Raser von Moers wegen Mordes verurteilt
- klausz
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Das habe mit Genugtuung gelesen auch wenn es dem Ermordeten nicht mehr hilft.
Ein solcher Abschaum wird garantiert nicht Twizy fahren wollen. 15 Jahre sind zu wenig.
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Berliner Urteil gegen Raser: Gleich drei Mordmerkmale führt der Richter an
Ein illegales Rennen wird zur Todesfahrt. Das Opfer hatte keine Chance. Berliner Richter verurteilen die Raser wegen Mordes zu lebenslänglicher Haft. Knackpunkt war die Begründung des Vorsatzes. Er markiert die Trennlinie zwischen fahrlässiger Tötung oder Mord.
Christine Kensche
Stand: 26.03.2019
„Das ist nicht euer Ernst“, ruft eine Angehörige der Angeklagten in den Saal, als das Gericht sein Urteil spricht: Mord. Lebenslange Haftstrafen für die beiden Männer, die als Ku’damm-Raser in die Rechtsgeschichte eingehen. Und so als könne er tatsächlich nicht ernst nehmen, was gerade verkündet wird, grinst Hamdi H. verächtlich in Richtung Richterbank und klatscht in die Hände.
Matthias Schertz lässt sich davon nicht beirren. Er ist der dritte Vorsitzende Richter, der über diesen Fall entscheidet, über Hamdi H. und Marvin N., die sich in der Nacht auf den 1. Februar 2016 ein illegales Rennen auf dem Berliner Kurfürstendamm lieferten, bei dem ein pensionierter Arzt starb.
Es ist ein Präzedenzfall: Das Berliner Landgericht hatte bereits 2017 auf Mord entschieden. Zum ersten Mal wurden Raser zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt – bis dato waren sie in der Regel mit „fahrlässiger Tötung“ und Bewährungsstrafen davongekommen. Das macht diesen Prozess so brisant. Dann hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Mord-Urteil wegen Widersprüchlichkeiten auf und gab es zur erneuten Verhandlung zurück nach Berlin.
....
Nun, in dritter Runde, kommt eine andere Berliner Strafkammer wieder zum gleichen Ergebnis – und argumentiert noch entschlossener pro Höchststrafe. Was sich in jener Nacht abspielte, habe mit Fahrlässigkeit nichts mehr zu tun, sagt Schertz. Der Sieg im Rennen sei den Tätern über alles gegangen: „Menschenleben egal, Unfall egal, eigene Gesundheit auch egal – Hauptsache, die Motorhaube ist vorn.“
Hamdi H., damals 26, war Hartz-IV-Empfänger mit abgebrochener Lehre, Marvin N., 24, Türsteher. Ihr Selbstwertgefühl zogen sie aus ihren aufgemotzten Sportwagen, die sie „regelrecht vergötterten“. Ihr ganzes Geld hätten sie in Autos gesteckt, die sie sich eigentlich nicht leisten konnten, sagt der Richter. Da grinst auch Marvin N.
Gegen 0.30 Uhr am 1. Februar 2016 hatte H. neben N. an einer roten Ampel auf dem Kurfürstendamm gehalten. Sie kannten sich flüchtig, N. wusste, dass H. den Spitznamen „Transporter“ trug, wie der Held eines Actionfilms, der jede Verfolgungsjagd gewinnt. Die zwei hätten sich bei herabgelassenen Fenstern zum Rennen verabredet, sagt Schertz. Zunächst von roter Ampel zu roter Ampel, aber als Hamdi H. zweimal unterlag, raste er über das nächste Rot hinweg – und Marvin N. nahm die Jagd auf.
Gerichtsmediziner fanden keinen heilen Knochen beim Opfer
Ein Audi A6 3.0 TDI Quattro, 225 PS gegen einen Mercedes-Benz AMG CLA 45, 380 PS. 2,5 Kilometer mit bis zu 170 Stundenkilometern, über elf Kreuzungen und rote Ampeln. Die letzte stand schon sekundenlang auf Rot. Dennoch traten die zwei 90 Meter vor der Kreuzung die Gaspedale durch. „Ihre tonnenschweren Fahrzeuge wurden förmlich zu Projektilen, mit unglaublicher Zerstörungskraft“, sagt Schertz.
