Geblitzt wegen Luftverschmutzung ;-)

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26 Okt 2018 10:39 #160849 von carbon_compound
Geblitzt wegen Luftverschmutzung ;-)

klausz schrieb:

Mannni schrieb: Ja den IG-L wollen sie ändern. Darf der Twizy statt 100 endlich 130 Fahren XD :lol:


Hast Du einen Link am besten mit Gestzes-/ Entwurfstext? Die Deutschen können so manches von Österreich lernen .. (Und auch von der Schweiz und anderen Ländern)

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26 Okt 2018 13:53 #160856 von BinKino
Geblitzt wegen Luftverschmutzung ;-)
Interessiert die nicht, dass man eigentlich nicht in das Abzockbeuteschema gehört.
Auch schon in ner Sinnfrei-ab-22:00Uhr-Lärmschutz-30er geblitzt worden. Gilt halt für alle, fehlt ein Zusatzschild "E-fahrzeuge ausgenommen" oder so... Und wie wollen die das filtern ... Der stationäre Blitzer schon gar nicht, dafür sind die zu dumm.
Was nicht bedeutet, dass humanoide Blitzer im Gegenzug immer intelenter wären :silly:
Die Stellen sich auch mobil zu dicht ans Verkehrsschild, (bei uns 150m!) Denn wegen 10,- geht kaum einer den Rechtsweg...

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26 Okt 2018 19:21 - 26 Okt 2018 19:22 #160869 von klausz
Geblitzt wegen Luftverschmutzung ;-)

carbon_compound schrieb:

klausz schrieb:

Mannni schrieb: Ja den IG-L wollen sie ändern. Darf der Twizy statt 100 endlich 130 Fahren XD :lol:


Hast Du einen Link am besten mit Gestzes-/ Entwurfstext? Die Deutschen können so manches von Österreich lernen .. (Und auch von der Schweiz und anderen Ländern)

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Danke.

--

'In Österreich wurde mit einer Änderung des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) eine gesetzliche Ausnahme für Elektroautos von IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen und Schnellstraßen geschaffen. Es handelt sich um die erste Maßnahme eines neues E-Mobilitätspakets.

“Diese Ausnahme für E-Fahrzeuge ist ein Vorteil, den wir Besitzerinnen und Besitzern von E-Fahrzeugen gegenüber Verbrennungsmotoren geben wollen”, erklärte Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger. Konkret können Fahrer eines Elektroautos künftig in einer IG-L-100er-Zone auch 130 km/h fahren. Das gilt laut dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) für Strecken von insgesamt 440 Kilometer Länge.

.. “Österreich liegt bereits im EU Spitzenfeld bei der Elektromobilität. Darauf wollen wir uns aber nicht ausruhen. Es braucht eine echte Mobilitätswende!” unterstrich Köstinger.

Die “Mission2030” sieht “eine breite E-Mobilitäts-Offensive” vor, insbesondere in drei Bereichen: E-Mobilität für Straßenfahrzeuge und Infrastruktur, E-Mobilität auf der Schiene sowie E-Mobilitätsmanagement, E-Flotten und E-Logistik. Die Umsetzung des hierfür vorgesehenen Maßnahmenbündels soll in mehreren Schritten erfolgen. Das Ziel ist laut dem BMNT ein weitgehend CO2-neutraler Verkehrssektor bis zum Jahr 2050.

“Der Weg zur Erreichung der Klimaziele führt nicht über Verbote, sondern über Anreize. ..”, so Köstinger. Im nächsten Schritt ist die Öffnung von Busspuren und das Gratis-Parken für Elektroautos geplant.'

ecomento.de/2018/10/26/oesterreich-laess...er-fahren/amp/?__twitter_impression=true

--

Das ist Argumentativ gut durchdacht denn die gehen an die Straßen ran wo Geschwindigkeitsbegrenzungen mit Lärmschutz begründet sind. Mittelfristig spricht doch auch nichts dagegen daß 30 auf 40, 50 auf 70 und 80 auf 100 erweitert wird. Dann haben auch die Twizy Fahrer etwas davon.

So lange die Deutsche Autoindustrie nicht lieferfähig ist kommen das beim geringsten Mucksen wohl sofort Anrufe aus Wolfsburg etc um so etwa zu verhindern.

@Frank, das solltest Du deinem Widerspruch beilegen.

