Steuerbefreiung

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19 Apr 2012 21:51 - 19 Apr 2012 21:52 #4290 von bm3
Aw: Steuerbefreiung
Hallo, wie in dem "Twizy-Steuer" Thread hier eben von mir geschrieben, beim Vectrix ist es eindeutig, er ist ein "Kraftrad" im Sinne des Steuergesetzes und da geht nach dem Gesetz eine Steuer nur nach dem Betrag des Hubraumes, den wir ja nicht haben. Und ja, ich zahle auch keine Steuer für den Vectrix. :(

Viele Grüße:

Klaus
Letzte Änderung: 19 Apr 2012 21:52 von bm3.

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19 Apr 2012 22:19 #4294 von Tido
Aw: Steuerbefreiung
Steuern zahlst du nicht, weil der Vectrix unter die 125er Regelung fällt.....

Gruß
Tido

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20 Apr 2012 00:16 #4307 von wolfgang
Aw: Steuerbefreiung
Also mir haben sie auch bei der Zulassung gesagt, dass ohne Hubraum die Besteuerungsgrundlage fehlt und somit keine Steuer gezahlt werden kann :( B) :) . Dafür war dann aber die Einzelgenehmigung gemäß § 4 FZV mit 73,50 € richtig teuer :( .

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang

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20 Apr 2012 08:16 - 20 Apr 2012 08:20 #4313 von bm3
Aw: Steuerbefreiung
tt-tronix schrieb:

Steuern zahlst du nicht, weil der Vectrix unter die 125er Regelung fällt.....

Gruß
Tido


Meiner Meinung nach nicht so ganz Tido :) ,könnte man annehmen, ja, aber du zahlst nicht weil die Besteuerungsgrundlage im Gesetz für Krafträder (noch?) ausschließlich Hubraum-bezogen ist und ein Vectrix nunmal nicht viel Hubraum vorzuweisen hat.
In den Steuergesetzen steht übrigens nur etwas dass Fahrzeuge unter 50cc steuerbefreit sind. Die 125er-Regelung oder Verordnung sagt nur aus dass der Verwaltungsaufwand für den Steuereinzug der Verwaltung zu hoch ist so dass bis 125cc auf die Steuererhebung verzichtet wird.

Viele Grüße:

Klaus
Letzte Änderung: 20 Apr 2012 08:20 von bm3.

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20 Apr 2012 19:55 #4347 von haepo
Aw: Steuerbefreiung
Hallo,

ich habe Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass zwar das Führerscheinrecht nach EU Recht angepasst ist, das Steuerrecht aber noch nicht. Beim Führerschein gilt die Leichtkraftregel ohne CCM. Die deutschen Steuerbehörden haben da wohl etwas Verzug. Darauf habe ich mich berufen und im Ablehnungfall die nächste Instanz angekündigt. Das hat dann wohl gereicht.

Gruß Georg

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20 Apr 2012 22:59 #4356 von Helixuwe
Aw: Steuerbefreiung
Ich habe jetzt nach einem Jahr noch überhaupt keinen Bescheid vom Amt für Finanzen bekommen. Ich warte mal ab was für ein Bescheid für den El kommt. Das beste ist das die HUK nicht mal weis wie sie den EL Versichern soll, der doch eigendlich schon lange auf dem Markt ist. Ohne ccm scheint es in Deutschland wohl keine Kraftfahrzeuge zu geben. Man sollte die Besteuerung nicht mehr nach Hubraum sondern nach Nennleistung :woohoo: berechnen und alle hätten Klarheit.
Gruß Uwe

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21 Apr 2012 08:32 #4361 von BurgerMario
Aw: Steuerbefreiung
Helixuwe schrieb:

Ich habe jetzt nach einem Jahr noch überhaupt keinen Bescheid vom Amt für Finanzen bekommen. Ich warte mal ab was für ein Bescheid für den El kommt. Das beste ist das die HUK nicht mal weis wie sie den EL Versichern soll, der doch eigendlich schon lange auf dem Markt ist. Ohne ccm scheint es in Deutschland wohl keine Kraftfahrzeuge zu geben. Man sollte die Besteuerung nicht mehr nach Hubraum sondern nach Nennleistung :woohoo: berechnen und alle hätten Klarheit.
Gruß Uwe


Hi Uwe!

Ist ja ein Wunder, dass die HuK überhaupt den Vectrix versichern konnte...
Mit allen Leichtkraftfahrzeugen mit E-Motor scheinen die zu pennen...