Es traf Michael W., der Grün hatte – sein Jeep wurde von Hamdi H.s Audi regelrecht durchbohrt. Er flog 72 Meter, bis er auf der Fahrerseite zum Liegen kam. W. starb, eingequetscht in seinem Wagen.
Drastisch schildert der Richter die Folgen des Rennens. Der Gerichtsmediziner habe kaum einen ganzen Knochen im Körper des Opfers gefunden. Sogar der härteste Knochen, das Felsenbein, das im Schädel sitzt, war gebrochen. „Solche Verletzungen kennt man sonst nur aus Bahnunfällen, und da muss schon eine Lok drüberfahren.“
Christine Kensche – „Der Richter hat drei Mordmerkmale angeführt“
Christine Kensche, WELT-Gerichtsreporterin, hat über den Fall seit Anfang 2016 berichtet. Nun ging der dritte Prozess vor dem Berliner Landgericht zu Ende.
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Der Sohn des Opfers, der den Prozess von Anfang an verfolgt, senkt den Kopf. Auch die Täter grinsen nicht mehr. Sie hatten leichte Verletzungen davongetragen. Ermittler hätten Handynachrichten von Marvin N. ausgewertet, fährt der Richter fort. Schon kurz nach dem Unfall interessierte er sich für einen neuen Mercedes – eine G-Klasse.
Knackpunkt des Verfahrens war die Begründung des Vorsatzes. Er markiert die Trennlinie zwischen fahrlässiger Tötung und Totschlag oder Mord. Der BGH hatte das erste Urteil kassiert, weil das Landgericht den Vorsatz nicht ausreichend begründet hatte. Kann es sein, dass ein Fahrer den Tod eines anderen in Kauf nimmt, auch wenn er dabei sein eigenes Leben aufs Spiel setzt?
Nun löst das Gericht den vermeintlichen Widerspruch so auf: Die Fahrer hätten sich in ihren schweren Autos mit langem Motorblock, Sportsitzen und Airbags sicher gefühlt. Ihr Unfallrisiko sei viel geringer gewesen als das eines querenden Wagens.
Das Auto als Tatwaffe – als „gemeingefährliches Mittel“
Der Vorsitzende Richter zieht den Vergleich mit einem Wildunfall: Jeder Fahrer wisse, dass man im Zweifel nur mehr Gas geben müsse, dann werde das Tier schon von der Fahrbahn geschleudert. Im Rausch der Geschwindigkeit hätten die Männer die Gefahr für sich selbst ausgeblendet – aber das Risiko für andere in Kauf genommen. In diesem Fall spricht man von einem „bedingten Vorsatz“.
Die Verteidiger von Hamdi H. hatten dagegen auf „fahrlässige Tötung“ plädiert, die Anwälte von Marvin N., nur auf „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“. Natürlich sei es „blanker Irrsinn“, mit 160 Stundenkilometern durch die City zu fahren. Aber die Raser selbst hätten an die eigene Unfehlbarkeit geglaubt.
Beide waren zuvor bereits verbotene Rennen in der Innenstadt gefahren, und es sei immer gut gegangen. Das habe sie in ihrem Glauben bestärkt, es werde „schon nichts passieren“.
...
Dem Gericht reichte das nicht. Die Gefährlichkeit dieses Rennens sei nicht mehr steigerbar gewesen, „und das war ihnen auch bewusst“, sagt Schertz. Kein Rennfahrer der Welt hätte hierbei die Kontrolle behalten. Seine Strafkammer will offenbar sichergehen, dass die Urteilsbegründung dieses Mal standhält. Gleich drei sogenannte Mordmerkmale führt sie an, das letzte Urteil hatte nur eines genannt.
Zum einen den Einsatz „gemeingefährlicher Mittel“, was sonst etwa für Sprengstoff gilt – und nun auf Autos außer Kontrolle angewandt wird.
Zeugen beschrieben den Unfallort als Trümmerfeld, wie nach einem Bombenattentat. Scherben, Blechfetzen, die Auspuffanlage waren über Straße und Bürgersteig geflogen, die Autos hätten in Passanten schleudern und noch mehr Menschen verletzen können, argumentiert Richter Schertz.
