Feinstaubplakette?
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kloetzle schrieb: Wer hat die grüne Umwelt4 reingebappt? L7e brauchen keine, spart Geld...
Soweit ich weiss, brauchen auch L7e eine, den L7e sind "Kraftfahrzeuge". Allerdings gibt es SEIT GESTERN eine neue Regelung, dass ein E-Kennzeichen auch reicht.
Also:
Letzte Woche - grüne Plakete nötig.
Diese Woche - grüne Plakete nötig, es sei denn man hat ein E-Kannzeichen, dann nicht mehr.
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L7e waren schon immer von der Plakettenpflicht ausgenommen.
Eine Plakette wird in Deutschland gemäß § 2 Abs. 2 der 35. BImSchV nur für Fahrzeuge erteilt, die sich anhand ihrer Emissionsschlüsselnummer in die Schadstoffgruppen 2 bis 4 (Anhang 2)einordnen lassen. Und da sind nur Typklasse M und N enthalten
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Pfälzer68 schrieb: Nein.
L7e waren schon immer von der Plakettenpflicht ausgenommen.
Eine Plakette wird in Deutschland gemäß § 2 Abs. 2 der 35. BImSchV nur für Fahrzeuge erteilt, die sich anhand ihrer Emissionsschlüsselnummer in die Schadstoffgruppen 2 bis 4 (Anhang 2)einordnen lassen. Und da sind nur Typklasse M und N enthalten
Nö, das stimmt leider nicht.
Der von dir erwähnte Anhang behandelt sowieso nicht, wer eine Plakette bekommt, sondern in welche Schadstoffgruppe ein Fahrzeug fällt, also WELCHE Plakette. Geregelt ist im Gesetz nur, das Klasse 1 keine Plakette bekommt. Deine Argumentation ist also offenbar: Wenn der Twizy da nicht vorkommt ist er in KEINER Schadstoffgruppe und daher braucht er dann keine Plakette. Nur hat der Anhang DREI Abschnitte. Abschnitt 1 und 2 behandelt tatsächlich die Klassen M und N. Aber der 3. Abschnitt ganz unten, der nur aus einem Satz besteht lautet:
"3) Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z. B. Elektromotor, Brennstoffzellenfahrzeuge) werden der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet."
www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/anhang_2.html
Der Twizy L7e ist ein Kraftfahrzeug , das genau darunter fällt und daher in die Schadstoffgruppe 4 hat. Ein Ausnahme zur Führung der Plakette ergibt sich zumindest daraus nicht.
Da haben Sie mir noch auf dem Amt hier in Berlin bei Anmeldung auch so erzählt, und auch der Vorbesitzer hatte eine.
Allerdings gebe ich zu, dass Auskunft von KFZ Behörden ja noch nie sonderlich durch Sachkenntniss befleckt waren, aber in dem Fall haben die schon recht soweit ich weiss.
Mist wir hijacken hier Andiis Thread... sollten wir woanders weiterdiskutieren, falls nötig.
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FRZ77 schrieb:
Pfälzer68 schrieb: Nein.
L7e waren schon immer von der Plakettenpflicht ausgenommen.
Eine Plakette wird in Deutschland gemäß § 2 Abs. 2 der 35. BImSchV nur für Fahrzeuge erteilt, die sich anhand ihrer Emissionsschlüsselnummer in die Schadstoffgruppen 2 bis 4 (Anhang 2)einordnen lassen. Und da sind nur Typklasse M und N enthalten
Nö, das stimmt leider nicht.
