Tagfahrlicht nachgerüstet
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Mannni schrieb: Viel Spaß beim TÜV, sieht nicht so aus als ob die Montagebestimmungen eingehalten wurden.
Bis auf die 600mm zwischen den Lampen...
Welche gesetzlichen Vorschriften müssen wir beim Nachrüsten von Tagfahrleuchten beachten?
Die Lichter dürfen nicht niedriger angebracht werden als 250 mm über der Fahrbahn. Die maximale Höhe des Tagfahrlichts beträgt 1.500 mm über der Fahrbahn. Zwischen dem eingebauten Tagfahrlicht und dem Seitenrand des Kfz dürfen maximal 400 mm liegen. Der Mindestabstand zwischen den Leuchten muss 600 mm betragen.
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- Goldbacher
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Bei Fahrzeugen mit einer Breite von weniger, als 1,3 m, muss der Abstand zwischen dem "TFL" mindestens 0,4 m betragen und sie dürfen max. vom Boden gemessen höchstens 1,5 m und mindestens 0,25 m montiert sein.
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Goldbacher schrieb:
Bei Fahrzeugen mit einer Breite von weniger, als 1,3 m, muss der Abstand zwischen dem "TFL" mindestens 0,4 m betragen und sie dürfen max. vom Boden gemessen höchstens 1,5 m und mindestens 0,25 m montiert sein.
Danke für die Info!
Guck mal, dann paßt das ja auch noch
Denke da hätte man mit den Korea Scheiben ja auch ein Problem beim TÜV.
Ich mach mir da jetzt nicht so viel sorgen.
Euch ein tolles Wochenende
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Und wenn der tüv Prüfer Zickt, dann einfach die Stecker abziehen. Sind ja keine Pflicht.
(Erinnert mich dran, als ich Mal einen Steinschlag im Nebelscheinwerfer hatte (dadurch Glas gesprungen) so gelassen = durchgefallen, Panzertape beidseitig drüber und Stecker ab = Tüv
Twizy Color Weiß Blau, BJ 2012, gekauft Mai 2021, aktuell 60.000km (Juni 23), Getriebelager seit 10.09.21
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