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10 Jun 2020 11:52 #196378 von Pfälzer68
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Moin.

Für Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 zugelassen worden sind, muss die Antragstellung spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf die Antragstellerin/den Antragsteller erfolgen. Die mit dieser Förderrichtlinie geänderten Fördersätze gelten nur für solche Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 erstmalig zugelassen wurden.


Wenn das Auto bis zum 31.12.20 Erstzugelassen wird gibts die erhöhte Bundesförderung, danach nur wieder die 3k +3k.

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10 Jun 2020 12:17 #196381 von Snorre
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Pfälzer68 schrieb: Moin.

Für Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 zugelassen worden sind, muss die Antragstellung spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf die Antragstellerin/den Antragsteller erfolgen. Die mit dieser Förderrichtlinie geänderten Fördersätze gelten nur für solche Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 erstmalig zugelassen wurden.


Wenn das Auto bis zum 31.12.20 Erstzugelassen wird gibts die erhöhte Bundesförderung, danach nur wieder die 3k +3k.



Das klingt tatsächlich so, als wäre der Zeitpunkt des Fahrzeugkauf irrelevant.
So großzügig kenne ich den Staat sonst nicht. :laugh:

Twizy Cargo, EZ 07/2014, 100.000 km, Stand 08/2023

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10 Jun 2020 14:58 #196393 von fluteman
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Dazu kann ich ein paar Kleinigkeiten beitragen:
* Meine Mutter hat im Oktober eine neue Zoe "vom Hof weg" gekauft.
* Diese wurde aber erst am 9.12. zugelassen, da davor von Renault wegen notwendiger Updates "gesperrt", sprich nicht fahrfähig. (Das hat uns geärgert, bis die Aufstockung "rückwirkend" kam.)
* Deswegen fiel sie in die Regelung, dass sie den höheren Bonus bekommen hätte, wie das BAFA mitgeteilt hat. Jedoch nur unter der Voraussetzung, dass Renault seinerseits auch nochmal 1000 € drauflegt.
* Renault hat die Summe aber nicht aufgestockt, sondern sich auf den Kauf zu den im Oktober bekannten Bedingungen berufen.
* Damit war auch der höhere BAFA-Bonus vom Tisch, sprich von dort werden dann - ebenso wie von Renault - 2000 € bezahlt statt 3000 €.

Es hängt also davon ab, ob der Hersteller/Verkäufer mitspielt - so war es für die rückwirkende Fürderung ab 5.11.2019. Wie sich das auswirkt, wenn jetzt neue Fahrzeuge "ab dem x.y.2020 neu zugelassen werden", weiß ich nicht - hier legt ja meines Wissens NUR der Staat was drauf, oder? Und gibt es bereits ein Datum für diese Änderung, also für Käufe (oder Neuzulassungen) ab einem bereits bekannten Stichtag?

Nachdenkliche Grüße,

Quirin

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10 Jun 2020 17:28 #196402 von dexter
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Ganz frisch: www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/...bilitaet/2020_erhoehter_umweltbonus.html

Der Koalitionsausschuss hat beschlossen den Bundesanteil am Umweltbonus als neue Innovationsprämie zu verdoppeln.

Der Herstelleranteil soll von der Erhöhung der Kaufprämie unberührt bleiben.
Ziel ist es die neuen Fördersätze rückwirkend für alle Fahrzeuge anzuwenden, die ab dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden.

Diese Maßnahme soll befristet bis 31. Dezember 2021 eingeführt werden.

Eine gesonderte Beantragung der Innovationsprämie wird nicht notwendig sein.
Die erhöhten Fördersätze wird das BAFA nach Prüfung der Fördervoraussetzungen automatisch auszahlen.


Michael

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10 Jun 2020 17:52 #196404 von Pfälzer68
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Moin.

Also doch bis ende 21... heute morgen war noch nix online...

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10 Jun 2020 17:56 #196405 von dexter
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Mein voll ausgestatteter Mii kostet damit nur noch 11.392,18 € netto (gewerblicher Kauf, daher Umsatzsteuer egal)… B)

Spaßeshalber mal die minimale Privatrechnung: zu 19% USt kostet die Basisausstattung aktuell 20.650€ brutto.

D.h. zu 16% und neuer Förderung macht das 20650×(1,16÷1,19)−6000−(3000×1,16) = 10.649,41 € inkl. MwSt..

Für meinen Twizy habe ich 2012 gut 1.000 € mehr bezahlt…

Michael

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10 Jun 2020 19:06 #196413 von TwizyChrisy
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dexter schrieb: Mein voll ausgestatteter Mii kostet damit nur noch 11.392,18 € netto (gewerblicher Kauf, daher Umsatzsteuer egal)… B)

Spaßeshalber mal die minimale Privatrechnung: zu 19% USt kostet die Basisausstattung aktuell 20.650€ brutto.