Am Ende wendet sich der Richter direkt an die Angeklagten
Als zweites Mordmerkmal führt er die „Arg- und Wehrlosigkeit“ des Opfers an: Der Pensionär Michael W. hatte Grün und habe nicht mit den heranrasenden Wagen rechnen können. Das dritte Merkmal sind die sogenannten „niederen Beweggründe“: Die Raser hätten ihre Egos befriedigen wollen – und aus diesem nichtigen Anlass mit Menschenleben gespielt.
Am Ende wendet sich der Richter direkt an die Angeklagten. „Ein letztes Wort“, sagt Matthias Schertz. „Das Urteil ist natürlich hart – aber ganz perspektivlos ist es nicht.“ Lebenslänglich bedeute in der Regel 15 Jahre, sie hätten während der drei Prozesse bereits drei Jahre in Untersuchungshaft abgesessen. Und bei guter Führung seien durchaus vorzeitige Lockerungen möglich.
Wieder reagieren beide Männer mit verächtlichem Grinsen, das Schlusswort klingt für sie offenbar wie Hohn – und das allerletzte Wort ist noch nicht gesprochen. Die Verteidiger haben angekündigt, dass sie erneut in Revision gehen werden.
Theoretisch also könnte der BGH das Mordurteil erneut kassieren und den Fall zur wiederholten Verhandlung zulassen. Aber das scheint, nach diesem 2:1 für die Berliner Richter, nun deutlich weniger Erfolg versprechend als nach der ersten Runde.’
www.welt.de/vermischtes/plus190898847/Be...-Mordmerkmale-fuehrt-der-Richter-an.html
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Es hat wenig mit E-Mobilität aber viel mit Straßenverkehr zu tun.
140-160km pro Akkuladung, und wie erreichen wir das?
Gemäß dem Motto: "Es ist mir egal ob die Katze schwarz oder weiß ist, Hauptsache sie fängt Mäuse." DENG
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- euver
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OT
Apropos: Waffen .
Die Waffenindustrie müsste den Unterhalt für die Hinterbliebenen der Opfer ihrer Produkte zahlen.
Dann würde sich womöglich vieles ändern.
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- twizybär
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Die Chancen stehen gut, dass der BGH mitmacht. Soviel ich weiß, hat er in einem anderen Verfahren schonmal
Mord bestätigt.
Abschrecken wirds aber wenig, da diese Idioten krank/süchtig/besessen sind.
Kein Hirn weit und breit.
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- ObiOne
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- Möge der TWIZY mit euch sein....
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David
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Aber hier wurde endlich einmal ein Exempel statuiert, Wege bereitet, und in der 2. Instanz nicht gekniffen.
Wenn die wirklich noch mal Reven wollen, sollte der nächste Richter in der nächsten Runde noch die Psychiatrischen Gutachten mit dazu packen.
Sollten demütig und froh sein, dass es "nur" 15 Jahre gibt, noch 12 Jahre lang Seife aufheben dürfen und die Option auf gute Führung bekamen.
Bei dem respektlosen "coolen Mackerverhalten" vor Gericht, hätte man letztere Option sofort streichen sollen.
Und zukünftig möchte man bei solchen hirnamputierten Evolutions
Gerecht wird es nie geben, es bringt die Opfer nie zurück und kann auch keine Genugtuung oder Wiedergutmachung bewirken.
Also echt wir waren alle mal jung und hatten zu viel Hormone im Blut.
Viele sind auch mal zu schnell gefahren oder haben es so irgendwo irgendwie mal krachen lassen. Aber so was?
Posen? Rennen in der Stadt? = ab ins dunkelste Loch!
Was hier seit Jahren abläuft, da fehlen dir nur die passenden Worte. Was läuft bei diesen Schwachmaten falsch?
Ist Hollywood Schuld?
Nö.
Wer nicht zwischen Fiktion und Realität unterscheiden kann, bei dem ist erwähntes Gutachten erforderlich.
Twizy 80 04/2016 & Zoe R240 11/2015
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- Snorre
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Dennoch vermute ich, dass ich in der Sache voll zustimmen kann.
Aber:
Die Wortwahl "Abschaum" finde ich schon sehr grenzwertig.
Dass einem diese Worte durch den Kopf gehen kann ich durchaus nachvollziehen, aber ob man sie auch so posten muss?
Ich weiß nicht?
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- stromkreisparadies
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- Markus
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Aus meiner Sicht ein Problem von Social Media, Smartphone usw. Das latscht tief in die Psyche.
