THG Quote - Diskussionsfaden

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19 Jan 2022 19:36 #223449 von GeölterBlitz
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Einfache Rechnung:

Wenn 400 EUR ausbezahlt werden, und man einen Steuersatz von ca. 25 % ( Rentner ca. 15 % ):

400 EUR - 25 % = 400 EUR - 100 EUR = 300 EUR.

also immer noch besser als 256 EUR ! ( Beim Rentner noch besser = 340 EUR )

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19 Jan 2022 20:29 #223452 von TwizyChrisy
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Die ernsthafte Frage wäre..... Die Prämie gibt es NUR wenn man einen Zugelassenen hält!
Somit sollten zumindest Steuer und Versicherung gegengerechnet werden können!

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19 Jan 2022 22:16 #223459 von Berthold
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Wenn er nicht zugelassen ist , kann er auch kein CO2 sparen. Daher gibt es Geld nur wenn auf der Straße ist zugelassen ist. Alles andere wäre auch zu verrückt. Und wenn das E-Mobil irgend wann normal ist, ist die Quote wieder weg.

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20 Jan 2022 08:51 #223485 von TwizyChrisy
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Berthold schrieb: Wenn er nicht zugelassen ist ,......


Du hast mich falsch verstanden :-)

Die "Betriebskosten" müssten eigentlich der Prämie gegenzurechnen sein.

Haben wir hier keinen Steuerfuzzi, der zumindest mal eine "persönliche Meinung" kundtun könnte?

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20 Jan 2022 09:04 #223487 von GeölterBlitz
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TwizyChrisy schrieb:

Berthold schrieb: Wenn er nicht zugelassen ist ,......


Du hast mich falsch verstanden :-)

Die "Betriebskosten" müssten eigentlich der Prämie gegenzurechnen sein.

Haben wir hier keinen Steuerfuzzi, der zumindest mal eine "persönliche Meinung" kundtun könnte?


Kfz - Steuer ist Vergnügungs - Steuer , und daher leider nicht absetzbar, ausser,

Du hast ihn als Firmenfahrzeug "deklariert" .

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20 Jan 2022 10:06 - 20 Jan 2022 10:29 #223490 von Berthold
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Wenn ich ein Gewerbe starte kann ich meinen Aufwand (Kosten) von den Einkünften abziehen. Das ist TCs Idee.
So ist die THG Quote aber nicht zu sehen und wird steuerlich nicht so behandelt.

Die THG Quote ist eine Subvention die nach gesetzlichen Regeln ausgezahlt wird und keine Einnahme in einem Gewerbe.

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Letzte Änderung: 20 Jan 2022 10:29 von Berthold.

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20 Jan 2022 11:31 #223492 von TwizyChrisy
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Berthold schrieb: Wenn ich ein Gewerbe starte kann ich meinen Aufwand (Kosten) von den Einkünften abziehen. Das ist TCs Idee.
So ist die THG Quote aber nicht zu sehen und wird steuerlich nicht so behandelt.

Die THG Quote ist eine Subvention die nach gesetzlichen Regeln ausgezahlt wird und keine Einnahme in einem Gewerbe.


DAS war die Richtung in die es ging, Danke.

Wobei das sicherlich so pauschal nicht richtig ist. bei einem gewerblich genutzten Twizy ist das fast sicher einen ganz "normale" Einnahme wie jede andere auch.
Ob das jetzt Werbung AUF dem Twizy, Transportdienstleistungen MIT dem Twizy oder eine "Prämie" FÜR den Twizy ist, sollte das FA nicht interessieren.

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20 Jan 2022 15:07 #223499 von GeölterBlitz
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Berthold schrieb: Wenn ich ein Gewerbe starte kann ich meinen Aufwand (Kosten) von den Einkünften abziehen. Das ist TCs Idee.
So ist die THG Quote aber nicht zu sehen und wird steuerlich nicht so behandelt.

Die THG Quote ist eine Subvention die nach gesetzlichen Regeln ausgezahlt wird und keine Einnahme in einem Gewerbe.


Wenn das Fahrzeug, ein Firmanwagen ist, bekommt der Besitzer ( die Firma ) oder bei Leasing, die Leasinggesellschaft die THG Quoten Auszahlung,

und ist somit eine "Steuerliche Einnahme" der Firma !

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20 Jan 2022 17:23 #223504 von Berthold
THG Quote - Diskussionsfaden
Zum Glück gibt es Steuerberater. Ich komme mit meinem Gut zurecht. Deutsches Steuerrecht ist sehr komplex
weil versucht wird jede Situation zu regeln und Abzubilden. Die Idee mit dem „ Bierdeckel“ wurde vor längerem beerdigt.
Das Geld für meinen St-Berater ist gut investiert. Wenn hier m Forum eine Fachkraft ist würde ich gerne seine Meinung hören. Erstmal hoffe ich darauf das die Prämie an mich gezahlt wird.

