THG Quote - Diskussionsfaden

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21 Jul 2022 16:54 - 21 Jul 2022 16:55 #232199 von Goldbacher
THG Quote - Diskussionsfaden
(zum 45er Text von Hessi)
Das Versicherungskennzeichen hatte ich nicht mit zur Zulassungsstelle genommen, sondern persönlich bei der Versicherung abgegeben. Die Rückzahlung der Versicherungsprämie war kein Problem. Ich kann nur dazu raten, sich die Rückgabe des Kennzeichens quittieren zu lassen.
Weil es ein Neufahrzeug mit Rechnung vom Importeur war, hatte der Sachbearbeiter auf die Prüfung der Fahrgestellnummer verzichtet. Weil das aber in der Regel gemacht wird, ist es vorteilhaft, mit dem Fahrzeug zur Zulassungsstelle zu fahren. Dann kann sich der Sachbearbeiter auch gleich noch davon überzeugen, dass eine brauchbare Kennzeichenbeleuchtung vorhanden ist.
Letzte Änderung: 21 Jul 2022 16:55 von Goldbacher.

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21 Jul 2022 17:53 #232203 von Hessi
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Das mit der Kennzeichenbeleuchtung ließ ich weg, weil das Sache der Rennleitung ist. Wollte die der Sachbearbeiter wirklich sehen?
Eigentlich muss jedes Fahrzeug eine hintere Kennzeichenbeleuchtung haben. Selbst E-Roller.

Womit wir bei einer Frage sind, auf die ich keine Antwort fand: nur vierrädrige Fahrzeuge benötigen ein vorderes Kennzeichen?

Wenn man mit dem Fahrzeug zur Zulassungsstelle fährt, wäre ein Versicherungskennzeichen schon von Vorteil. B)

Wie oft wurdest Du wegen der fehlenden TÜV-Plakette bereits angehalten? :cheer:

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21 Jul 2022 18:11 - 21 Jul 2022 18:33 #232205 von Goldbacher
THG Quote - Diskussionsfaden
Noch nie, weil ich den E-Roller zwar auf mich angemeldet habe, aber mein Vater damit fährt und der ist auch noch nicht angehalten worden. Das Kennzeichen ist auch erst seit zwei Monaten dran.
Durch die THG-Quote gibt es jetzt unerwartet das Geld für den Kauf wieder zurück. Das ist mal eine ganz neue Erfahrung. Es wurde übrigens dieser für damals 2000 € Neupreis, aber bei einem anderen Importeur gekauft:
Letzte Änderung: 21 Jul 2022 18:33 von Goldbacher.

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04 Aug 2022 18:03 #232635 von Goldbacher
THG Quote - Diskussionsfaden
Abtretungszeitraum?
Mir ist aufgefallen, dass für den Twizy ein Abtretungszeitraum bis Dezember 2022 angezeigt wird und für den Roller beim selben Anbieter ein Abtretungszeitraum bis Ende 2023.
Es gab wohl eine Änderung. Man meldet sich inzwischen nicht mehr für das aktuelle Jahr an, sondern für die nächsten 12 Monate. Weil jährlich ausgezahlt wird, betrifft es jetzt in der Regel zwei Jahre. Wenn man nur eine Auszahlung wünscht, kann man das melden und kommt aus dem Vertrag fürs neue Jahr wieder raus.

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04 Aug 2022 19:06 #232638 von TwizyChrisy
THG Quote - Diskussionsfaden
Nicht beanspruchte THG-Quoten werden von der Bundesregierung verkauft, die Erlöse fließen dann vollständig in den Staatshaushalt ohne Zweckbindung.


Weiß jemand ob das richtig ist?

