Twizy darf nicht mit im Autoreisezug

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01 Jun 2025 09:31 #268941 von Vulcandy
Twizy darf nicht mit im Autoreisezug
Alternativ Pferdeanhänger.
Hast du die Rampen auch gleich mit :-) und evtl. noch günstiger als der Sprinter.
Viel Glück

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01 Jun 2025 09:34 #268942 von Twuffi
Twizy darf nicht mit im Autoreisezug
Pferdehänger ist cool, aber unser EQE darf nur 750kg ziehen.

Ladestation mit Raspberry Pi, Software Open Source www.arachnon.de/charge.html
OVMS Leaf/e-Up, Anhängerkupplung Leaf, GE Android App www.arachnon.de/wb

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01 Jun 2025 10:01 #268945 von TwizyChrisy
Twizy darf nicht mit im Autoreisezug

Vulcandy schrieb: Alternativ Pferdeanhänger.
Hast du die Rampen auch gleich mit :-) und evtl. noch günstiger als der Sprinter.
Viel Glück


Und das dann noch mit einem grünen Kennzeichen, dann kannste von dem Preis 3 Sprinter quer durch Europa mieten :-(

Immer schön aufpassen mit den Sportanhängern oder mit schwarzen Kennzeichen anmelden.


PS: kommt er über den "Knick" `Rampe/Boden beim Pferdeanhänger? Ist der nicht zu heftig?

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01 Jun 2025 10:31 #268947 von Bonsai-Bonze
Twizy darf nicht mit im Autoreisezug
Gab es nicht eine Vorgabe, dass Pferdeanhänger nur für den Transport von Pferden zugelassen sind?

Ich meine mich an einen Umbau zum Motorradanhänger erinnern zu können (anderes Forum), der beim Tüv ordentlich Probleme verursacht hat.

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01 Jun 2025 10:46 #268948 von Vulcandy
Twizy darf nicht mit im Autoreisezug

Bonsai-Bonze schrieb: Gab es nicht eine Vorgabe, dass Pferdeanhänger nur für den Transport von Pferden zugelassen sind?

Ich meine mich an einen Umbau zum Motorradanhänger erinnern zu können (anderes Forum), der beim Tüv ordentlich Probleme verursacht hat.


Wenn du ein normales (kein grünes) Kennzeichen hast, darfst du damit alles fahren.

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01 Jun 2025 15:49 #268952 von TwizyChrisy
Twizy darf nicht mit im Autoreisezug

Bonsai-Bonze schrieb: Gab es nicht eine Vorgabe, dass Pferdeanhänger nur für den Transport von Pferden zugelassen sind?

Ich meine mich an einen Umbau zum Motorradanhänger erinnern zu können (anderes Forum), der beim Tüv ordentlich Probleme verursacht hat.


Wenn du ihn nicht als reiner steuerbefreiter Sportgeräteanhänger zugelassen hast, (wie z.B. auch einige Motorradanhänger für Motorsportmotorräder) dann darfst Du alles transportieren was du vernünftig sichern kannst und ihn nicht überlädt.

Teuer ist mit grünem Kennzeichen z.B. nen Umzug zu fahren.... da ist LKW mieten ein Schnapper dagegen.

Teuer ist eigentlich das sich erwischen lassen :-) Aber ich glaube da bekommt die Rennleitung Bonuspunkte wenn die so einen Verstoß ahnden. Da sind die ganz wild drauf.
Und Vorsicht, das ist keine OWIG die mit ein paar Euro erledigt ist. Das ist eine Straftat. Steuerhinterziehung. Da reagiert die Behörde äußert spaßbefreit.

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01 Jun 2025 22:35 #268958 von Pfälzer68
Twizy darf nicht mit im Autoreisezug
Wird jetzt a bissl o.t., aber imho kann man für einen begrenzten Zeitraum auch bei grüner Nummer per Steuerpauschalzahlung den Hänger ausserhalb der steuerlichen Befreiung (Sport/Landwirtschaft/Pferde, e.t.c.) nutzen. Hatt ich vor Jahren mit den Anhängern fürn Mog gemacht, wobei die allerdings nur Landwirtschaftlich waren. Sollte aber wie gesagt auch mit Sporthängern im weitesten Sinn gehen.

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02 Jun 2025 10:27 #268968 von Lobo
Twizy darf nicht mit im Autoreisezug

Bonsai-Bonze schrieb: Das mit der Vmax kann durchaus Sinn machen. Autoreisezüge sind doch offen, ergo stehen die Fahrzeuge im Luftwiderstand.
Als Reisender im Flugzeug sitzt man in der geschlossenen Kabine, nicht auf der Tragfläche.


Nach der Logik dürfte man auch keine Mofa oder 45er Twizy usw auf einem Anhänger transportieren hinter dem PKW.
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02 Jun 2025 10:38 #268970 von Snorre
Twizy darf nicht mit im Autoreisezug

Lobo schrieb: Nach der Logik dürfte man auch keine Mofa oder 45er Twizy usw auf einem Anhänger transportieren hinter dem PKW.


Das zu entscheiden unterliegt einzig der Risikobereitschaft des Fahrzeugführer bzw. -halter.
Der DB ist der Transport auf ihrem Autoreisezug zu riskant.
Ich finde es zwar auch übertrieben, aber legitim.

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02 Jun 2025 12:27 - 02 Jun 2025 12:31 #268972 von ad peter
Twizy darf nicht mit im Autoreisezug
Ich vermute mal, auf dem Hänger werden die Fahrzeuge festgezurrt. Im Autozug nicht. Das wird wohl der Unterschied sein.

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02 Jun 2025 13:30 #268974 von Bonsai-Bonze
Twizy darf nicht mit im Autoreisezug
Für die Ladungssicherung sind Fahrzeugführer und Verlader verantwortlich. Ich als Lokführer würde nicht dafür haften wollen, wenn mir bei 140 Sachen, die Felge von 45er Twizy flöten geht, weil das Teil deutlich schneller bewegt wird, als es zugelassen ist. Ob er technisch dazu geeignet wäre, spielt dabei keine Rolle. Mir sind auch schon Fahrradreifen auf der Autobahn entgegen geflogen, die waren sicherlich vor Fahrtantritt auch noch fest. Ob es daran lag, dass die Teile für die Geschwindigkeit nicht gebaut waren, oder menschliches Versagen eine Rolle spielte, weiß ich nicht, macht auch für den verlorenen Reifen und die entstandene Gefahrensituation keinen Unterschied. Wenn das Unternehmen es ablehnt, ist das deren gutes Recht. Auch die Hersteller von Dachboxen, Fahrradträgern und Anhängern geben idR eine Vmax an, das werden sie nicht grundlos tun. Ob das Material mehr ab kann ist dabei völlig Wumpe.

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02 Jun 2025 19:50 #268988 von ad peter
Twizy darf nicht mit im Autoreisezug
Hui, dann habe ich ja noch einen Grund, mein Twizy im (geschlossenen) Transporter zu transportieren. Neben der Eigenschwingungen (und zugelassene Höchstgeschwindigkeit) des Hängers und die Offenheit (gilt auch für offene Pritschenwagen), wo man die Zurrbänder zusätzlich binden muss, eben die Geschwindigkeitsbegrenzungen (Vmax usw). In einem geschlossenen Transporter (eine bewegliche Einheit) habe ich die 3 Probleme nicht. :mrgreen:

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