§14a, dynamische Tarife
- Pfälzer68
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Ich bin gerade dabei für ein Schweinegeld meinen Zählerschrank zu erweitern bzw. umzubauen. Hintergrund war eigentlich nur die Anmeldung meines 11kWh Akkus. Die Stadtwerke fordern eine Steuerbarkeit nach §14a. Nur für den Akku käme ich aber drumrum, da der am Fronius Symo Hybrid 5kW nur knapp unter 4,2 kW entladen kann. D.h. er läge unter der 4,2kW Grenze. Leider hat der anmeldende Eli auch meine Wärmepumpe erwähnt, und die ist seit Inbetriebnahme 2022 nicht angemeldet. Die Panasonic liegt mit 4,8kW Max. Leistungsaufnahme (inclusive. 3kW Heizstab) natürlich im §14a Bereich.
Daraus folgt nun der komplette Aufrüstvorgang auf aktuelle TAB, was hier einen neuen Zählerschrank erforderlich macht. Der Bestandsschrank bleibt dabei nur als Unterverteilung ohne Zähler.
Die 11kW Wallbox ist seit 2018 gemeldet und war natürlich nicht steuerbar.
Erste Frage wäre ob die WP durch das jetzige Anmeldedaten unter §14a fällt, oder das Inbetriebsetzungsdatum gilt, welches vor dem Stichtag 2024 lag.
Zweite ist ob abseits von §14a für das Nutzen von dynamischen Strompreisen via iMSys die WB steuerbar sein muss.
Octopus wäre da mein Vavorit, da unsere SW bis weit nach 2028 keine iMSys verbauen kann.
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- Goldbacher
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Hallo, leider kann ich dir nur zu dieser Frage etwas sagen.Pfälzer68 schrieb: Erste Frage wäre ob die WP durch das jetzige Anmeldedaten unter §14a fällt, oder das Inbetriebsetzungsdatum gilt, welches vor dem Stichtag 2024 lag.
Ich hatte einen ähnlichen Fall mit einer 11 kW (nicht vom Stromanbieter steuerbaren) Wallbox.
Ich hatte sie erst 2024 angemeldet und sie wäre damit §14a fällig gewesen und ich hätte eine Steuerung dazu bauen müssen, konnte mich aber mit meinem Versorger darauf einigen, dass ich sie noch rückwirkend für 2023 anmelden konnte, weil sie mobil ist (nicht relevant) und ich sie schon 2023 testweise angesteckt hatte und erst, nachdem das E-Auto 2024 geliefert wurde anmelden und nutzen möchte. Ansonsten wäre sie auch schon unter §14a mit extrem viel zusätzlichem Aufwand und hohen Kosten gefallen.
Laut Gesetz muss man selbst eine mobile Wallbox mit CEE-Stecker jedes Mal abmelden und anmelden, wenn man sie umsteckt. Damit sind mobile Wallboxen in Deutschland eigentlich nicht mehr legal mobil nutzbar.
In deinem Fall wird es wohl nicht mehr möglich sein, §14a zu umgehen, weil schon ein paar Jahre vergangen sind.
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Mal gespannt ob die §14a-Modul Geschichte und die dynaischen Tarife irgenwo unterm Strich was auf dauer richtung ROI zu meiner Restlebenszeit drehen. Und wann ich ein iMSys bekomme...
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- Jack-Lee
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ganz nach: "There's your problem, lady!"
So funktioniert das alles einwandfrei mit der "Wende".
Was man dazu stupiert haben muss, um solche oft unnützen Hürden in den Weg zu stellen, wird uns ein Rätsel bleiben.
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- Jack-Lee
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Wie will man auf so ner Basis irgendwas steuern?
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- euver
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Jetzt nur noch 4 Jahre
- Der heißt 1 MWh Speicher ! -
Warum ?
1. Bekomme nur noch ca 4 ct/kWh für den eingespeisten PV Strom. sogenannte ( Ü20 Anlagen)
2. Der Speicher wird bis 2029 19-38 €/kWh kosten.
3. Der Speicher ist nicht brennbar !
4 Der Speicher enthält kein Lithium-Material.
5- Die Wärmepumpe ist 1 ph. 2,7 kW el. ~ 7kW th. Monoblock und wird ausschließlich mit
Speicherstrom versorgt. Genannt saisonale Speicherung !
6. Ich kaufe/ baue Speicher nach Preisvorstellung von mir, auf der Zeitleiste.
7. Wärmepumpe wir zunächst in den Übergangsmonaten Oktober und April betrieben ca. 2027
8. Nach Ausbaufortschritt, dann November und März zusätzlich. ca. 2028
9. Nach Ausbaufortschritt, dann auch Dezember und Februar zusätzlich. ca. 2029
10. Endausbau , dann auch Januar . ca 2030
11. Lade von E-Mobil ganzjährig enthalten.
12 2031 Entfernung der Panzersicherung im HAK !!!!