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04 Aug 2022 22:42 - 04 Aug 2022 22:48 #232644 von Hessi
THG Quote - Diskussionsfaden
Schön, dass Du fragst, gerne gebe ich die mir beantworteten Fragen weiter.
:) :) :) :laugh: :laugh: :laugh:

Ich hoffe, das ist so in Ordnung, da ich nicht erwähne, welcher Anbieter mir meine Fragen beantwortet hat.
Ja, ich hätte die längst in den Artikel einpflegen können, aber ich bin schlicht stinkend fauld. :(

Gerne will ich auch noch kurz auf deine Fragen eingehen:

Ihr kauft die CO₂-Zertifikate vom UBA, korrekt?

Wir kaufen die THG-Quote von eMobilisten (Haltern von eAutos oder Betreibern von öffentlichen Ladepunkten), lassen diese Einsparungen vom UBA Zertifizieren und vermarkten dies dann an quotenverpflichtete Unternehmen wie beispielsweise Mineralölkonzerne. Die THG-Quote hat nichts mit den bekannten CO2 Zertifikaten zu tun, welche in anderen Industrien benötigt werden. Hierbei geht es ausschließlich um Emissionen, welche in den Verkehrssektor gebracht werden.

Ansonsten würde die der Staat selbst am Markt verkaufen?

Genau, der Staat kann per Bundes-Immissionsschutzgesetz, bzw. 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchG bzw. BImSchV) nicht genutzte Quoten selbst versteigern. Im Bezug auf die daraus entstanden Erlöse gibt es eine Zweckbindung, sodass der Staat mit diesen machen kann, was er will.

Warten die damit bis zum Ende des Jahres? Es könnten sonst theoretisch
mehr Zertifikate auf dem Markt landen, als es E-Fahrzeuge gibt.


Ist meines Wissens nach nicht explizit definiert, aber die logische Schlussfolgerung.

Wenn Ihr das Zertifikat bekommen habt, spekuliert Ihr selbst auf einen
möglichst hohen Erlös und verkauft, wenn Euch der Kurs hoch genug erscheint?


Nein, die Vermarktung passiert bei uns unmittelbar nach Erhalt der Bescheinigung über die zertifizierten Mengen. Wir sind kein Spekulationsunternehmen.

Hier schreibt ein anderer Anbieter widersprüchliches:
A) Am Ende des Jahres bemerken die Ölkonzerne, dass ihnen Zertifikate
fehlen, kaufen nach, der Preis geht hoch.
B) Am Anfang des Jahres gibt es die höchsten Prämien, weil die Konzerne
sich eindecken müssen. Ist beides vermutlich nicht zutreffend, oder?


Beides nicht zutreffend. Der Preis hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und lässt sich nicht so einfach vorhersagen. Zu A) es kann z.B. auch sein, dass die Unternehmen zum Jahresende bemerken, sie haben keinen Bedarf mehr. Grundsätzlich können Sie sich auch noch im Februar rückwirkend für das vergangene Jahr eindecken. Zu B) können die Unternehmen genauso gut später machen. Sie wissen nicht unbedingt wie viel sie benötigen. Externe Faktoren wie bspw. eine Coronapandemie, in der die Autobahnen anfangs leer sind, wirkt sich signifikant auf die Nachfrage der Unternehmen aus.

Prämien "bis zu 475 Euro" sind rein spekulativer Natur? Habe ich das
korrekt im Artikel geschrieben? Wenn das "vom Markt" geregelt würde,
gäbe es im Prinzip aber keine Obergrenzen, richtig?


Es gibt eine Strafe, welche Unternehmen zahlen müssen, wenn sie ihrer Quotenverpflichtung nicht nachkommen. Somit gibt es theoretisch eine Obergrenze, da es kaum Sinn ergibt über dieser Strafe einzukaufen.

Für die Fahrzeugklassen M2, N2 & N3 gibt es aktuell keine separaten Schätzwerte, daher werden diese als sonstige Klassen, wie auch Leichtfahrzeuge und Roller gleich wie M1 berücksichtigt.

Wir hoffen das hilft dir weiter. Melde dich gerne, wenn du uns noch etwas mitteilen möchtest oder eine Frage hast.