Grüße von Markus
-> Twizy Technic, LED Tagfahrlicht, LED Innenbeleuchtung, Sitzheizung, Radio mit Freisprecheinrichtung
-> Brammo Empulse R
-> 2x Elektrofahrrad (Stadt-Trekking und Downhill für den Wald)
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- twizybär
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Gar nicht so leicht, das Ganze unter die etwas sperrig konstruierten Mordmerkmale des 211 zu packen.
Scheint aber nun gelungen zu sein.
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- fluteman
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www.rnz.de
Dir Irren sind überall. Auch bei uns.
Besonders in Monnem drehen die voll am Rad.
Posen, heizen, -> ab in die Klapse mit denen!
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Snorre schrieb: Ich hab nur das wenigste gelesen, insbesondere den Eingangspost nicht.
Dennoch vermute ich, dass ich in der Sache voll zustimmen kann.
Aber:
Die Wortwahl "Abschaum" finde ich schon sehr grenzwertig.
Dass einem diese Worte durch den Kopf gehen kann ich durchaus nachvollziehen, aber ob man sie auch so posten muss?
Ich weiß nicht?
Ja stimmt, ganz Unrecht haste nicht.
"Abschaum" beschreibt nicht im entferntesten solche Leute, die keinen Respekt vor ihren Mitmenschen haben - geschweige derer Leben...
Also, Vorschlage. Wie will man diese ?????? nun bezeichnen?
Unter Abschaum versteht sich ja nur ein "als minderwertig betrachteter Teil von einer Gesamtheit"
Minderwertig mag deren Verstand sein, der IQ im unteren zweistelligen Bereich, aber selbständig genug, auf Idiocracy-like dicke Hose zu machen und das Gericht auszulachen.
Schon dafür hätte man ihnen doch noch wegen ungebührendem Verhalten noch eine rein würgen können.
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- Pfälzer68
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Stammt leider nicht von mir, triffts aber gut..
"Those people are similar to AAA Batteries" They often come with small lights on top, and the meaning of "tripple A" is Arogant, Anti-social Asholes
Gesagt von einem U.S. Statepolice Trooper...
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- TwizyChrisy
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- Der Trend geht klar zum Zweittwizy äähhh....
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oder ob "die Anwälte" das irgendwie unter den Tisch kehren....
www.waz.de/panorama/hochzeitsgesellschaf...i-veroeffentlicht-fotos-id216745195.html
Ein Jahr Führerscheinentzug und eine deftige Geldstrafe wäre das mindeste
Wobei ich die Befürchtung habe, daß ein "Schein" für diese Kilentel eher nebensächlich ist...
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- twizybär
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Neulich Film/Doku über Clans. Da fahren die kleinen Bosse im AMG (Klamotten vom Feinsten) vors Sozialamt und holen sich die Stütze ab.
Könnte den ganzen Tag ko.... .
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- TwizyChrisy
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- Der Trend geht klar zum Zweittwizy äähhh....
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twizybär schrieb: Frage mich manchmel, ob ich in diesem verkommenen Land noch leben will.
Neulich Film/Doku über Clans. Da fahren die kleinen Bosse im AMG (Klamotten vom Feinsten) vors Sozialamt und holen sich die Stütze ab.
Könnte den ganzen Tag ko.... .
Unser "Rechtsstaat" tickt da langsam... aber er tickt. Es dauert halt immer relativ lang bis was passiert.
Noch dazu kommt die permanente Gefahr sich da einer politisch inkorrekten Vorgehensweise zu bedienen. Unsere Polizisten
müssen ja schon aufpassen daß sie keine "Ausländer" in Zügen kontrollieren oder zumindest dann pro Probant zwei
deutsche Omas und drei Kinder... sonst ist es Diskriminierung.....
Wenn ich so sehe was die letzten Monate passiert, scheinen sie langsam aufzuwachen was die eingeschleppte Clan-Kriminalität angeht.
Erst heute früh wieder haben sie eine polnische Großfamilie die von erschlichenen deutschen Sozialleistungen und Kriminalität lebt hops genommen.
Es bewegt sich schon ein bisserl was. Aber was will man von rot/grün durchsetzten Regierungen erwarten? Die können.. nein wollen ein bisschen Öko und so
von innerer Sicherheit sind die weit entfernt. Die machen lieber Genderspeech und Toiletten für sonstige....
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