Der von dir erwähnte Anhang behandelt sowieso nicht, wer eine Plakette bekommt, sondern in welche Schadstoffgruppe ein Fahrzeug fällt, also WELCHE Plakette. Geregelt ist im Gesetz nur, das Klasse 1 keine Plakette bekommt. Deine Argumentation ist also offenbar: Wenn der Twizy da nicht vorkommt ist er in KEINER Schadstoffgruppe und daher braucht er dann keine Plakette. Nur hat der Anhang DREI Abschnitte. Abschnitt 1 und 2 behandelt tatsächlich die Klassen M und N. Aber der 3. Abschnitt ganz unten, der nur aus einem Satz besteht lautet:
"3) Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z. B. Elektromotor, Brennstoffzellenfahrzeuge) werden der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet."
www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/anhang_2.html
Der Twizy L7e ist ein Kraftfahrzeug , das genau darunter fällt und daher in die Schadstoffgruppe 4 hat. Ein Ausnahme zur Führung der Plakette ergibt sich zumindest daraus nicht.
Da haben Sie mir noch auf dem Amt hier in Berlin bei Anmeldung auch so erzählt, und auch der Vorbesitzer hatte eine.
Allerdings gebe ich zu, dass Auskunft von KFZ Behörden ja noch nie sonderlich durch Sachkenntniss befleckt waren, aber in dem Fall haben die schon recht soweit ich weiss.
Mist wir hijacken hier Andiis Thread... sollten wir woanders weiterdiskutieren, falls nötig.
Solltest du der Meinung sein, dass der Twizy eine Feinstaubplakette bekommt, dann teile die Argumentation doch bitte der offiziellen Anwendung von TÜV und DEKRA mit, deren Auslegung kannst du unter https://www.feinstaubplakette.de/ finden.
Meiner Meinung nach, ist deren Anwendung richtig und berücksichtigt auch die 35. BImSchV. Aber ich kann mich natürlich auch mit Pfälzer68 zusammen irren
Aber wenigstens haben wir dann eine größere Allianz von Irrläufern auf unserer Seite
easy-peasy
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Und meiner HAT eine Feinstaubplakete. BEKOMMEN ist also gar kein Thema, das geht sowieso. Die einzige Diskussion war die, ob man die auch brauchte.
Und laut der Zulassungstelle des Landes Berlin z.b. ja.
Was auch mit dem von mir genannten Gesetzestext korreliert.
Ich glaube langsam, dass der Twizy keine braucht(e) ist so ein Gerücht, das nicht wahrer wird, weil viele Leute da simmer wieder wiederholen mit Verweisen auf Quellen, die das aber gar nicht betätigen.
Aber ist ja jetzt sowieso egal, also bin ich damit auch raus.
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FRZ77 schrieb: Hä? Die von dir genannte Webseite sagt doch *nicht*, dass man für den Twizy keine Plakette braucht, oder nicht bekommen kann, sondern nur, dass sie das Fahrzeug nicht kennt.
Und meiner HAT eine Feinstaubplakete. BEKOMMEN ist also gar kein Thema, das geht sowieso. Die einzige Diskussion war die, ob man die auch brauchte.
Und laut der Zulassungstelle des Landes Berlin z.b. ja.
Was auch mit dem von mir genannten Gesetzestext korreliert.
Ich glaube langsam, dass der Twizy keine braucht(e) ist so ein Gerücht, das nicht wahrer wird, weil viele Leute da simmer wieder wiederholen mit Verweisen auf Quellen, die das aber gar nicht betätigen.
Aber ist ja jetzt sowieso egal, also bin ich damit auch raus.
Auf meiner ZulassungStelle ist deswegen schon vor fast 14 Jahren eine kleine aber sehr freundschaftliche Diskussion unter den Mitarbeitern bis zum Dienststellenleiter entbrannt die uns (Chef der Dienststelle, ein Mitarbeiter und meine Wenigkeit)per Telefon bis nach Flensburg geführt hatte
Der Twizy wurde dort als Motorrad geführt, ergo keine Plakette. Nichts desto Trotz ging es weiter bis zum damaligen Verkehrsamt um das genau zu klären.
Wir hatten alle Zeit.
Dort war der Twizy als Quad gelistet.
Ergo keine Plakette.
