Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)

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18 Apr 2018 19:24 - 26 Apr 2018 21:25 #147884 von BinKino
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)
Verschoben von www.twizy-forum.de/allgemeines-twizy/448...es-wird-teuer-ohne-twizy?start=45#148401
Gruß
Akku61





Müsste man rechtzeitig abschätzen, ob es was bringt, so eine Anlage aufzusplitten.
Je nach dem, wo die neue Grenze (kWp) gezogen wird. Wobei die an Bestandsanlagen ja eig. nicht dran gehen (dürfen sollten usw)
Schauen, welche Anlagentypen für die von "interesse" ist...

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18 Apr 2018 19:30 #147885 von TwizyChrisy
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)

BinKino schrieb: Müsste man rechtzeitig abschätzen, ob es was bringt, so eine Anlage aufzusplitten.
Je nach dem, wo die neue Grenze (kWp) gezogen wird. Wobei die an Bestandsanlagen ja eig. nicht dran gehen (dürfen sollten usw)
Schauen, welche Anlagentypen für die von "interesse" ist...


Alles über 10kWp :-(

Und den selbstverbrauchten Strom zukünftig mit Abgaben zu belegen ... warum sollte das bei Bestandsanlagen nicht gehen...
Wer mal schnell während ner Olympiade das Bankgeheimnis aushebelt, ein Zensurgesetz erlässt uvm. den trau ich mittlerweile alles zu :-(

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18 Apr 2018 20:33 #147889 von Normag
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)
Dann werd ich zum "Schwarzbrenner" (Stromerzeuger) :sick:

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18 Apr 2018 21:48 #147907 von TwizyChrisy
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)

Normag schrieb: Dann werd ich zum "Schwarzbrenner" (Stromerzeuger) :sick:


Goggle-Earth wird das für die Schärgen regeln.... Die wissen schon *WO* Geld zu holen ist und wo nicht.....

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19 Apr 2018 20:40 #147974 von Normag
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19 Apr 2018 20:44 #147975 von TwizyChrisy
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)

Normag schrieb: www.heise.de/tp/features/Guerilla-Sonnen...ftig-in-Deutschland-erlaubt-3875632.html


Zitat:

Jetzt können Netzbetreiber auf dieser Basis schon damit beginnen, für Laien verständliche unkomplizierte Anmeldeverfahren für Mini-PV-Anlagen zu entwickeln.

Zitat Ende...

Wegen 150-300Watt eine "Anmeldung" machen zu müssen... willkommen in Bürokratien.

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19 Apr 2018 22:26 - 19 Apr 2018 22:29 #147990 von dingdong
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)

Normag schrieb: www.heise.de/tp/features/Guerilla-Sonnen...ftig-in-Deutschland-erlaubt-3875632.html


,,,,,,,Es geht vorwärts mit der Normenentwicklung, die einen sicheren Betrieb von Mini-PV-Anlagen auf deutschen Balkonen ermöglichen soll.....
aus dem Artikel:
Die waren schon immer sicher, nur die Vollpfosten von der Kohle- und Atommafia haben aus allen Rohren dagegen geschoßen.
Die haben mal schnell gerechnet und dann festgestellt, das, wenn jeder so eine Anlage hat, übers Jahr ein paar hübsche Hundert Millionen Umsatz flöten gehen.
Und damit auch die Korrupties in Berlin natürlich auf ihrer Seite. Ein paar hübsche Millionen weniger für bala bala in Berlin.

Zu der Anmelderei, der Staat will abzocken, irgendwo muß die Kohle für die dicke Mutti und ihren Schranzenstaat herkommen.

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Letzte Änderung: 19 Apr 2018 22:29 von dingdong. Begründung: ich vergass Mutti!

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19 Apr 2018 23:31 #148002 von klausz
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)

Normag schrieb: www.heise.de/tp/features/Guerilla-Sonnen...ftig-in-Deutschland-erlaubt-3875632.html


Der Vollständigkeit halber:
==
'Die Nutzung dieser Kleinanlagen, die einfach in eine Schuko-Steckdose der Wohnung eingesteckt wurden, war zumindest umstritten, wenn nicht gar unzulässig. Es gab damals kein elektrotechnisches Regelwerk, das einen sicheren Betrieb dieser Mini-Anlagen ermöglicht hätte. Die bestehenden Normen kannten diese Art der Stromeinspeisung nicht.
Nun hat VDE|DKE im vergangenen Jahr die Initiative ergriffen, um für steckbare Photovoltaikmodule, die auch als Balkon-PV, Plug-In-PV oder eben Guerilla-PV bezeichnet werden, die entsprechenden Normen anzupassen oder neu zu entwerfen. Dies wird jetzt in drei Feldern umgesetzt.'
==

Dann wäre es doch so dass eigenproduzierter Strom (aus dem 'Balkonsolarpanel' das an die Steckdose angeschlossen ist) zeitweise in das Netz zurückgespeist wird.
Die zweite essentielle Frage, selbstgenutzer Strom aus der eigenen PV Anlage, muss ab einer bestimmten Menge versteuert werden (ähnlich also ob Opa und Oma das im Garten angebaute Gemüse versteuern müssen wenn die das selbst essen).
Korrekt?

