Steuerbefreiung
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Siehe Auszug aus HIER
Ca. Seite 4
Kraftrad (L)
(gemäß Richlinie 2002/24/EG):
Dazu gehören zwei- und dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge.
Im Einzelnen sind das:
Zulassungsfreies Kraftrad mit Versicherungskennzeichen (gesonderte Auswertung)
• Kleinkraftrad (L1e, L2e)
- 2-rädrig (bis 50 cm³ und bis 45 km/h) (Klasse L1e)
- Mofa (bis 25 km/h) (Klasse L1e)
- Leichtmofa (bis 30 cm³, bis 0,5 kW und bis 20 km/h) (Klasse L1e)
- 3-rädrig (bis 50 cm³ und bis 45 km/h) (Klasse L2e)
• Leichtkraftfahrzeug (L6e)
- 4-rädrig (unter 350 kg Leermasse, bis 45 km/h und bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren bzw.
bis 4 kW bei anderen Motortypen)
Zulassungspflichtiges/-freies Kraftrad mit amtlichem Kennzeichen
• Kraftrad (L3e, mit Beiwagen L4e) (zulassungspflichtig)
- ohne Leistungsbeschränkung (2-rädrig, über 50 cm³ und/oder über 45 km/h)
- mit Leistungsbeschränkung (2-rädrig, über 50 cm³ und/oder über 45 km/h,
bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg)
• Kraftrad (L3e, mit Beiwagen L4e und Aufbauart

- Leichtkraftrad (2-rädrig, bis 125 cm³ und bis 11 kW)
• Drei- und leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug (L5e, L7e) (zulassungspflichtig)
- 3-rädrig (über 50 cm³ und/oder über 45 km/h) (Klasse L5e)
- 4-rädrig zur Personenbeförderung (bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW) (Klasse L7e)
- 4-rädrig zur Güterbeförderung (bis 550 kg Leermasse und bis 15 kW) (Klasse L7e)
Das heisst, man muss sich ein amtliches Kennzeichen holen, aber Steuern braucht man nicht zahlen. Dann steht im Fzgschein unter 5
2rädr. KR o.BW > 45kmh
Leichtkraftrad
Ein "Motorrad" ist Zulassungspflichtig und man muss auch Steuern bezahlen, dann steht unter 5
etwas mit LB oder ohne LB...
Genauen Wortlaut habe ich momentan nicht...
Die 16 Euro sind aber auch nicht wirklich mit irgentetwas im Gesetz konform..
EINSPRUCH einlegen ist momentan sicherlich das beste und nochmals Prüfen lassen !
Grüße
Mario
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- BurgerMario
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das ist so grob was im Gesetz steht:
KraftStG § 3d Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
Das Halten von Personenkraftwagen, die Elektrofahrzeuge (§ 9 Abs. 2) sind, ist für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der erstmaligen Zulassung von der Steuer befreit. Die Zeiten der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs und die Zeiten außerhalb des auf einem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums haben keine Auswirkungen auf die Steuerbefreiung. Soweit die Steuerbefreiung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie dem neuen Halter gewährt.
KraftStG § 9
3. andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3 500 Kilogramm für je 200 Kilogramm
Gesamtgewicht oder einen Teil davon von dem Gesamtgewicht
bis zu 2 000 kg 11,25 EUR,
über 2 000 kg bis zu 3 000 kg 12,02 EUR,
über 3 000 kg bis zu 3 500 kg 12,78 EUR;
(2) Die Steuer ermäßigt sich um 50 vom Hundert des Betrags, der sich nach Absatz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 Buchstabe a ergibt, für Fahrzeuge
mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern
gespeist werden (Elektrofahrzeuge).
HI KLaus!
Aber auch da komme ich niemals auf 16 Euro..
Und es geht da um Kraftfahrzeuge und nicht um Leichtkrafträder!
Ich glaube Deutsche Gesetze sind nur dazu da Leute so durcheinander zu bringen, dass hinterher niemand mehr weiss, was ist richtig und was falsch

Bleibe dabei!! Der Vectrix braucht keine Steuern zahlen!!
Grüße
Mario
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ich zahle keine Steuern, und was ich hier so lese, dann reden man vom E-PKW und nicht vom 125er E-Roller.