D.h. zu 16% und neuer Förderung macht das 20650×(1,16÷1,19)−6000−(3000×1,16) = 10.649,41 € inkl. MwSt..

Für meinen Twizy habe ich 2012 gut 1.000 € mehr bezahlt…


Und die Batterie musst dazu mieten...
Beim SEAT ist die doch schon dabei, oder?

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10 Jun 2020 19:10 #196415 von dexter
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Jup.

Michael

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10 Jun 2020 19:13 #196417 von TwizyChrisy
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Und die Chance noch einen zu bekommen bevor die Förderung ausläuft dürfte ebenfalls überschaubar sein.

Weil der VW-Konzern baut da ja so wenige, weil die kaum nachgefragt werden.......

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10 Jun 2020 19:35 #196418 von Pfälzer68
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TwizyChrisy schrieb: Weil der VW-Konzern baut da ja so wenige, weil die kaum nachgefragt werden.......


... die konzentrieren sich halt auf "wichtigere" Fahrzeuge die "man" unbedingt braucht... sowas stand ja gestern in meiner Einfahrt... ich glaub ich muss das Pflaster desinfizieren... sonst bekommt der Kleine noch Pickel!

Wie ist das eigentlich mit den Akkus bei VW/Audi und .co... ist in den Hybriden das gleiche Zellmaterial verbaut wie in den BEV? Mein Scheffe schwankt noch zwischen einem RS6 und dem Pluggie-Hybridmodell...

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10 Jun 2020 20:12 #196420 von Saarlodrie
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Für meinen Twizy habe ich 2012 gut 1.000 € mehr bezahlt…
Und man hört ihn bis hierhin flüstern:

"dexter bei Allem was wir zusammen auf die Beine gestellt haben, du wirst mich doch nicht für so einen billigen Mii hergeben :evil: "

Nicht das du an Ende noch Geld rausbekommst - so wird das nix mit dem Ankurbeln der Wirtschaft...

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10 Jun 2020 21:24 #196423 von twizybär
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dexter schrieb: Ganz frisch: www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/...bilitaet/2020_erhoehter_umweltbonus.html

Der Koalitionsausschuss hat beschlossen den Bundesanteil am Umweltbonus als neue Innovationsprämie zu verdoppeln.

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Ziel ist es die neuen Fördersätze rückwirkend für alle Fahrzeuge anzuwenden, die ab dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden.

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Dann klappt's ja auch mit spring für 6000.

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10 Jun 2020 23:23 #196428 von Twuffi
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Wir bekommen unseren e-Up am 07.07 :woohoo:

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11 Jun 2020 18:20 #196448 von BinKino
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Twuffi schrieb: Wir bekommen unseren e-Up am 07.07 :woohoo:

Twuffi


Jahr?

:D

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11 Jun 2020 23:07 #196466 von Farnsworth
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Snorre schrieb:

Farnsworth schrieb: Bin mal gespannt, ob ich die 6.000Euro Prämie mitnehmen kann.


Das kannst du mit hoher Wahrscheinlichkeit vergessen.
Die Prämien sind ja als Anreiz zum Autokauf gedacht.
Und ein Autokauf, welcher bereits getätigt wurde, so wie deiner, braucht nicht mehr angereizt zu werden.
Normalerweise behalten die Regelungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss Gültigkeit.
Im umgekehrten Fall, dass die Förderung gesenkt worden wäre, hätte das auch für dich gelten.
Und ob du von der Mehrwertsteuersenkung profitieren wirst, ist für mich auch alles andere als sicher, halte ich aber zumindest für denkbar.


Ja und nein. Ich habe das Auto ja noch gar nicht gekauft. Ich habe es lediglich bestellt. Ich habe das Auto bestellt, als es damals die 4.000€ Prämie gab, dann wurde sie auf 6.000€ erhöht und der Händler hat mir bestätigt, dass ich diese Prämie bekomme. Nun hat der Staat ab dem 4.6. die Prämie auf 6.000€ erhöht. Und ich habe noch keinen Kaufvertrag unterschrieben, lediglich eine verbindliche Bestellung. Ich würde nicht sagen, dass es eine klare Kiste ist. Und für die Bafa gilt das Datum der Zulassung. Natürlich sollte es eine Förderung sein, die dazu führt, dass Leute sich ein E-Auto kaufen. Aber wie soll denn die Bafa unterscheiden, ob ich nun schon 10 Monate auf mein Auto warte, oder gestern wegen der Prämie zum Händler gelaufen bin und den nächstbesten Vorführer genommen habe der da rum steht?

Ich bin gespannt.

Farnsworth

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