Stadt Heidelberg ändert "Umweltfreundlich Mobil" ab 2022

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20 Nov 2021 12:53 - 20 Nov 2021 12:53 #220062 von BinKino
Stadt Heidelberg ändert "Umweltfreundlich Mobil" ab 2022
Heute in der RNZ, habe leider noch keinen Online-Artikel zum verlinken gefunden.


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Meine Mail an die Damen und Herren und Leserbrief an die RNZ:

Sehr geehrte Damen und Herren,

habe heute in der RNZ den Artikel über die Überarbeitung der Förderzuschüsse der Stadt Heidelberg gelesen.

Den Ausschluß der Förderung von Wasserstoffantrieben (PKW) stimme ich voll und ganz zu, jedoch aus anderen Gründen, aber das soll jetzt nicht mein Thema sein.

Aber Neufahrzeuge vollkommen auszuschließen, halte ich für etwas radikal und kurzsichtig entscheiden.

Nach wie vor sind Fahrzeuge, wie der Renault Twizy, von der staatlichen Förderung ausgeschlossen und durch die für ab 2022 getroffene Entscheidung, die zukünftig angeschaffte neue Renault Twizy mit voller Härte nun treffen wird, nimmt man manchen Interessenten sicherlich einen Anreiz, vom PKW auf einen Twizy (oder ähnliche Fahrzeuge) umzusteigen, wie es schon viele taten. Mich eingeschlossen.

Ein solches L7E kann einen PKW im näheren Umfeld vollständig ersetzen, wie ich es seit 2016 exerziere.
Ich selbst habe 2016 einen Twizy angeschafft, bin sehr dankbar für den Zuschuß der Stadt Heidelberg, und habe in den ersten 4 Jahren über 50.000 km hauptsächlich zur Arbeitsstätte zurück gelegt.
Meine Arbeitstsätte hat sich Pandemie bedingt mittlerweile geändert und die Fahrwege sind nun halbiert. Dennoch wird der Twizy weiterhin, gerade auf dieser für einen herkömmlichen Verbrennerantrieb viel zu kurze Strecke, im Verhältnis noch effizienter sein.
Rechnet man diese Fahrleistung im PKW Betrieb und der damit verbundenen Emissionen gegen ...

Auch kenne ich viele in der "Community", deren Städte / Kommunen überhaupt keine Förderung betreiben und habe die Stadt Heidelberg immer als Vorzeigebeispiel gezeigt.

Bitte überdenken Sie diese Entscheidung noch einmal. Vielleicht läßt sich hier eine Klausel schaffen, die solche Fahrzeuge weiterhin förderfähig hält?

Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen,


Bin gespannt ob und was für eine Reaktion darauf eintrudeln wird.

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Letzte Änderung: 20 Nov 2021 12:53 von BinKino.
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25 Nov 2021 16:51 #220310 von BinKino
Stadt Heidelberg ändert "Umweltfreundlich Mobil" ab 2022
Antwort kam heute rein:


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25 Nov 2021 16:54 #220311 von BinKino
Stadt Heidelberg ändert "Umweltfreundlich Mobil" ab 2022
Die Förderung von NUR 5 (fünf!) Twizys ist natürlich äußerst ernüchternd.

Drei davon von mir, bleiben noch zwei ...

Also der eine Lieferdienst hat auf jeden Fall mindestens vier Twizy.
Dann hier und da begegnen mir welche mit HD Kennzeichen, die können aber auch "Heidelberg Land" sein.
Von der Förderung profitier(t)en ja nur Stadtbewohner, nichts drum herum mit "HD" im Kennzeichen.

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26 Nov 2021 10:45 #220333 von GeölterBlitz
Stadt Heidelberg ändert "Umweltfreundlich Mobil" ab 2022

BinKino schrieb: Die Förderung von NUR 5 (fünf!) Twizys ist natürlich äußerst ernüchternd.

Drei davon von mir, bleiben noch zwei ...

Also der eine Lieferdienst hat auf jeden Fall mindestens vier Twizy.
Dann hier und da begegnen mir welche mit HD Kennzeichen, die können aber auch "Heidelberg Land" sein.
Von der Förderung profitier(t)en ja nur Stadtbewohner, nichts drum herum mit "HD" im Kennzeichen.


TC sollte seinen "Zweit Wohnsitz" wohl bei Dir anmelden, dann könnte sich die Situation schnell ändern...:whistle: :mrgreen: :facepalm:

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26 Nov 2021 11:39 #220336 von Ocho
Stadt Heidelberg ändert "Umweltfreundlich Mobil" ab 2022
Moinsen,

mal sehen, was sich da in den nächsten 4 Jahren noch so tut.

Schließlich ist es nicht die Lösung, 1 : 1 fette Verbrenner gegen fette Batterie- oder gar Wasserstoffkarren einzutauschen.

Natürlich ist es auch weltfremd anzunehmen, dass alle wieder, wir vor 30 Jahren, Strecken bis 15 oder 20 km täglich mit dem Velo absolvieren.
Daher halte ich L7e Fahrzeuge (gerne auf 110 km/h begrenzt) für eine gute Lösung, trocken, günstig und unverschwitzt täglich an die Schüppe zu kommen.

nmM,

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26 Nov 2021 13:07 #220345 von TwizyChrisy
Stadt Heidelberg ändert "Umweltfreundlich Mobil" ab 2022

Ocho schrieb: Moinsen,

mal sehen, was sich da in den nächsten 4 Jahren noch so tut.