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Letzte Änderung: 26 Okt 2018 19:22 von klausz. Begründung: ..dem Widerspruch beilegen

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26 Okt 2018 20:30 #160870 von Goldbacher
Geblitzt wegen Luftverschmutzung ;-)
Es ist völlig egal, ob eine Regel Sinn ergibt, wenn man sich nicht daran hält, muss man mit einer Strafe rechnen
Wenn es bei einer Bundesstraße Tempo 30 gibt, kann es ungültig sein, aber nur dann, wenn die 30er-Zone nicht wegen der Umweltbelastung eingerichtet wurde.
Warum soll ein E-Auto bei höherer Geschwindigkeit leiser sein, als ein Benzinauto? Die Lautstärke hängt doch bei Autos mit leisen Motoren vom Reifenprofil ab.
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26 Okt 2018 21:11 #160873 von klausz
Geblitzt wegen Luftverschmutzung ;-)
Was die in Österreich gemacht haben ist Proaktiv. Und da ist die Sachlage anders.

Rückwirkend, auf den Berlin Fall, gebe ich dir Recht. Es spricht aber nichts dagegen für die Zukunft zu lobbyieren.

Bei der Aussage zum Lärm und den zentralen Faktor Abrollgeräusche kann ich nicht zustimmen. Du machst ja selbst
schon eine Einschränkung auf leise Autos. Was ist mit lauten Autos, was mit Lkw und Omnibussen und was mit Motorrädern?

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15 Feb 2019 12:47 #167452 von BinKino
Geblitzt wegen Luftverschmutzung ;-)
hier gerade passend dazu, in **heise.de
www.heise.de/newsticker/meldung/Auch-Ele...rmschutz-Tempolimits-halten-4308949.html

14.02.2019 10:54 Uhr
Auch Elektroautos müssen sich an Lärmschutz-Tempolimits halten

Zwei Gerichte meinen, auch Elektroautos müssten sich an Tempolimits mit dem Zusatzschild "Lärmschutz" halten – und zwar aus verschiedenen Perspektiven.
Von Andreas Wilkens

Ein Verkehrsschild mit Tempolimit und dem Zusatzzeichen "Lärmschutz" gilt für alle Teilnehmer, also auch Elektroautos. Das geht aus nun bekannt gewordenen Entscheidungen zweier Gerichte hervor.

Auch Elektroautos werden lauter

Das OLG Zweibrücken entschied im November 2018 (1 OWi 2 Ss Bs 75/18, 1 OWi 2 SsBs 75/18), auch bei einem Elektrofahrzeug stiegen "mit zunehmender Geschwindigkeit Art und Umfang der Fahrgeräusche sowie der durch das Abrollen der Räder bewirkten Fahrzeugvibrationen". Auch sei für den Fahrer die gefahrene Geschwindigkeit anhand der schneller vorbeiziehenden Umgebung erkennbar.

Ein Autofahrer hatte mit seinem Elektrogefährt die wegen Lärmschutzes zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 74 km/h überschritten und war dabei erwischt worden. Gegen den Bußgeldbescheid legte er Widerspruch ein. Bei der Begründung des Tatvorsatzes habe nicht berücksichtigt werden müssen, dass die antriebsbedingten Fahrgeräusche und Vibrationen bei einem Elektrofahrzeug deutlich geringer seien als bei einem PKW mit Verbrennungsmotor, meinte das OLG Zweibrücken.

Verkehrsregeln müssen klar und deutlich sein

Das Kammergericht Berlin setzte in seiner Entscheidung Mitte Dezember 2018 einen anderen Schwerpunkt.. Die Wirksamkeit von Verkehrsregelungen müsse klar, einfach und deutlich sein. "Sie von empirischen Erhebungen abhängig zu machen, würde den Normappell schwächen und die Verkehrssicherheit gefährden", schrieb das Berliner Gericht.

Wenn der Betroffene schneller fahren dürfen möchte als andere Verkehrsteilnehmer, müsse er dies dadurch erreichen, dass dem Zusatzzeichen "Lärmschutz" ein weiteres hinzugefügt wird, das Elektrofahrzeuge vom Streckenverbot ausnimmt. Ein solches Verwaltungsverfahren wäre auch der Ort, an dem die Gefährlichkeit des Mitzieheffekts erörtert werden könnte – und ebenso die Behauptung, ein Elektrofahrzeug fahre unabhängig von der Geschwindigkeit stets "geräuschlos". (anw)


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