Wer ein Twizy oder anderes Fahrzeug verkaufen will. Neue Bestimmungen

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26 Jun 2025 23:43 - 26 Jun 2025 23:44 #269866 von ad peter
Wer ein Twizy oder anderes Fahrzeug verkaufen will. Neue Bestimmungen
Wer ein Twizy oder anderes Fahrzeug verkaufen will, muss ab nächstes Jahr einiges beachten. Nur mit TÜV oder sachverständigen Gutachten darf es verkauft werden. Es sei den rein Privat und ohne elektronische Plattformen. Siehe hier !

ad peter

Ich brauche kein SUV!
Ich war in D A CH FL I V RSM F MC P E GBZ MA AND B NL SLO HR BıH SRB RO H SK PL CZ
Twizy 2013-3, 20 kWh Bat. 2023-7, OVMS V3 (nicht aktiv)
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Letzte Änderung: 26 Jun 2025 23:44 von ad peter.

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26 Jun 2025 23:50 #269867 von Jack-Lee
Wer ein Twizy oder anderes Fahrzeug verkaufen will. Neue Bestimmungen
Also könnte ich dann die ganzen Alt-Twizys gar nicht mehr kaufen, da defekt und ohne TÜV (Akku tot, Ladegerät defekt, etc)? Lobbyarbeit der Großhersteller um wieder mehr Neuwagen zu verkaufen oder wie?
Auch das ein Fahrzeug das länger als 2 Jahre nicht angemeldet war nur noch mit Gutachten (oder bei TÜV) verkaufbar ist, wird der Todesstoß für viele Oldtimer und Youngtimer sein.

Was ist da der Vorteil aus dieser Regelung???

Twizy Ersatzakkus und Tuning : www.voltraa.de
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27 Jun 2025 00:29 #269870 von Pfälzer68
Wer ein Twizy oder anderes Fahrzeug verkaufen will. Neue Bestimmungen

Der TÜV-Verband begrüßt grundsätzlich die neuen EU-Regeln für Altfahrzeuge


Ach!

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27 Jun 2025 03:50 #269872 von Berthold
Wer ein Twizy oder anderes Fahrzeug verkaufen will. Neue Bestimmungen
Völlig irre. Der EU Regulierungswahnsinn erreicht einen neuen Höhepunkt.
Focus Artikel zum Thema

Über so ein neues Gesetz das mir den Verkauf meines Autos verbietet muss auch nicht mehr das Deutsche Parlament entscheiden.
Deutschland hat seine Souveränität an die EU übergeben. Sprachregelung -> Da kann man nichts machen ist eben ein neues EU Gesetz.
Tüv ; Gutachter usw sehen schon eine neue Einnahmequelle und argumentieren dafür.
Ähnlich zur Pflicht einer Jährlichen HU

Ein Twizy oder jede andere Kiste kann und darf dann nicht mehr als „Ersatzteillager“ verkauft werden, obwohl der Käufer nur so ein „ Ersateillager“ kaufen will.
Wiederlich…. Das geht die EU mal gar nichts an.

Twizy Intens ; EZ 11/16 ; Parrot mit Pioneer-Sub ; H145/13 V135/13; Spacer 10mm; Zusatzlager, Lader Ventilation optimiert ; Mario Hack ; Kaufakku; Rückfahrkamera, Lüftungsschlitze freigeräumt , LED Frontlicht, ToM , LEGASTHENIKER aus NRW
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27 Jun 2025 08:05 #269876 von Bonsai-Bonze
Wer ein Twizy oder anderes Fahrzeug verkaufen will. Neue Bestimmungen
Es ist doch noch gar nichts beschlossen. Es sind aktuell Gesetzesentwürfe, die umgesetzt werden könnten. Frühstmöglich zum nächsten Jahr.

Ein Twizy ist in erster Linie auch überhaupt nicht davon betroffen. Ist er weder leichtes Nutzfahrzeug, noch PKW, welche primär Gegenstand des Entwurfs sind. Eine spätere Ausweitung auf andere Fahrzeugarten ist angedacht, Zeitraum und ob überhaupt völlig unklar.

Ich mache mir erst dann Gedanken, wenn die Umsetzung in nationales Recht bevorsteht und ein finaler Gesetzesentwurf Klarheit gibt, zumal beißt sich das auch mit der Vertragsfreiheit, aufgrund derer Fahrzeugverkäufe auch mit Handschlag abgeschlossen werden können, zudem muss ja auch noch geahndet werden, sollte man sich nicht daran halten.
Es geht meines Erachtens nach überwiegend um den gewerblichen Export von Schrottfahrzeugen, die dann in Afrika wieder zusammengeklöppelt werden, statt sie unserem Recyclingkreislauf zuführen zu können und die damit verbundenen Quoten zu erfüllen.
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27 Jun 2025 08:30 #269878 von arg-was-weiss-denn-ich
Wer ein Twizy oder anderes Fahrzeug verkaufen will. Neue Bestimmungen
Na Ich weiss nicht ob das soo schlecht ist.

Ok der Privat verkauf "ohne elektronische Platform" mach es schwieriger.... gilt z.B. das Forum hier als eine? Denke eher da ist sowas wie Mobile de gemeint.
Und Privat verkauf... rechnet da ernsthaft wer mit Garantie oder sowas?