Viele Grüße

Mario

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08 Mai 2012 22:42 #6060 von bm3
Aw: Steuerbefreiung
Apropos.
30.04. Twizy zugelassen, bis heute noch kein Steuerbescheid da.
Normalerweise waren die immer fix bei mir, eine Woche, dann war er da. :)

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08 Mai 2012 22:49 #6064 von Musikmicha
Aw: Steuerbefreiung
Hallo!
Wenn sie vernünftig wären, würden sie tatsächlich keinen Steuerbescheid schicken, denn die Verwaltungsgebühren sind in jedem Fall höher als die 22 € im Jahr
;-)

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12 Mai 2012 21:23 - 12 Mai 2012 21:38 #6534 von bm3
Aw: Steuerbefreiung
Heute hat mich nun doch noch so ein unglücklicher 22er Steuerbescheid erreicht. :(
Werde Widerspruch einlegen mit der Begründung dass er (Zwitschi) auch unter § 3d KraftStG im Sinne von rein elektrisch amgetriebenen Personenkraftwagen einzuordnen ist da er ausschließlich der Personenbeförderung dient und als Kraftwagen durch Elektromotor angetrieben wird. Das sei auch im Interesse der Steuergerechtigkeit gegenüber schwereren rein elektrisch angetriebenen Personenkraftwagen und sicher auch im Sinne des Gesetzgebers.
Außerdem schreibe ich dass falls meinem Widerspruch nicht stattgegeben werden sollte ich nur unter Vorbehalt der Rückforderung zahle falls in Zukunft noch ein Urteil gegen eine Steuerpflicht Rechtskraft erlangen sollte oder das KraftStG rückwirkend bezüglich der steuerlichen Einstufung des Fahrzeuges geändert/ergänzt werden sollte

Viele Grüße:

Klaus
Letzte Änderung: 12 Mai 2012 21:38 von bm3.

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12 Mai 2012 22:59 #6542 von Helixuwe
Aw: Steuerbefreiung
Zahlt und Schweigt!
Ab nächstem Jahr werden E-Fahrzeuge ausschließlich nach Gewicht besteuert. Da bei diesen ja die Mineralölsteuer wegfällt und somit ja ein Ersatz geschaffen werden muß wird eine Steuer von 4-5 Euro pro Kilogramm zlgg fällig, pro Jahr versteht sich. Das gilt für 4 Rädrige Fahrzeuge, dreirädrige oder einspurige Fahrzeuge kommen mit der Hälfte davon. Der Steuersatz ist deswegen so niedrig da man ja umweltfreundliche Fahrzeuge nicht in dem Maße besteuern möchte wie Stinker oder Rußer aber diese ja auch glatte Straßen brauchen und diese Unterhalt kosten. :laugh:
Gerechnet habe ich ja schon länger mit solchen Reaktionen aus der Politik und weiß nun auch warum die deutschen Autohersteller so langsam sind E-Fahrzeuge auf den Markt zu bringen.
Gruß Uwe

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12 Mai 2012 23:54 #6546 von schule
Aw: Steuerbefreiung
Helixuwe schrieb:

4-5 Euro pro Kilogramm zlgg fällig, pro Jahr versteht sich.


Vielleicht verstehe ich deinen Humor nicht, oder du hast dich vertippt.

Aber da kämen wir auf 2500 Euro Steuer pro Jahr.

Jürgen

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13 Mai 2012 00:03 #6548 von Helixuwe
Aw: Steuerbefreiung
Ist doch geschenkt, ein Benziner hat bei 16 tkm im Jahr Unkosten von etwa 700 Euro im Monat, Beispiel 1.2 Polo.
Gruß Uwe

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13 Mai 2012 15:20 #6593 von Mike_and_the_VX1
Aw: Steuerbefreiung
234 * 5 Euro = 1170 Euro,


wenn ihr den Fahrer und Beifahrer mit auf dem Vectrix wiegt :-)
dann kommt das mit ca. 2500 Euro hin.
Dann schenke ich dem Finanzamt den Vectrix und produziere lieber wieder Abgase :angry:

Die Atemsteuer steht auch noch aus :S

Gruß Mike

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07 Sep 2012 12:47 #20799 von Roland
Aw: Steuerbefreiung
Hallo

irgendwas ist immer.

Nach der riesen Freude über den Twizy kam Gestern der Bescheid - wie erwartet möchte das Finanzamt Wiesbaden 22 EUR Kfz-Steuer von mir. Dafür habe ich aber eine schöne grüne Plakette mit einer 4 in der Scheibe kleben (dachte der Twizy wäre emissionsfrei und daher keine Plakette).

Ich bin mir nicht sicher, ob ich einen sinnlosen Einspruch einlege soll.

Ansonsten bin ich hoch zufrieden.

Grüße aus Rhein-Main

Roland

Seit dem 23.08.2012 bin ich "Stromer"

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