Schließlich ist es nicht die Lösung, 1 : 1 fette Verbrenner gegen fette Batterie- oder gar Wasserstoffkarren einzutauschen.

Natürlich ist es auch weltfremd anzunehmen, dass alle wieder, wir vor 30 Jahren, Strecken bis 15 oder 20 km täglich mit dem Velo absolvieren.
Daher halte ich L7e Fahrzeuge (gerne auf 110 km/h begrenzt) für eine gute Lösung, trocken, günstig und unverschwitzt täglich an die Schüppe zu kommen.

nmM,

Ocho


Selbst die 90 würden passen, wenn die LKW auf ECHTE 80 begrenzt wären. So braucht man halt 93-95kmh
Vom ALLEN Verbräuchen, Energie, Rohstoffe zur Herstellung, Platz auf der Straße uvm sind die Dinger unschlagbar und für
ganz bestimmt 95% aller PRIVATEN Autofahrten ausreichend.

Nur mal überlegen 4 Twizys brauchen grob den Parkplatz eines Q5 und ähnlicher Konsorten. Transportieren aber 4 mal so viele Menschen (wenn man von eins Komma fast nix pro Auto ausgeht.)

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26 Nov 2021 13:42 #220347 von Ocho
Stadt Heidelberg ändert "Umweltfreundlich Mobil" ab 2022
Genau so sieht das aus.

Wie ist das eigentlich bei großen Parkplätzen, längs zur Fahrtrichtung?
Dürfen da zwei Autos auf einem Parkplatz stehen?
Natürlich nicht quer, schräg oder 3 auf zwei Parkplätzen.

Bei uns vor der Firma sind 3 Parkplätze hintereinander, das stehen schon mal 4 oder sogar 5 Autos.
Klar ist, wer auf der Linie steht, der zahlt. aber mein 107 passte mit dem Polo vom Arbeitskollegen auf einen Parkplatz.
Darf man das eigentlich?

Ocho

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26 Nov 2021 14:21 #220350 von BinKino
Stadt Heidelberg ändert "Umweltfreundlich Mobil" ab 2022
Also ais dem öffentlichen Parkraum leite ich das mal so ab, dass jeder ein Parkticket ziehen muss, auch wenn er der 5. bei 4 Parkplätzen ist und ohne jmd zu behindern parken kann. Parkraum ist effizient zu nutzen...

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26 Nov 2021 18:13 #220367 von TwizyChrisy
Stadt Heidelberg ändert "Umweltfreundlich Mobil" ab 2022

Ocho schrieb: Klar ist, wer auf der Linie steht, der zahlt.
Ocho


Klar ist. Wer parkt zahlt. Ob ich zusammen mit meiner Frau EINEN Parkplatz je zur Hälfte verwende kostet genau das selbe PRO FAHRZEUG wie der X5 nebenan, der 1,5 Parkplätze belegt und somit 2 unbrauchbar macht.

Ist leider so :-(

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30 Nov 2021 10:29 #220636 von Ocho
Stadt Heidelberg ändert "Umweltfreundlich Mobil" ab 2022
Moinsen,

leider ging das etwas in die falsche Richtung, habe mich da undeutlich ausgedrückt, sorry.

Die Parkplätze sind kostenfrei, aber es sind eben 3 Plätze aufgemalt, wo 5 Autos stehen könnten, bei 5 wird das ausparken schwierig...
Daher bekommt derjenige ein Knöllchen, der auf der Linie zwischen zwei Parkplätzen steht, aber dürfen sich 2 kleine Fahrzeuge einen Parkplatz teilen?

Ocho

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30 Nov 2021 12:52 #220649 von Akku61
Stadt Heidelberg ändert "Umweltfreundlich Mobil" ab 2022
Am Ende liegt es an der Sichtweise des Ordnungshüters, mit dem du dann diskutieren kannst und dann ggf. am Richter oder Anwälten.

Ich habe in Erinnerung, dass du innerhalb der eingezeichneten Parkfläche stehen musst.
Dann gelten für alle in dieser Parkfläche vorhandenen Autos das Gleiche.
Wenn also die Parkfläche eine gute alte Parkuhr mit Münzeinwurf hat, dann gilt diese Parkuhr für beide Fahrzeuge. Läuft diese ab, bekommen beide ein Knöllchen.
Muss ich einen Parkschein ziehen, muss das jedes Fahrzeug in der Parkfläche machen, da ich für das Parken bezahle und nicht für den Platz.
dito, wenn die Parkfläche eine Parkscheibe vorsieht.
Ist ein Parkschein/Parkscheibe abgelaufen, bekommt das jeweilige Fahrzeug das Knöllchen.

Viele Grüße, Andreas
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01 Dez 2021 08:43 - 01 Dez 2021 08:46 #220740 von Pfälzer68
Stadt Heidelberg ändert "Umweltfreundlich Mobil" ab 2022
Das ist eine der willkürlichst auslegbaren Grauzonen im Verkehr überhaupt... neben den definierten Verbotsregeln lautet der Grundsatz aus der StVO ja "es ist platzsparend zu parken"

Ansonsten gilt nur

§12(4)
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen.


Verboten ist

§12(3) Das Parken ist unzulässig

- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m
von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

- vor Bordsteinabsenkungen.

Letzte Änderung: 01 Dez 2021 08:46 von Pfälzer68.
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