mir aber schon gedacht, dass das an der Front kaum legal zu lösen ist. Naja, ich habe den Winkel halbiert, so ist es zwar 2x halbfalsch = falsch, aber man kann es trotzdem in dem oben beschriebenen 60°-Winkel lesen.
Und nicht klauen!

Gruß,
Simon

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21 Jan 2020 12:50 #189883 von dingdong
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alh schrieb: "Legal? Illegal? Schei*egal!" IKEA-Regal


Der Weg ist das Ziel
(1. Twizy-Deutschland-Tour)
Bad Homburg-Norddeich-München-Bad Homburg
17.07-29.07.2014 2304 km
Die Macht möge mit den Rechtschaffenen sein!

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21 Jan 2020 16:05 #189895 von Pfälzer68
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alh schrieb: VW Passat, Baujahr 1984. Der hatte eine gelbe Lampe fürs Aufblendlicht, obwohl die STVZO eindeutig eine blaue vorschreibt. Nur gab es 1984 keine blauen LED,


Moin.

O.t., aber ich meine mich dunkel an einen extra Eintrag in den Papieren zu erinnern, zumindest im Golf. Später wars dann eine "normale" Glühlampe hinter einem LED-Form kunststoffteil... VW halt ;)

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21 Jan 2020 17:46 #189911 von brunbjoern
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Das mit dem Eintrag war auch bei meinem Polo von 1982 oder 1983 so.

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