Und ja, Chris, der gute Herr möchte ein K kaufen.
Letzte Änderung: 04 Aug 2022 22:48 von Hessi.
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05 Aug 2022 09:03 - 05 Aug 2022 09:04 #232646 von Pfälzer68
THG Quote - Diskussionsfaden

Hessi schrieb:
Genau, der Staat kann per Bundes-Immissionsschutzgesetz, bzw. 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchG bzw. BImSchV) nicht genutzte Quoten selbst versteigern. Im Bezug auf die daraus entstanden Erlöse gibt es eine Zweckbindung, sodass der Staat mit diesen machen kann, was er will.


..ähem.. müsste das nicht "gibt es _keine_ Zweckbindung" heißen?
Letzte Änderung: 05 Aug 2022 09:04 von Pfälzer68.

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05 Aug 2022 09:09 #232647 von Hessi
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Und ja, Chris, der gute Herr möchte ein K kaufen.

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15 Aug 2022 08:59 #233044 von Goldbacher
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Jetzt gibt es auch eine THG-Quote für die eigene Wallbox:
www.heise.de/hintergrund/THG-Quotenhande...?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag
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18 Aug 2022 18:16 #233225 von kloetzle
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THG-Quote für die eigene Wallbox?
-> muß (halb)öffentlich sein
oder reicht ein Aufkleber auf meinem Briefkasten (go-e charger), Klingel daneben, anläuten, und ich öffne das Garagentor?

Nicht ganz ernst gemeint - Gruß an Euch, Wolfgang

Citroen Saxo electrique 7/2009-11/2020, Skoda Citigo e iV seit 12/2020

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18 Aug 2022 20:08 #233229 von Goldbacher
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Die Wallbox kann ganz geheim und versteckt angebaut werden und man darf auch die Garagentür abschließen. Man muss den Ort niemandem verraten, außer den offiziellen Stellen, die es wissen müssen, wenn man die Quote beantragt. Die behalten den Standort aber auch für sich. Für Verwirrung könnte sorgen, dass man den geflossenen Strom selber melden kann bzw. muss, wenn es keine automatische Übermittlung gibt. Theoretisch könnte man auch einen Schätzwert übermitteln. Richtig durchdacht scheint die Sache wohl nicht zu sein. Das war der Grund, warum ich es hier gepostet habe, denn bisher war ich der Meinung, dass öffentliche Ladesäulen auch öffentlich sein müssen. In der Statistik macht es sich auch gut.

Bei den 45er-Rollern und damit wohl auch beim Twizy 45 könnte es eventuell bald eine Änderung bei der freiwilligen Zulassung geben und damit die THG-Quote für Neuzulassungen wegfallen, wenn dieser Mitarbeiter einer Zulassungsstelle richtig informiert wurde:
www.elektroroller-forum.de/viewtopic.php?p=269273#p269273
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18 Aug 2022 21:22 #233234 von TwizyChrisy
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Schau mer mal... angeblich hat das erste Innenministerium bereits seine Zulassungsstellen angewiesen keine freiwilligen Zulassungen mehr zu machen (nicht BY)

Ich bekomme nächste Woche meine EVB dann gehts zur Zulassung, ich werde berichten.

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19 Aug 2022 18:56 #233293 von euver
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Nix wars ...............
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08 Okt 2022 11:03 #235080 von GOM
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Moin,
ich habe gestern die Prämie für meine drei E-Fahrzeuge erhalten: 1125.-€
Ich habe das Geld in eine Mini-PV-Anlage investiert. So erfüllt das Geld letztlich doch einen guten Zweck.
Die Anlage liegt seit 14 Tagen auf meinem Schuppendach und hat bisher 21KW produziert.
Eine Investition die sich meiner Meinung nach lohnt.

Gruß Olav

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08 Okt 2022 12:05 #235084 von Essen68
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Welche Anlage hast du gekauft?
Verlinke mal bitte. Möchte mir auch eine zulegen.
Danke

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