Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?

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01 Sep 2019 21:39 - 01 Sep 2019 21:40 #181269 von stromkreisparadies
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?
Einen Punkt gibts aber noch: Wenn man ein gescheites Ladegerät mit 11 oder 22kW verbaut hat, läuft das bei 3 kW in einem miesem Wirkungsgrad. Damit steigt unterm Strich der Verbrauch nicht unerheblich. Ansonsten gebe ich dir vollkommen Recht, Schnarchladung reicht für den Hausgebrauch.

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02 Sep 2019 11:36 #181279 von Mechaniker
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?
Ein großer Teil der TG-Stellplätze in großen Städten schaut so aus wie die 6 auf dem Foto.

Wenn jeder der 6 Mieter ein Recht auf seine eigene Ladestation hat - wie würdet ihr das baulich bewerkstelligen?


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02 Sep 2019 11:44 #181281 von Pfälzer68
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?
Hi.

Wo ist das Problem? Ich hatte so einen Parker in MA, da gabs an jedem Platz ne Leuchtstofflampe. Eine schnöde CEE Blau mit 16A da dran zu bekommen ist nun gar kein Hexenwerk. Die Zuleitung ist ein bisschen teurer, aber technisch einfach.
Selbst Typ2 WBs mit Lastmanagement böten sich an, wenn genügend Leute mitziehen. Ansonsten eben 16A 1P, reicht wie TC schon sagte auch.

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02 Sep 2019 13:20 #181282 von Mechaniker
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?
Beleuchtet sind die einzelnen Parknischen nicht. In der Mitte der TG sind ca. alle 5 Meter mittig Leuchtstofflampen an der Decke. Die schaltet man (alle zusammen) mit Tastschaltern ein, die an mehreren Stellen installiert sind. Alle Leuchtstofflampen laufen über einen Zeitschaltautomat und, soweit ich weiß, über eine Sicherung.

An welche Stelle genau von jedem Stellplatz könnte man die CEE Dosen montieren und wie die Kabel dafür verlegen?

Jeweils eine Gruppe Doppelparker (2 oder 4) haben ein gemeinsames Hydraulikaggregat. Die Stellflächen kann man mit Schlüsselschaltern hoch- und runterfahren.

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02 Sep 2019 14:19 - 02 Sep 2019 14:41 #181291 von Pfälzer68
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?
Moin.

Lesen... ich schrieb "ich hatte" und "da gabs". Ich wollte damit nur aufzeigen das es auch an bewegten Objekten ohne Probleme möglich ist eine 230/400V Lademöglichkeit zu schaffen. Das es etwas mehr kostet als ein schnödes NYM an die Wand zu nageln ergibt sich von selbst. Die allgemeine Verteilung ist Ortsabhängig, aber auch das ist 08/15 Leitungsbau. Abrechnen entweder durch direktes auflegen am jew. Wohneinheitenzähler oder eben einzeln. Bei Lastmanagement eher Zentral, eventuell sogar Digital mit Abrechnung.

Btw., kurz noch zu den von TC angesprochenen Vorbehalten wegen der Last am HAK... wenn es "uns" ernst ist mit der Abkehr von fossilen Energieträgern MUSS der Klingeldrahthausanschluss sowieso ertüchtigt werden. Inclusive der Ortsverteilertrafos und ggf. sogar der Leitungswege auf Versorgerseite.

Aber die Beharrungskräfte sind da enorm, es kann ja nicht angehen das man in eine Bestandsimobilie mal alle 30, 40, 50 Jahre nennenswert Investiert...
Wobei ich letztens erst völlig entgeistert zur Kentniss nehmen durfte das in unserem Nobelneubauviertel die Anzahl der WP gedeckelt wird da die vor 1,5 Jahren neu verbauten Trafos unterdimensioniert sind...
Letzte Änderung: 02 Sep 2019 14:41 von Pfälzer68.

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02 Sep 2019 15:38 #181296 von Mechaniker
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?
Einzelnes anschließen der Kabel am jew. Wohneinheitenzähler ist zwar sehr aufwändig, aber in diesem Fall nicht unmöglich weil die Stromzähler in einem E-Raum im Keller sind, zwischen dem und der TG nur Aufzugsschächte, Treppenhaus, Feuerschleuse und andere Kellerräume liegen.

