Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?

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08 Aug 2019 12:25 - 08 Aug 2019 12:26 #179626 von Kurzschluss
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?
Während das Thema in der deutschen Politik dahin dämmert, soll angeblich nächstes Jahr eine neue EU Regelung ab März 2020 umgesetzt werden. Damit würden zumindestens in Neubauten Ladepunkte bzw. Vorkehrungen dafür vorgeschrieben werden.

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Ladestation: Schuko, CEE rot 400V/32A, Typ2 22kW go-e Charger, PV 4.2kWp
Letzte Änderung: 08 Aug 2019 12:26 von Kurzschluss.

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08 Aug 2019 12:28 #179627 von yifter
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?
Siehe: www.golem.de/news/elektromobilitaet-gese...n-fruehestens-ende-2019-1901-138904.html

Das grösste Hindernis für eine Änderung des WEG ist die bayrische Landesregierung :sick: . Diese fordert mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit zur Beschlussfassung für einen Antrag auf Bau einer Ladestation.
Ohne die bayrischen Bedenkenträger hätten wir schon einem entsprechende Gesetzesänderung für Mieter und Miteigentümer.

Und ich bin auch in einer WEG, und ich habe mit unserem Verwalter gesprochen: ihm wäre es völlig egal, ob ladeeinrichtungen gebaut werden, da sich darum ja sowieso der daran interessierte kümmern würde.

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08 Aug 2019 12:59 #179628 von ObiOne
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?
Na der Verwalter ist ja nicht derjenige der das zu entscheiden hat, das machen die Eigentümer schon selber, nur wenn das so ein Bedenkenträger der die WEg in die falsche Richtung lenkt. Das Problem hatte ich nicht, nur so ein zwei Miteigentümer die dreimal nachgefargt haben wer denn das verlegen der Kabel zu meinem Stellplatz bezahlt.

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08 Aug 2019 13:00 #179629 von Mechaniker
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?
Also ein gesetzlicher Anspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter auf einen Ladeanschluß wäre wirklich ein Irrsinn. Wenn die baulichen Gegebenheiten es nicht zulassen bzw. hohe Umbaukosten sowie Kosten für eine Erneuerung der Elektroinstallation (wg. Vorschriften bei Eingriffen diese auf den neuesten Stand bringen zu müssen) in keinem Verhältnis stehen, wäre das Gesetz vor allem für Querulanten eine hervorragende Möglichkeit, seinen Vermieter zu terrorisieren.

Der Vermieter müsste, um die Forderung des Mieters zu erfüllen, seinerseits von der WEG die Erlaubnis bekommen und natürlich das Ganze bezahlen. Möglicherweise könnte er anteilig die Miete erhöhen, aber die Erhöhungsmöglichkeit wg. Modernisierung soll ja auch reduziert werden. Zieht der Mieter aus, für den der Anschluß gekauft und eingerichtet wurde, kann der Vermieter schauen ob er die erhöhte Miete auch vom neuen Mieter bekommt.

Vor allem, wie soll das Gesetz aussehen? Welchen Anschluß kann der Mieter einfordern? Reicht eine Schukodose oder soll es ein Typ 2 Anschluß sein? Reichen 3,7 kw oder müssen es 7,4 kw oder mehr sein? Wer zahlt die Mehrkosten wenn die Gebäudebrandversicherung einen Zuschlag will? Muss der Mieter akzeptieren wenn der Vermieter die Errichtung und den Betrieb der Ladestelle an einen Drittanbieter gibt, der entsprechend hohe Stromkosten verlangt?

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08 Aug 2019 15:00 #179643 von yifter
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?
Jetzt nicht Mieter und WEG verwechseln:
laut WEG gibt es Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum laut Teilungserklärung. Sondereigentum ist meins, da kann ich tun und lassen was ich will, muss es aber selbst bezahlen. Gemeinschaftseigentum gehört der Gemeinschaft, wenn die Ladestation auf Gemeinschaftseigentum gebaut wird, müssen alle zustimmen. Dann ist die Ladestation aber auch Gemeinschaftseigentum. Es kann aber auch Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum umgewandelt werden durch Änderung der Teilungserklärung.
Bei Mietern ist es noch einfacher, ohne Zustimmung des Vermieters darf ich aktuell keine Änderungen vornehmen.

Die Gesetzesinitiative, die aktuell an der bayrischen Landesregierung scheitert, besagt: jeder soll ein Recht auf eine Ladestation haben (wenn es technisch möglich ist), allerdings muss diese dann auch selbst bezahlt werden, auch die Folgekosten.
Und dies ist meiner Meinung nach auch in Ordnung. Beim Auszug muss man dann die Ladestation zurückbauen oder man einigt sich mit Vermieter/WEG auf eine andere Möglichkeit.

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08 Aug 2019 15:41 #179645 von ObiOne
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?
Diese ganze Gerde um die Ladestation, es reicht doch wirklich die normale Steckdose, in 8 bis 10 Stunden laden vernünftige E-Mobile den Strom für 95 % der Anwender nach. Aussendienstfahrzeuge mal aussen vor, wenn dann noch das Recht auf Steckdosen beim Arbeitgeber dazu kommt können auch die Laternenparker laden

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08 Aug 2019 16:14 #179647 von yifter
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?

ObiOne schrieb: ... es reicht doch wirklich die normale Steckdose ...

Genau das meine ich auch, aber selbst bei einer einfachen Steckdose tun die Vermieter so, als ob dort ein ganzes Kraftwerk zur Verfügung gestellt werden soll und sie Kosten in Millionenhöhe hätten.
Und bei WEG gilt auch bei nur einer Steckdose (auf Gemeinschaftseigentum) das Einstimmigkeitsprinzip.