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ToDo List:
- Bremsen Vorne
- Bremsen Hinten
- Handschuhfachschloss Riegel
- Frontmaske Befestigungen
- Motor -> Getriebe thingy

- Akkus warten auf die TC box ;)

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27 Jun 2025 08:50 #269880 von Berthold
Wer ein Twizy oder anderes Fahrzeug verkaufen will. Neue Bestimmungen

Bonsai-Bonze schrieb: Es geht meines Erachtens nach überwiegend um den gewerblichen Export von Schrottfahrzeugen, die dann in Afrika wieder zusammengeklöppelt werden, statt sie unserem Recyclingkreislauf zuführen zu können und die damit verbundenen Quoten zu erfüllen.


Ja klar. Bei der Umsetzung der „Guten Absicht“ kann aber auch mal was unter die Räder kommen. z.B Die Vertragsfreiheit.
Oder das Verfügungsrecht über das persönliche Eigentum.

Das der Twizy im ersten Schritt eventuell nicht betroffen ist heist gar nichts. Hat man einmal so Gesetz durchgesetzt, ist einfach die Regelung auszuweiten auf Motorräder ; Quads ; Waschmaschinen ; Kühlschränke ; Fernseher ; PC‘s k ; Handys usw….

Wenn die Glotze nachweislich ( Gutachten ) noch funktionier darfst Du an einen EU Bürger*in verkaufen.
Die Nachweispflicht für die Sachgemäße Entsorgung Deines ollen Fernsehers kommt. Die EU schickt eine Kommission nach Ghana international bekannt als „Agbogbloshie“ und dann geht es ganz schnell. Ruhig bleiben das kommt erst in 2027.

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27 Jun 2025 08:55 #269881 von Berthold
Wer ein Twizy oder anderes Fahrzeug verkaufen will. Neue Bestimmungen

arg-was-weiss-denn-ich schrieb: Na Ich weiss nicht ob das soo schlecht ist.

Ok der Privat verkauf "ohne elektronische Platform" mach es schwieriger.... gilt z.B. das Forum hier als eine? Denke eher da ist sowas wie Mobile de gemeint.
Und Privat verkauf... rechnet da ernsthaft wer mit Garantie oder sowas?


Warum sollte das Twizy-Forum keine elektronische Plattform sein. ?
Ob die Eu Bürokraten dabei eventuell an „Mobile.de“ denken ist völlig egal. Der Gute Wille zählt.

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27 Jun 2025 09:21 #269885 von TwizyChrisy
Wer ein Twizy oder anderes Fahrzeug verkaufen will. Neue Bestimmungen

Berthold schrieb: Völlig irre. Der EU Regulierungswahnsinn erreicht einen neuen Höhepunkt.
Focus Artikel zum Thema

.


Wenn der Artikel in üblicher "Lokus" Manier und Qualität recherchiert und dazu stimmungsmachend geschrieben ist würde mich das nicht wundern.

Die gute Absicht der EU ist glaube ich jedem vernünftig denkenden Menschen klar. Das hat primär nichts mit Enteignung und in meinem Augen auch nichts mit
"Unterstützung der Autoindustrie" zu tun sondern mit Umweltschutz, Verhinderung von Müllschieberei und anderen krummen Geschäften etc.

Daß das vermutlicher Weise halt leider wieder etwas "Über Regulierung" dabei rauskommen kann und wird auch.

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27 Jun 2025 09:37 #269890 von Berthold
Wer ein Twizy oder anderes Fahrzeug verkaufen will. Neue Bestimmungen

TwizyChrisy schrieb: .

Daß das vermutlicher Weise halt leider wieder etwas "Über Regulierung" dabei rauskommen kann und wird auch.


Das nennt man dann Kollateralschaden. Dumm gelaufen…EU halt da , kann man nichts machen.

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27 Jun 2025 11:48 #269899 von Bonsai-Bonze
Wer ein Twizy oder anderes Fahrzeug verkaufen will. Neue Bestimmungen
Es wird selten so heiß gegessen wie gekocht. Es ist weder ein Weltuntergang, noch kommt es einer Enteignung oder sowas gleich. Bei Fahrzeugen mit gültigem Tüv wird wahrscheinlich auch niemand was von dir wollen. Eher wenn der Karren schon mehrere Jahre drüber ist, brauchst einen einfachen Nachweis über die grundlegende Fahrbereitschaft und dass der Motor noch im Rahmen hängt und man noch von einem Fahrzeug, nicht von einem Schlachtfest reden kann. Es geht doch nicht um ein mehrseitiges Wertgutachten für nen mittleren dreistelligen Betrag.
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27 Jun 2025 12:50 #269907 von TwizyChrisy
Wer ein Twizy oder anderes Fahrzeug verkaufen will. Neue Bestimmungen
Es würde mich auch nicht wundern wenn da noch etwas käme so in etwas "gilt nicht ab 50 Jahre alt" damit Oldtimer weiter gehandelt bze an- und verkauft werden können.

Der internationalen Schrottschieberei/Müllmafia mal einen Riegel vorzuschieben ist ja grundsätzlich keine blöde Idee.

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