Soweit in Mietshäusern die Stromzähler dezentral z. B. in den Wohnungen oder stockwerksweise im Gang verbaut sind, wirds schwierig.

Wie das mit der Belastung der Hausinstallation ist, wenn alle oder ein Großteil der Ladeanschlüsse genutzt werden, weiß ich nicht. Ich bin Mechaniker und kein Elektriker.

Ebenso weiß ich nicht, ob die Vorschrift dann anzuwenden ist, dass bei nicht unerheblichen Eingriffen in die Elektroinstallation diese auf dem neuesten technischen Stand zu bringen ist.

Also ich sehe es so, dass ein Recht auf die eigene Ladestation für jeden Mieter / Eigentümer in der Praxis scheitert. Die Umsetzung ist in den meisten Fällen so schwierig, aufwändig oder gar nicht möglich, dass die WEG / die Vermieter es problemlos mit dieser Begründung versagen können.

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02 Sep 2019 15:43 #181299 von TwizyChrisy
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?

Mechaniker schrieb:
Jeweils eine Gruppe Doppelparker (2 oder 4) haben ein gemeinsames Hydraulikaggregat. Die Stellflächen kann man mit Schlüsselschaltern hoch- und runterfahren.


Und die laufen mit Himbeermilch?
Also ist in jeder Gruppe schon mal mindestens ein vernünftiger Stromanschluß da.
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02 Sep 2019 15:48 #181301 von Mechaniker
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?

Pfälzer68 schrieb: Aber die Beharrungskräfte sind da enorm, es kann ja nicht angehen das man in eine Bestandsimobilie mal alle 30, 40, 50 Jahre nennenswert Investiert...


Das hat mehrere Gründe:

- angesichts der Wohnungsnot kann man in allen Großstädten und den meisten Kleinstädten Wohnungen auch in veraltetem, angegammelten Zustand und mit magerer Ausstattung zu hohen Preisen vermieten. Es stehen zig Interessenten in der Warteschlage.

- Einbau von Ladestationen für jeden Stellplatz bedeuten i. d. R. eine bauliche Veränderung, und dafür ist bei WEG nicht so einfach der Beschluß zu erwirken. Habe ich schon mal beschrieben. Aufgrund dieser Problematik sind auch sehr viele WEG-Anlagen in Deutschland energetisch in einem schlechten Zustand, haben alte Fenster, ungedämmte Gebäudehüllen, keine Solarkollektoren oder Photovoltaik am Dach und werden mit alten Heizsystemen erwärmt.

Bei Tiefgaragen gilt z. B. als bauliche Veränderung, wenn irgendwo die Durchfahrtshöhe durch einen Kabelschacht um wenige Zentimeter verringert wird.

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02 Sep 2019 15:48 #181302 von TwizyChrisy
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?

Mechaniker schrieb:
Also ich sehe es so, dass ein Recht auf die eigene Ladestation für jeden Mieter / Eigentümer in der Praxis scheitert. Die Umsetzung ist in den meisten Fällen so schwierig, aufwändig oder gar nicht möglich, dass die WEG / die Vermieter es problemlos mit dieser Begründung versagen können.


Deswegen schreiben ja die vernünftigen auf EIGENE Kosten.

Nur dürfen die HIndernisse nicht schon per Gesetz (und der Lobby, welche die schon mal vorformuliert hat) so hoch sind, daß
jeder Versuch zum Scheitern verurteilt ist.

Wo ist das Problem EIN vernünftig dimensioniertes Kabel in die TG zu legen, dort nen kleinen Verteilerkasten und 20 elektronische kleine Zwischenzähler und von dort weg 5X2,5² oder weils auch schon wurscht ist 5x6² auf ne CEErot zu legen?
Das ist nicht nennenswert mehr Aufwand als ne Neonröhre anzuschließen. Und wenn das wirklich mehrere nutzen kann man ein Lastmanagement jederzeit nachrüsten.