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08 Aug 2019 17:29 #179649 von Stolte
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?
Über eine Steckdose am Arbeitsplatz würde ich mich freuen, der Arbeitgeber kann ja jetzt bis 2030 Strom für E Fahrzeuge kostenlos zur Verfügung stellen, bis 2030 ist das kein geldwerten Vorteil. Gibt's bei mir aber aktuell nicht, stattdessen hängt da ein Schild, private Fahrzeuge aufladen verboten.
:(

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09 Aug 2019 01:38 #179670 von Mechaniker
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?

yifter schrieb: Jetzt nicht Mieter und WEG verwechseln: .

Was soll das?

laut WEG gibt es Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum laut Teilungserklärung. Sondereigentum ist meins, da kann ich tun und lassen was ich will, muss es aber selbst bezahlen. .


Das Sondereigentum an einer Wohnung besteht aus ein paar Zentimetern Innenputz, Innenwänden soweit sie nicht tragen, den Bodenbelag auf dem Estrich, Sanitärgegenständen etc. und Steckdosen.

TG-Stellplätze sind selten bis nie Sondereigentum sondern bestehen aus einem Sondernutzungsrecht.

Abgesehen davon würden die Leitungen zu einer Ladestation zwangsläufig über / durch Gemeinschaftseigentum verlegt werden müssen, womit es das Gemeinschaftseigentum tangiert.

Die Teilungserklärung ist für die Aufteilung Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum nur so lange maßgeblich, wie sie dem Wohnungseigentumsgesetz und der Rechtsprechung entspricht. Sehr viele Teilungserklärungen entsprechen dem nicht und die entsprechenden Regelungen sind somit ungültig.

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28 Aug 2019 13:05 #180880 von dexter
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28 Aug 2019 18:18 #180907 von TwizyChrisy
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?

dexter schrieb: Laberupdate:

www.zdf.de/nachrichten/heute/private-e-l...nen-bau-soll-erleichtert-werden-100.html

…ist kein Zitat wert…


Wenn die Politik das in die Hand nimmt, dann kommt nix raus was Sinn macht.

Ein Recht auf ne 16A Steckdose auf eigene Kosten würde völlig reichen.

Kommen wird eine "Pflicht mindestens 22KW" mit Fern-Anbindung ans Lastmanagement des Versorgers usw. usw....

Sprich definitiv weder bezahlbar noch sinnvoll. Dazu wird bei der dritten der Netzbetreiber mauern.....

Man KANN alles kompliziert machen, wenn man sich nur genug Mühe macht und genug lobbyfinanzierte Consulter ins Boot holt.

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28 Aug 2019 19:08 #180914 von euver
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TC 10.000 Danke, ich könnte es nicht besser ausdrücken.
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01 Sep 2019 14:13 #181248 von Mechaniker
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?
Mieter müssen sich in Deutschland grundsätzlich erst mal mit den Eigenschaften der Wohnung abfinden, so wie sie sie angemietet haben. Ein Recht auf eine zeitgemäße Ausstattung, den neuesten Stand etc. gibt es nicht.

Ausnahmen sind z. B. die elektrische Anlage. Diese muss nach einem BHG-Urteil unabhängig vom Alter der Immobilie angemessene Nutzung dimensioniert sein. Angemessen ist sie, wenn der Mieter ein größeres Haushaltsgerät wie Waschmaschine oder Trockner und gleichzeitig weitere im Haushalt übliche Geräte wie einen Staubsauger benutzen kann.

Das Urteil ist zwar 15 Jahre alt und es gibt weitere Urteile welche eben einen Anspruch auf neuste Standards der E-Installation verneien, zeigt aber dass die Rechtsprechung durchaus auf gesellschaftliche Veränderungen bereffend Nutzung von Elektrogeräten ein und der Vermieter kann nicht irgendeinen windigen Stromanschluß belassen der bei höherer Belastung nicht funktioniert. Das könnte man analog auf Ladestromanschlüsse übertragen.

Natürlich kann ein Vermieter versuchen, sich durch mietvertragliche Regelungen von einer Modernisierung schlechter E-Installation freizustellen.

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01 Sep 2019 16:31 #181261 von stromkreisparadies
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?
ein anderer Standpunkt
www.epochtimes.de/politik/deutschland/en...rn-mieter-zum-umzug-zwingt-a2986076.html

Ich finde eine Elektroinstallation auf eigene Kosten sollte per Gesetz legitimiert werden.

Grüße von Markus

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01 Sep 2019 21:11 #181267 von TwizyChrisy
Wann kommt das Recht auf die eigene Ladestation?

stromkreisparadies schrieb: ein anderer Standpunkt
www.epochtimes.de/politik/deutschland/en...rn-mieter-zum-umzug-zwingt-a2986076.html

Ich finde eine Elektroinstallation auf eigene Kosten sollte per Gesetz legitimiert werden.


Die Betonung liegt auf "auf eigene Kosten".
Es kann nicht sein, daß irgendwelche Kasperl so was verhindern weil Ihnen grad ein Furz quer liegt.
Und wenn ich schon wieder lese... der Hausanschluß gibt's ned her.

Ja wenn in einem 4 Familienhaus 6 Stück 22KW "Ladesäulen" beantragt werden.... nur weil das das Minimum wegen der gesetzlichen Förderung ist....

Gerade der private Ladeplatz hat eins... Zeit im Überfluss. und 3,6KW Ladeleistung bringen KEIN Netz in Deutschland ins Schwitzen und auch keinen
Hausanschluß und 36kWh im Tank über Nacht reichen in Deutschland ÜBERALL bis zur nächsten Schnelladesäule in den 2 Fällen im Jahr wo das tatsächlich benötigt wird.

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