Smartsitz im Cargo — Projekt
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27 Sep 2025 14:48 #272674
von Goldbacher
Smartsitz im Cargo — Projekt
Es kommt auf die Prüforganisation und das Bundesland an. Soweit ich mich erinnern kann, kostet eine Einzelabnahme ca. 120 bis 350 €.
Am günstigsten für mich war es bei DEKRA in Thüringen, hier in Bayern verlangt der TÜV inzwischen das Dreifache, wenn er denn überhaupt bereit ist, sich der Sache anzunehmen.
Mit dem Twizy kommt man wohl eher selten in eine Polizeikontrolle und bei der HU wird es wohl auch keine Probleme geben, wenn man den Prüfer nicht von der Arbeit abhält, aber ein Twizy mit gültiger Betriebserlaubnis hat auch Vorteile. Zumindest, wenn kein OVMS am Twizy steckt.
Am günstigsten für mich war es bei DEKRA in Thüringen, hier in Bayern verlangt der TÜV inzwischen das Dreifache, wenn er denn überhaupt bereit ist, sich der Sache anzunehmen.
Mit dem Twizy kommt man wohl eher selten in eine Polizeikontrolle und bei der HU wird es wohl auch keine Probleme geben, wenn man den Prüfer nicht von der Arbeit abhält, aber ein Twizy mit gültiger Betriebserlaubnis hat auch Vorteile. Zumindest, wenn kein OVMS am Twizy steckt.
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- TwizyChrisy
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27 Sep 2025 18:42 #272682
von TwizyChrisy
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Smartsitz im Cargo — Projekt
Irgendwas um die 200 Euro WENN Du jemand findest der ihn dir einträgt.
Mir ist bisher kein Fall bekannt, wo es bei einer HU aufgefallen wäre.
100% legal bist du nur mit Eintragung. Ist halt schlimmstenfalls ne OWIG.
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100% legal bist du nur mit Eintragung. Ist halt schlimmstenfalls ne OWIG.
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- schrauber-at-work
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28 Sep 2025 07:43 #272690
von schrauber-at-work
Smartsitz im Cargo — Projekt
§19a kostet bei meinen GTÜ'ler 123€ (ist der Mindestsatz nach GTÜ Preisvorgabe).
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- Goldbacher
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28 Sep 2025 09:24 #272691
von Goldbacher
Smartsitz im Cargo — Projekt
OT Eintragungen:
Jeder sollte mal seine Fahrzeugscheine auf das Vorhandensein der ABE-Nummer in Feld K und 17 prüfen.
Bei meinem Twizy 2 und auch bei einer meiner C1en ist wegen eines Softwareproblems bei den Zulassungsstellen vor ein paar Jahren die allgemeine Betriebserlaubnis rausgefallen und es steht Einzelabnahme (E in Feld 17) in den Papieren. Das hat zu Problemen geführt, mit denen man nicht rechnet. Leider sind die Zulassungsstellen stur und weigern sich, das wieder zu korrigieren. So musste habe ich bei der DEKRA keine HU bekommen, obwohl fehlerfrei und musste wegen der aktuellen Gesetzesänderung bei Motorradreifen beim TÜV 80 € für die Austragung der Markenbindung der Reifen bezahlen, was bei den anderen C1en mit ABE nur in der Zulassungsstelle korrigiert werden musste. Beim Twizy 2 gibt es wegen der größeren Batterie sowieso keine ABE mehr und es muss jetzt immer alles per Einzelabnahme eingetragen werden. Das ist sehr lästig, z.B. Elia-Scheiben mit ABE, Heckträger mit ABE, Reifenbreite eintragen. Ich hatte den letzten Prüfer darum gebeten, das gleich alles mit zu machen, damit ich die ganzen Zettel nicht immer mitschleppen muss und ihm die ganzen ABEs gegeben, aber er hatte es nicht richtig verstanden. Damals kannte ich das ABE-Problem noch gar nicht. Zuhause musste ich dann neue 125er Reifen kaufen, weil die Eintragung der 135er vorne (die er gleich ohne weitere Kosten hätte mit erledigen können) viel teurer wäre, als neue Reifen und jede Änderung muss hier beim TÜV extra bezahlt werden. In Thüringen hätte ich nur ein Mal für alles zusammen bezahlen müssen. Jetzt habe ich zugelassene Fenster dran, die an allen Twizys zugelassen sind, nur an meinem nicht. Die kann ich aber bei einer Kontrolle und extrem genauem Ordnungshüter einfach abstecken. Der TÜV-Prüfer meinte hinter vorgehaltener Hand, dass ich das Risiko eingehen sollte, anstatt gleich die fast 400 € für die Korrektur der Papiere zu bezahlen.