Baut man es vorher ein wird's wieder unbezahlbar.

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02 Sep 2019 15:54 #181303 von Mechaniker
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?

TwizyChrisy schrieb: Also ist in jeder Gruppe schon mal mindestens ein vernünftiger Stromanschluß da.
Ich trau mich fast wetten sogar als 400V Anschluß für die Hydraulikmotore.


Eben deshalb habe ich das ja hingeschrieben. Je nach dem ob das elektrotechnisch möglich und zulässig ist, könnte man deren Stromversorgung "anzapfen". Wenn es ein Überlastproblem gibt, könnte man die Ladedosen automatisch abschalten, wenn der Doppelparker hochgefahren wird und die Hydraulikpumpe Strom verbraucht. Soweit man das elektrotechnisch vorschriftskonform bewerkstelligen kann.

Verbrauch muss nmatürlich dann irgendwie an der Ladedose erfasst werden, mit geeichten Meßsystemen. Denn sonst könnte irgendein Mieter die Nebenkostenabrechnung mit der Behauptung anfechten, er müsse die Aufladung von Nachbars Auto über den Gemeinschaftsstrom mitbezahlen.

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02 Sep 2019 16:37 #181308 von Pfälzer68
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?
Das wurde alles schon .zigmal durchgekaut, die technischen Vorraussetzungen sind längst da, nur wollen tuts halt nur ne Minderheit. Kosten solls auch nix, Geiz ist Geil..., Zukunftsgerichtetes Denken out bis nie vorhanden, worauf sich die konservative Katze wieder einmal in den Schwanz beißt...

Jammerheul, es soll so bleiben wies scho imma waa! Buhu! Besitzstandswahrung!

Das wird erst was wenn die "Schöne alte Zeit" wahlweise weggedörrt oder gespült wird, und selbst dann wird erstmal nach dem Staat gerufen... :facepalm:
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03 Sep 2019 22:34 - 03 Sep 2019 22:40 #181401 von Akku61
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?
Wer will, findet Lösungen, wer nicht will findet Gründe! :huh:

Ich hatte in der Firma unsere Abteilung für Gebäudemanagement mal gefragt, ob 50kW zusätzlicher Verbrauch ein Problem wäre. Nee, natürlich nicht. Dann hatte ich ihm gesagt, dass man damit 15 Elektroautos gleichzeitig mit 3kW laden könnte. Sprachlosigkeit.

Wir haben in der Firma einen durchschnittlichen Verbrauch 365/24 von rund 630kW! Spitzenlast deutlich höher.

Viele Grüße, Andreas
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04 Sep 2019 08:04 #181408 von TwizyChrisy
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?
Jetzt stell dir vor, die 50kW Ladeleistung wäre bidirektional.
Deine Finanzbusinesskasper würden es lieben um schweineteure Spitzenleistungen zu kappen.

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04 Sep 2019 15:53 #181431 von stromkreisparadies
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?
naja, dass kann kaum ein EV, wäre aber tatsächlich ein gutes Argument und eventuelle sogar ein Geschäftsmodell.

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04 Sep 2019 18:03 #181442 von Mechaniker
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?

Akku61 schrieb: Wer will, findet Lösungen, wer nicht will findet Gründe! :huh:


In einer WEG sitzen i. d. R. einige, die eine Lösung finden wollen als auch einige, die Argumente dagegen suchen.

Vorschriften (Brandschutz, WEG-, bau- und elektrotechnisch) sind halt erst mal gegeben. Das hat nichts mit dafür oder dagegen sein zu tun.

Ich hatte in der Firma unsere Abteilung für Gebäudemanagement mal gefragt, ob 50kW zusätzlicher Verbrauch ein Problem wäre. Nee, natürlich nicht. Dann hatte ich ihm gesagt, dass man damit 15 Elektroautos gleichzeitig mit 3kW laden könnte. Sprachlosigkeit.

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Interessant wäre mehr, wie das mit 50kW zusätzlichem Verbrauch bei einem Wohngebäude mit 15 bis 20 Wohnungen ausschaut.

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