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08 Feb 2022 13:37 #224696 von Reiberdatschi
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Naja. ob ich eine Fachkraft bin, kann ich nicht beurteilen. Hab das mistige deutsche Steuerrecht studieren dürfen und arbeite bei der bayerischen Finanzverwaltung.
Allerdings denke ich, dass die Problematik noch gar nicht beim Fiskus angekommen ist, da das Ganze ja erst ab 2022 für private E-PKW Nutzer anlaufen soll soweit ich das in der Kürze mitverfolgt habe.
Grundsätzlich sind das für mich erstmal "Sonstige Einkünfte" und für diese gilt, dass nach Abzug von Werbungskosten ein Freibetrag von 256€ besteht. D.h. nach meiner Auffassung sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Voraussetzung einer Bonuszahlung entstehen, zum Abzug zu bringen. In dem Fall wären das dann Steuer + Versicherung und ggf. sogar die Batteriemiete, denn ohne diese Kosten gäbe es ja auch keine CO2 Einsparung (=Bonus).
Bei einem privat genutzten Twizy würde ich mich daher vorerst keine Gedanken machen und die Einnahme auch nicht deklarieren. Sofern der Twizy im Betriebsvermögen ist, ist es natürlich eine Einnahme.
Ich werde mich aber mal bei den Kollegen schlau machen, wie da die Rechtsauffassung ist bzw. sogar mal bei der obersten Behörden nachbohren, falls dies gewünscht ist.
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08 Feb 2022 14:07 #224697 von JPB
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Reiberdatschi schrieb: Naja. ob ich eine Fachkraft bin, kann ich nicht beurteilen. Hab das mistige deutsche Steuerrecht studieren dürfen und arbeite bei der bayerischen Finanzverwaltung.
Allerdings denke ich, dass die Problematik noch gar nicht beim Fiskus angekommen ist, da das Ganze ja erst ab 2022 für private E-PKW Nutzer anlaufen soll soweit ich das in der Kürze mitverfolgt habe.
Grundsätzlich sind das für mich erstmal "Sonstige Einkünfte" und für diese gilt, dass nach Abzug von Werbungskosten ein Freibetrag von 256€ besteht. D.h. nach meiner Auffassung sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Voraussetzung einer Bonuszahlung entstehen, zum Abzug zu bringen. In dem Fall wären das dann Steuer + Versicherung und ggf. sogar die Batteriemiete, denn ohne diese Kosten gäbe es ja auch keine CO2 Einsparung (=Bonus).
Bei einem privat genutzten Twizy würde ich mich daher vorerst keine Gedanken machen und die Einnahme auch nicht deklarieren. Sofern der Twizy im Betriebsvermögen ist, ist es natürlich eine Einnahme.
Ich werde mich aber mal bei den Kollegen schlau machen, wie da die Rechtsauffassung ist bzw. sogar mal bei der obersten Behörden nachbohren, falls dies gewünscht ist.


Sehr gut. Das wäre super. So ähnlich stand es auch in der Mail von "Geld für E-Auto"
(Das dies versteuert werden muss und für die Freigrenze sie auch nur 255€ zahlen können..)
(Mich betrifft es zwar nicht, aber wäre schon interessant...)

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08 Feb 2022 14:54 #224698 von Reiberdatschi
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Also kurz in das Teufelswerk EStG geglotzt komme ich zu dem Urteil, dass das Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG sind, d. h. es fallen dann erst Steuern an, wenn es mehr als 256 € sind.
Wenn ihr es in eurer Erklärung ganz genau machen wollt, dann fügt ihr eine Auflistung bei und zwar
Einkünfte mit Betrag X
davon sind abzuziehen Haftpflichtversicherung Twizy mit Betrag X (der Betrag kann dann aber nicht mehr bei den Sonderausgaben geltend gemacht werden), Fahrzeugsteuern mit 22 € (sofern natürlich noch nicht befreit) und die Batteriemiete würde ich auch mit angeben.
Das Ergebnis dürfte demnach negativ sein, von daher wird es euren Veranlagungsbeamten auch nicht jucken und kapieren wird er es auch nicht.
Wenn ihr dies in eurer 2022 Erklärung so praktiziert, dann kann euch nichts passieren, da ihr wahrheitsgemäß alle Angaben gemacht habt. Sollte dem Beamten was an eurer Aufstellung nicht passen, so wird er es schon selber ändern müssen. Ihr habt soweit alles ordnungsgemäß erklärt. Aber jetzt erstmal abwarten, ob es überhaupt zu einer Zahlung kommt.
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08 Feb 2022 17:01 #224702 von TwizyChrisy
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Reiberdatschi schrieb: ob es überhaupt zu einer Zahlung kommt.


DER! Ansatz gefällt mir. Ich drücke immer noch die Daumen :-)

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08 Feb 2022 18:32 #224713 von GeölterBlitz
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Reiberdatschi schrieb:
Aber jetzt erstmal abwarten, ob es überhaupt zu einer Zahlung kommt.


Kommt es auf jeden Fall,

die CO² intensive Industrie, wird für 1m³ CO² doch die "läppischen" 500EUR zahlen,

wenn sie im Gegenzug, dafür 1000EUR an "EU Strafgeld" sparen kann !!

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19 Feb 2022 09:22 #225533 von Berthold
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Hier ein Update zu carbonify.

Nachdem ich meinen T im Januar bei carbonify angemeldet hatte , ist der dort mit Status Ok Geprüft gelistet.
Nun wurde ich von Carbonify angemailt und informiert das für Fahrzeuge die nach dem 28.12.2021 anmeldet wurden
die Fahrzeugscheine beim Umweltbundesamt eingereicht wurden. Nach einer Positiven Prüfung will man für Q1 im April
Auszahlungen vornehmen.
Also .. ich warte und schaue was im April passiert.

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