Auf der unten genannten Seite stehen Hinweise für E-PKWs! Der Vectrix ist ein Roller und kein Auto. Aus diesem Grund wäre der Einspruch mal nicht ganz falsch. Die 16 Euro fand ich unter §9 2a kraftstg für Wohnwagen

Ich zahle bisher keine Steuern! Und würde auch Einspruch einlegen! Da wiehert der Amtsschimmel

Zumindest würde ich die 5 Jahre auch für andere E-Fahrzeuge einfordern

Und das "Halten von reinen Elektro-PKWs"





Gruß Mike
Das ist eine Seite mit mehr Infos
www.motorroller-info.de/steuer.html
www.motorroller-info.de/steuer_125.html
Hier das Gesetz unter Beachtung des §1 Geltungsbereich, ganz wichtig.
www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/BJNR005090927.html
Dazu die Info-Seite BMF:
www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buerge...Auto/005__interaktiver__kfz-rechner.html
=========================================================
Hinweis:
Bitte beachten: Rechtlich ist die Steuerfestsetzung maßgebend.
PKW mit Elektroantrieb: Das Halten von reinen Elektro-Pkw, ist zurzeit für fünf Jahre ab der erstmaligen Zulassung kraftfahrzeugsteuerfrei. Danach wird die Steuer wie bei leichten Nutzfahrzeugen nach dem zulässigen Gesamtgewicht bemessen und um die Hälfte ermäßigt.
Pkw mit Hybridelektroantrieb: Für Pkw mit Hybridelektroantrieben ist derzeit keine besondere Behandlung vorgesehen. Sie werden je nach dem wie Otto- oder Diesel-Pkw besteuert.
====================================0
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ich habe heute Post vom Finazamt bekommen. Mein Vectrix ist jetzt Steuerfrei. Ziel erreicht! Die Behörde hatte wohl Angst vor mir und meinem Willen 16 Euro nicht zu bezahlen.

(oder der Schreibkram war ihnen einfach lästig)
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- BurgerMario
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Hallo zusammen,
ich habe heute Post vom Finazamt bekommen. Mein Vectrix ist jetzt Steuerfrei. Ziel erreicht! Die Behörde hatte wohl Angst vor mir und meinem Willen 16 Euro nicht zu bezahlen.
(oder der Schreibkram war ihnen einfach lästig)
Hallo!
Na denn ist ja alles gut

Grüße
Mario
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Klaus
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Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang
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Steuern zahlst du nicht, weil der Vectrix unter die 125er Regelung fällt.....
Gruß
Tido
Meiner Meinung nach nicht so ganz Tido

In den Steuergesetzen steht übrigens nur etwas dass Fahrzeuge unter 50cc steuerbefreit sind. Die 125er-Regelung oder Verordnung sagt nur aus dass der Verwaltungsaufwand für den Steuereinzug der Verwaltung zu hoch ist so dass bis 125cc auf die Steuererhebung verzichtet wird.
Viele Grüße:
Klaus
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ich habe Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass zwar das Führerscheinrecht nach EU Recht angepasst ist, das Steuerrecht aber noch nicht. Beim Führerschein gilt die Leichtkraftregel ohne CCM. Die deutschen Steuerbehörden haben da wohl etwas Verzug. Darauf habe ich mich berufen und im Ablehnungfall die nächste Instanz angekündigt. Das hat dann wohl gereicht.
Gruß Georg
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Gruß Uwe
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Ich habe jetzt nach einem Jahr noch überhaupt keinen Bescheid vom Amt für Finanzen bekommen. Ich warte mal ab was für ein Bescheid für den El kommt. Das beste ist das die HUK nicht mal weis wie sie den EL Versichern soll, der doch eigendlich schon lange auf dem Markt ist. Ohne ccm scheint es in Deutschland wohl keine Kraftfahrzeuge zu geben. Man sollte die Besteuerung nicht mehr nach Hubraum sondern nach Nennleistung
berechnen und alle hätten Klarheit.
Gruß Uwe
Hi Uwe!
Ist ja ein Wunder, dass die HuK überhaupt den Vectrix versichern konnte...
Mit allen Leichtkraftfahrzeugen mit E-Motor scheinen die zu pennen...
Viele Grüße
Mario
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30.04. Twizy zugelassen, bis heute noch kein Steuerbescheid da.
Normalerweise waren die immer fix bei mir, eine Woche, dann war er da.

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Wenn sie vernünftig wären, würden sie tatsächlich keinen Steuerbescheid schicken, denn die Verwaltungsgebühren sind in jedem Fall höher als die 22 € im Jahr

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Werde Widerspruch einlegen mit der Begründung dass er (Zwitschi) auch unter § 3d KraftStG im Sinne von rein elektrisch amgetriebenen Personenkraftwagen einzuordnen ist da er ausschließlich der Personenbeförderung dient und als Kraftwagen durch Elektromotor angetrieben wird. Das sei auch im Interesse der Steuergerechtigkeit gegenüber schwereren rein elektrisch angetriebenen Personenkraftwagen und sicher auch im Sinne des Gesetzgebers.
Außerdem schreibe ich dass falls meinem Widerspruch nicht stattgegeben werden sollte ich nur unter Vorbehalt der Rückforderung zahle falls in Zukunft noch ein Urteil gegen eine Steuerpflicht Rechtskraft erlangen sollte oder das KraftStG rückwirkend bezüglich der steuerlichen Einstufung des Fahrzeuges geändert/ergänzt werden sollte
Viele Grüße:
Klaus
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