Jeder sollte mal seine Fahrzeugscheine auf das Vorhandensein der ABE-Nummer in Feld K und 17 prüfen.
Bei meinem Twizy 2 und auch bei einer meiner C1en ist wegen eines Softwareproblems bei den Zulassungsstellen vor ein paar Jahren die allgemeine Betriebserlaubnis rausgefallen und es steht Einzelabnahme (E in Feld 17) in den Papieren. Das hat zu Problemen geführt, mit denen man nicht rechnet. Leider sind die Zulassungsstellen stur und weigern sich, das wieder zu korrigieren. So musste habe ich bei der DEKRA keine HU bekommen, obwohl fehlerfrei und musste wegen der aktuellen Gesetzesänderung bei Motorradreifen beim TÜV 80 € für die Austragung der Markenbindung der Reifen bezahlen, was bei den anderen C1en mit ABE nur in der Zulassungsstelle korrigiert werden musste. Beim Twizy 2 gibt es wegen der größeren Batterie sowieso keine ABE mehr und es muss jetzt immer alles per Einzelabnahme eingetragen werden. Das ist sehr lästig, z.B. Elia-Scheiben mit ABE, Heckträger mit ABE, Reifenbreite eintragen. Ich hatte den letzten Prüfer darum gebeten, das gleich alles mit zu machen, damit ich die ganzen Zettel nicht immer mitschleppen muss und ihm die ganzen ABEs gegeben, aber er hatte es nicht richtig verstanden. Damals kannte ich das ABE-Problem noch gar nicht. Zuhause musste ich dann neue 125er Reifen kaufen, weil die Eintragung der 135er vorne (die er gleich ohne weitere Kosten hätte mit erledigen können) viel teurer wäre, als neue Reifen und jede Änderung muss hier beim TÜV extra bezahlt werden. In Thüringen hätte ich nur ein Mal für alles zusammen bezahlen müssen. Jetzt habe ich zugelassene Fenster dran, die an allen Twizys zugelassen sind, nur an meinem nicht. Die kann ich aber bei einer Kontrolle und extrem genauem Ordnungshüter einfach abstecken. Der TÜV-Prüfer meinte hinter vorgehaltener Hand, dass ich das Risiko eingehen sollte, anstatt gleich die fast 400 € für die Korrektur der Papiere zu bezahlen.
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- Martin-Stromer
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28 Sep 2025 19:22 #272706
von Martin-Stromer
Gruß Martin
Smartsitz im Cargo — Projekt
Das für mich grösste Risiko ist im Unfall Fall. Wenn dann die Versicherung raus bekommt das da ein anderer Sitz verbaut ist freuen die sich und zahlen nix.
Ich werde mal bei der Dekra oder so fragen….
Ich werde mal bei der Dekra oder so fragen….
Gruß Martin
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- Pfälzer68
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28 Sep 2025 20:16 #272707
von Pfälzer68
Das ist so nicht richtig. Sollte der Sitz nicht Ursächlich für den Unfall sein kann die Versicherung die Leistung nicht per se verweigern, die Haftpflicht gegenüber 3. überhaupt nicht. (Stichwort : Der Versicherer muss seine Verpflichtung gegenüber Dritten weiterhin erfüllen, auch wenn er im Innenverhältnis von der Leistungspflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer befreit ist. Dies ist in § 117 Abs. 1 bis 3 VVG festgelegt. Diese Regelung stellt sicher, dass der notwendige Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt wird.)
Trotzdem sind solche Änderungen einzutragen, wie auch alles andere an Reifen, Bremsen und Dämpfern.
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Martin-Stromer schrieb: Wenn dann die Versicherung raus bekommt das da ein anderer Sitz verbaut ist freuen die sich und zahlen nix.
Das ist so nicht richtig. Sollte der Sitz nicht Ursächlich für den Unfall sein kann die Versicherung die Leistung nicht per se verweigern, die Haftpflicht gegenüber 3. überhaupt nicht. (Stichwort : Der Versicherer muss seine Verpflichtung gegenüber Dritten weiterhin erfüllen, auch wenn er im Innenverhältnis von der Leistungspflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer befreit ist. Dies ist in § 117 Abs. 1 bis 3 VVG festgelegt. Diese Regelung stellt sicher, dass der notwendige Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt wird.)
Trotzdem sind solche Änderungen einzutragen, wie auch alles andere an Reifen, Bremsen und Dämpfern.
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