140-160km pro Akkuladung, und wie erreichen wir das?
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20 Apr 2018 11:13 #148029 von AlexDL
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)
Heu-wä-gel-chen.

Ich bin zwar noch nicht sachkundig, kann das aber nächste Woche mal ändern.

Tut mir bis dahin bitte den Gefallen und schmeißt nicht alle Steuern und Abgaben in einen Topf.
Für die Umsatzsteuer mangelt es an Umsatz, für die Einkommensteuer mangelt es an Einkommen. Ich kann mir nicht ernsthaft vorstellen, dass das jemand beabsichtigt, das trotzdem gezielt so zu regeln. Der Gemüsevergleich ist insoweit absolut treffend.

Wenn überhaupt kann es nur um Abgaben gehen, die sich speziell mit dem Thema Energie beschäftigen (Stromsteuer, EEG wären die Stichworte, die Abgaben dazu kennen die PVler sicherlich besser als ich).

Ich schreib hier was rein, wenn ich was rausbekommen habe.

Grüße

Alex

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20 Apr 2018 22:45 #148085 von Akku61
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)
Vielleicht sollten wir hierzu langsam einen neuen Thread aufmachen, weil das alles ja nichts mehr mit den Benzinpreisen zu tun hat? :dry: :question:

<offtopic>Wenn du Strom einspeist, musst du ein Gewerbe anmelden. Wenn du nun deinem Gewerbe Strom für Privat entnimmst, musst du das versteuern. Du kannst bei Anlagen unter einer Gewissen Obergrenze von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen, brauchst den Eigenanteil dann nicht zu versteuern, kannst allerdings keine Kosten geltend machen. sonnen.de/blog/eigenverbrauch-umsatzsteu...behandlung-einer-photovoltaikanlage-mit/ </offtopic>

Viele Grüße, Andreas
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21 Apr 2018 06:36 #148093 von dingdong
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)

AlexDL schrieb:
Tut mir bis dahin bitte den Gefallen und schmeißt nicht alle Steuern und Abgaben in einen Topf.


Alex


Für mich als Normalbürger sch...egal. Was weg ist ist weg. Und die Schranzen werden immer dreister.

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22 Apr 2018 04:06 - 22 Apr 2018 04:10 #148163 von Cubus
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)
www.solaranlage.eu/photovoltaik/betrieb/steuern-gewerbeanmeldung

In a nutshell: Gewerbeanmeldung i.d.R. NICHT nötig, umsatzsteuerpflichtig JA (wird durchgereicht), Einnahmen aus Einspeisevergütung sind zu versteuern, lfd. Kosten und Anschaffung absetzbar (wenn linear abgeschrieben, dann 5% p.a. vom Kaufpreis, Anschaffungsnebenkosten werden nicht erwähnt). Steuerberater empfohlen.
Letzte Änderung: 22 Apr 2018 04:10 von Cubus.

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22 Apr 2018 07:29 #148164 von klausz
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)
Hier sollten wir die rechtliche und steuerliche Behandlung bei der Verwendung von elektrischer Energie aus eigenen Anlagen aufzeigen. (für die technischen Lösungen bitte einen separaten Thread verwenden).

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22 Apr 2018 07:34 - 26 Apr 2018 21:27 #148165 von klausz
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)
@Cubus, vielen Dank. Es scheint einige zu geben die trotzdem ein Gewerbe angemeldet haben (Zwangsmitglieder IHK). Deshalb wird die Diskussion weiter gehen. Auch habe ich die 10kWp Grenze in Erinnerung (Twizy Chrisy, 147885) in Erinnerung.

Bitte die steuerliche Thematik eigenproduzierten Stromes hier behandeln:
www.twizy-forum.de/allgemeines/84580-eig...om-fuer-e-fahrzeuge-steuerlich-rechtlich

Am besten wäre es die Einträge ab Nr. 147884 dahin zu verschieben.




Verschoben, vielen Dank für den Hinweis. :)
Gruß
Andreas

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Letzte Änderung: 26 Apr 2018 21:27 von Akku61. Begründung: Hinweis auf Verschiebung eingefügt

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22 Apr 2018 09:32 #148170 von TwizyChrisy
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)
Du brauchst kein Gewerbe anzumelden... wenn der Büttel Kohle riecht kommt er von ganz alleine.....

Die Vorteile eines Gewerbetreibenden musst Du Dir einzeln erkämpfen, die Nachteile bekommst Du automatisch und gratis.

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