Vorhalten (Lieferbarkeit) der Ersatzteile

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17 Apr 2024 06:29 #256148 von ad peter
Vorhalten (Lieferbarkeit) der Ersatzteile
Eine allgemeine Frage bezüglich der Ersatzteile, die noch zu haben sind:

Wie lange müssen die Ersatzteile nach Ende der Produktion eines Modells noch vorgehalten werden, sprich noch bestellbar und lieferbar sein? Ich meine zu wissen - zumindest vor ein paar Dekaden - dass nach Ende eines Modells, die Teile noch mindestens 10 Jahre zu haben sind. Schließlich wollen die Autos noch gefahren und wollen auch repariert werden, wenn was kaputt ist. Klar dass die Autoindustrie neue Modelle verkaufen wollen. Aber bei den meisten Kunden sitzt das Geld ned locker.

Beim Twizy bezüglich der Bremsscheiben scheint es nicht zu sein. Die gibt es ja schon nimmer, schon bevor die Produktion des Twizys eingestellt wurde.

ad peter

Ich brauche kein SUV!

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17 Apr 2024 08:53 #256152 von TwizyChrisy
Vorhalten (Lieferbarkeit) der Ersatzteile

ad peter schrieb: Eine allgemeine Frage bezüglich der Ersatzteile, die noch zu haben sind:

Wie lange müssen die Ersatzteile nach Ende der Produktion eines Modells noch vorgehalten werden, sprich noch bestellbar und lieferbar sein? Ich meine zu wissen - zumindest vor ein paar Dekaden - dass nach Ende eines Modells, die Teile noch mindestens 10 Jahre zu haben sind. Schließlich wollen die Autos noch gefahren und wollen auch repariert werden, wenn was kaputt ist. Klar dass die Autoindustrie neue Modelle verkaufen wollen. Aber bei den meisten Kunden sitzt das Geld ned locker.

Beim Twizy bezüglich der Bremsscheiben scheint es nicht zu sein. Die gibt es ja schon nimmer, schon bevor die Produktion des Twizys eingestellt wurde.



MÜSSEN und tun sind zwei völlig verschiedene Welten und eine "freiwillige Selbstverpflichtung" ist jetzt auch kein Allheilmittel.

Sicherlich könnte man vermutlich sogar mit Erfolg versuchen über jahrelange gerichtliche Prozesse irgendwas einzuklagen was Renault dann am Ende der Geschichte 2028 aus der Schublade zaubert.
Geholfen ist damit keinem :-(

Mehr Twizys, mehr Freude.

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17 Apr 2024 09:23 - 17 Apr 2024 09:25 #256155 von Pfälzer68
Vorhalten (Lieferbarkeit) der Ersatzteile

Pfälzer68 schrieb: Es gibt keine eindeutige Vorhaltedauer von Ersatzteilen im Automotiven Umfeld.

Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bzw. der vertraglich zugesicherten Garantie eine ausreichende Zahl von Ersatzteilen bereithalten, um die innerhalb dieser Zeit­räume anfallenden notwendigen Nachbesserungen bzw. Reparaturen ausführen zu können. Nach Ablauf dieser Fristen könnte der Hersteller/Händler demnach nicht mehr zur Lieferung von Ersatzteilen verpflichtet werden.
Jedoch besteht in Rechtsprechung und Rechtslehre Einigkeit darüber, dass eine nachvertragliche Nebenpflicht des Herstellers/Händlers aus dem Kaufvertrag besteht, seine Abnehmer, insbesondere bei natürlichem Verschleiß unter­liegenden Produkten, auch nach Ablauf der o. g. Fristen für einen angemessenen Zeitraum mit Ersatzteilen zu beliefern. Dies wird aus dem das Bürgerliche Gesetzbuch be­herrschenden Grundsatz von „Treu und Glauben“ (§ 242 BGB) hergeleitet. Der Wortlaut dieser Vorschrift lautet: „Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern“.
Angesichts dieser völlig allgemein gehaltenen Vorschrift wird es verständlich, dass Reich­weite und Umfang der Pflicht zur Ersatzteilbelieferung nur für den jeweiligen Einzelfall be­stimmt werden können.


D.h. im Zweifelsfall muss man seine Ansprüche gegenüber dem Hersteller gerichtlich Durchsetzen... wobei der Hersteller im Grunde gar nicht Vertragspartner war.

Letzte Änderung: 17 Apr 2024 09:25 von Pfälzer68.

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