Übrigens zahle z.Zt. 2 €/kWh für die bezogenen Regelung kWh
d.h. Gesamtkosten 15 €/Monat für 7 kWh März 26.
Smartmeter und §14 usw. ,
Konzern, Lobby und Großaktionäre.
NEIN DANKE !
PS Meine PV-Anlage hat 4,4 kWp
Bonuspunkte für das komplette Lesen :
Osterei
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- kloetzle
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Ab 2027 läuft meine Einspeisevergütung aus - wer bestimmt die nachfolgende Vergütung oder soll ich auf kompletten Eigenverbrauch umstellen?
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Wenn Du nichts weiter tust wird der Abnahmepreis nach Marktwert festgelegt, abzüglich „Handlingpauschale“.
Für 2025 waren das 4,51ct/kWh minus 0,72ct/kWh. 2026 ist die Pauschale auf 0,23ct/kWh gesunken. Der Marktwert wird immer erst im Folgejahr rückwirkend bestimmt.
Du kannst auch in die Direktvermarktung gehen, dazu brauchst aber einen Dienstleister der irgendwo zwischen 5 und 15€/Monat kostet. Dafür ist der Börsenpreis höher als die 4,x ct. Und Du brauchst zwingend ein iMSys…
Die meisten wählen (wenn’s ein Volleinspeiser war) den Umbau auf Eigenverbrauch und speisen den Rest weiter ein.
BTW., das was Euver oben schrieb halte ich für SF, solche Speicherpreise (Betriebsfertig) bis 2030 sind Wunschdenken. Selbst wenn es Sowas für die angedachten 38€/kWh geben sollte, der Invest ist doch immer noch Irrsinn, nur um „denen da Oben“ den Finger zu zeigen.
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Gestern mal bei Octopus geschaut, die Tarife sind stark nach oben gegangen (DANKE, Donald!
Somit bleibe ich erstmal bei meinem derzeitigen Anbieter, weiß dort mit 30,4ct/kWh immer noch billiger ist als mit dynamischem Tarif bei Octopus.
Im Januar hatte ich für den Altbau noch für 27,4ct/kWh abgeschlossen. Mal gespannt wo das noch hinführt wenn die Amis so weitermachen.
Btw., wenn ich jetzt einen dynamischen Tarif abschließe dauert die Montage des iMSys 4 bis 6 Monate, und das Melden an den Netzbetreiber nochmal bis 3 Monate. Irrsinn…
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- Wolfe
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Jack-Lee schrieb: Gleichzeitig ist unser Niederspannungsnetz quasi "blind". Die arbeiten noch mit Schleppzeiger aufm Analoginstrument um alle paar Monate mal ins Trafohäuschen zu schauen und zu gucken, was die "Auslastung" war.
Wie will man auf so ner Basis irgendwas steuern?
Muß man ja auch nicht, wenn sich nichts ändert !
Das ist effizient und kostengünstig !
Die Netzbetreiber kennen ihre Netze schon sehr genau und wissen wo es eng ist.
Leider ist es Herschaftswissen, da sie nicht zur Transparenz am OrtsNetzTrafo (ONT) verpflichtet sind. Analog z.B. dem Autoverkehr am BAB Kreuz, das gibt es mittlerweile. So etwas wäre auch am ONT wünschenswert, dann wäre auch offensichtlich: Im Niederspannungsnetz (230/400V) gibt es keine Probleme ! (Mit Ausnahme der 1-3% Trödel, aber die sind den Beteiligten bekannt [und werden "gepflegt"]).
Cheers
Eckhard
Twizy Bj 2012, seit 08/'13; April '25: 50+ tkm, seit 12/'23 mit 20 kWh Batterie
ToM seit 10/'23, einschl. PV-Überschußladung
seit 05/'24: DIY DC-BiDi / V2H
Dach- & Insel PV-Anlage: S:13 / N:6 / I: 2,9 kWp
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Pfälzer68 schrieb: ...
Die 11kW Wallbox ist seit 2018 gemeldet und war natürlich nicht steuerbar.
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Octopus wäre da mein Vavorit, da unsere SW bis weit nach 2028 keine iMSys verbauen kann.
- Die alte 11 kW WB hat Bestandsschutz bis Ende 2028 oder 2029.
- zu 1) Bei der WP könnte es Diskussionen geben, aber da sie in Betrieb war, würde ich mich Bockbeinig stellen und ebenfalls auf Bestandsschutz bestehen.
- zu 2) Logisch muß die Steuerbare Last "steuerbar" sein, ob über die Wallbox oder das eAuto sei dahin gestellt. Zur Not must Du den Wagen ein- und ausschalten.
- Ohne iMSys macht es keinen Sinn, der kostet aber extra, von daher vorher durchrechnen
Bei eigener PV Anlage macht ein sog. dyn/flex Tarif nur bedingt Sinn. Im Winter, wenn alle Strom benötigen, sind die Tarife hoch und im Sommer reicht ggfs. die PV Anlage. Da rechnet sich ein ehrlicher FixTarif eher.
Cheers
Eckhard
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