Es war ein lustiger Vormittag mit Kaffee und Gebäck auf Kosten der Zulassungsstelle.
Danach hat nicht ein einziger Twizy auf dieser Zulassungsstelle jemals bei Neuzulassung eine grüne Plakette bekommen. Was Prüfstellen (DEKRA, TÜV und Co) später gemacht haben entzieht sich meiner Kenntnis.
Ach und ich hatte explizit die Erlaubnis auf meine Zulassungstelle zu verweisen. Für den Fall der Fälle, der allerdings nie eingetreten ist.
Soviel von mir zu diesem Thema was vor Jahren hier schonmal viel Staub aufgewirbelt hat
Aber lustig war es damals trotzdem für alle Beteiligten.
Schönen Tag noch
Euer dingdong
Nie wieder Faschismus
(1. Twizy-Deutschland-Tour)
Bad Homburg-Norddeich-München-Bad Homburg
17.07-29.07.2014 2304 km
Die Macht möge mit den Rechtschaffenen sein!
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Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
(zu § 2 Abs. 3)
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 2225;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
....
....
.....
11. Kraftfahrzeuge mit einer Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Somit ist das Thema erledigt!
2013 Twizy #1 (Goldi): Color 4/2012, Lader 2.Gen., OVMS 2, Korea Fenster, AHK, Parrot mit DAB+, Smart Brabus Ledersitz mit Heizung,
Getriebezusatzlager. CALM 218 Akku, Rozhkov BMS
Seit 2022 Twizy #2 (T2) Bj 2012, OVMS 2, Korea Scheiben,
Reifen: 145/70R13 und 165/70R13 auf original Alu
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Und damit diese Twizy - so wie meiner - sich nicht auf Glauben im Falle einer fehlenden Feinstaubplakette berufen müssen, sondern mit Wissen beruhigt weiter fahren können, könnten sie entweder das Straßenverkehrsamt von dingdong anrufen oder es so halten, wie der Rechner von TÜV und DEKRA.
Dort haben sie wahrscheinlich einfach in den ersten Paragraphen der 35. BImSchV geschaut...
Da steht nämlich der Anwendungsbereich und wenn man sich die Mühe macht den zu verstehen, dann steht dort frei übersetzt:
"Gilt nur für Fahrzeuge, die in die Richtlinie zur Genehmigung von M und N Fahrzeugen fallen (70/156/EWG)."
Daraus ergibt sich dann, dass z.B. alle L- Fahrzeuge keine brauchen. Genau wie längst von Pfälzer68 treffend geschrieben
Der Rechner von TÜV und DEKRA kennt ganz nebenbei den Twizy, gibt aber keine Plakette aus, da dieser ja keine braucht...
Der folgende Rechner des TÜV Marktbegleiter ist an dem Punkt tatsächlich besser, da er einen nur die fraglichen Fahrzeugarten auswählen lässt:
interaktiv.kues.de/umweltplakette/default.asp
Eigentlich also ganz einfach und ohne Theorien bemühen zu müssen.
Der Twizy hat noch nie eine Feinstaubplakette gebraucht. Ich hoffe, das glauben nun auch die Feinstaubplaketten-Agnostiker.
Und ja, die Richtlinie 70/156/EWG ist seit vielen Jahren durch eine Verordnung abgelöst. Aber auch die VO (EU) 2018/858 ist nicht für L-Fahrzeuge relevant, die Krafträder sind in der VO (EU) 168/2013 geregelt.
Aber völlig richtig ist, die Feinstaubplakette interessiert eigentlich schon lange fast keinen mehr...
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- Der Trend geht klar zum Zweittwizy äähhh....
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Saarlodrie schrieb:
"Gilt nur für Fahrzeuge, die in die Richtlinie zur Genehmigung von M und N Fahrzeugen fallen (70/156/EWG)."
.
DANKE.
Mehr Twizys, mehr Freude.
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