Umweltplakette für den Kleinen

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10 Sep 2018 20:47 - 10 Sep 2018 20:48 #157464 von Mr.Gudrun
Umweltplakette für den Kleinen
Nach dem ich letzte Woche folgenden Brief bekommen hatte, konnte ich mich nicht mehr halten vor lachen. Damit ihr auch mal was zur unterhaltung habt, lasse ich euch daran teilhaben



Folgend noch meine Antwort dazu. Und das geht mitlerweile Online auf einer recht vernünftigen Webseite :blink:
mann könnte ja meinen, dass die langsam Modern werden
#clap #besserspätalsnie

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Wenn was neues kommt, halte ich euch gerne auf dem Laufendem

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10 Sep 2018 21:01 #157466 von franktastic
Umweltplakette für den Kleinen
Hi, ich hatte das vor kurzem Mal durchgespielt
Verwarngeld
:)

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10 Sep 2018 21:06 #157468 von Mannni
Umweltplakette für den Kleinen
Das gab's schon mit nem Zoe im deutschen Fernsehen, der hat seinen Liebesbrief (so nennen wir das hier) während dem Laden bekommen. Dass sie dabei nicht über das Kabel gestolpert ist, diese :sick:
Das mit den L Fahrzeugen ist jedoch interessant.

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10 Sep 2018 21:10 #157470 von TwizyChrisy
Umweltplakette für den Kleinen
Hat mit dem "E" nix zu tun. Das E schützt definitiv nicht vor Strafzetteln.
Das L7e jedoch recht zuverlässig :-)

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10 Sep 2018 21:33 #157475 von Mr.Gudrun
Umweltplakette für den Kleinen

Mannni schrieb: Das gab's schon mit nem Zoe im deutschen Fernsehen, der hat seinen Liebesbrief (so nennen wir das hier) während dem Laden bekommen. Dass sie dabei nicht über das Kabel gestolpert ist, diese :sick:
Das mit den L Fahrzeugen ist jedoch interessant.


Jap das kenne ich... war in Extra3 und ebenfalls sehr unterhaltsam B) auch wenn sie in dem fall leider juristich Recht haben :dry: . Moralisch wohl eher nicht.
Wusstest du das mit dem Klasse L nicht? :ohmy:

TwizyChrisy schrieb: Hat mit dem "E" nix zu tun. Das E schützt definitiv nicht vor Strafzetteln.
Das L7e jedoch recht zuverlässig :-)

Habe ich extra dazu geschrieben. Soll nur etwas passiv aggressiv sein :evil:

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10 Sep 2018 21:36 #157478 von BinKino
Umweltplakette für den Kleinen


:silly: :laugh:

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10 Sep 2018 21:41 #157480 von BinKino
Umweltplakette für den Kleinen
Sauber geschrieben!

Da sind wir mal auf deren Reaktion gespannt :dry:

In HD wird ja auch gerne durch Handauflegen (auf die Motorhaube) die Parkdauer bestimmt. Hat sich der Richter damals halb kaputt gelacht :lol:
(wäre mal gespannt, wie die das beim E-Mobil dann machen wollen. Wünschelrute?)
Der kam dann selbst damit "Ja und wie weisen Sie nach, wenn das Fahrzeug über viele Kurzstrecken durch die Stadt bewegt wird?" Blauröckchen war dann doch etwas ... leiser geworden.
Aber letzt auch in einer wenig ernst zu nehmenden Reportage in YT gesehen, sind die Blauröckchen durch die Stadt und kamen da auch mit dem Schwachsinn... musste mich bremsen das zu kommentieren :silly: lesen die Betroffenen dann ja eh nicht.

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10 Sep 2018 22:35 - 10 Sep 2018 22:44 #157488 von Pfälzer68
Umweltplakette für den Kleinen
Hi.

Letztens mit der Zoe in Diezenbach am Rathauscenter laden wollen... der Platz an der Säule war sogar frei! Ich park ein, hol das Kabel aus dem Kofferraum, und da keift mich der Parkraumüberwachungshansel an " SIE können hier nicht parken! Das ist nur für Elektrofahrzeuge!"
Ich zeig auf das E im Kennzeichen, darauf er " Dann müssen SIE auch laden! "
Ich halt ihm das Ladekabel unter die Nase...
Er... " aa.. äääh... wissensieee.. der Wagen sieht so normal aus..." schlurft von dannen und verscheucht ne Gruppe jugendlicher die die Füße auf den Bänken haben.

Als ich nach 45 minuten zurückkomme hab ich von einer seiner Kolleginnen ein Ticket am Wischer... :evil: :evil: :evil: sehe die Tante aber noch ein paar hundert Meter weiter... hingespurtet und nachgehakt.
Sie " das Auto läd nicht"
Ich frage höflich woran sie das festmacht...
Antwort " Am Armaturenbrett blinkt keine sone Lämpsche" ( O-ton...)
Immerhin hat sie nach meinem Einwand das die Zoe _deutlich_ hörbar am laden sei nochmal hingeschaut und hat das Ticket geschreddert.
Ein bisserl Nachschulung tät denen ganz gut... zumal da " wärend des Ladevorgangs" steht... und der endet erst mit dem abstecken. Kann man assi als Parkbeschiss nutzen, wäre aber rechtens...

Das mit der Umweltplakette hatte ich in MA übrigens auch schon. Wurde komentarlos eingestellt.
Erinnert mich ein bisschen an meinen alten 67er Käfer, der brauchte sellemals keine ASU, d.h. auch keine Plakette... irgendwann wars mir zu blöd, hab dann doch eine kleben lassen, die ca. 40 Strafzettel hab ich noch irgendwo abgeheftet... und das war immer auf den gleichen 2 Parkplätzen in HD... spackenvolk...
Letzte Änderung: 10 Sep 2018 22:44 von Pfälzer68.

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10 Sep 2018 23:44 #157497 von BinKino
Umweltplakette für den Kleinen
Was für eine Beleidigung! :angry: ... Zoe sieht so "normal" aus .... pfff. ... Opferheld war das doch! :evil:

ja ... HD ... keine Fragen :D

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11 Sep 2018 07:08 #157502 von Mannni
Umweltplakette für den Kleinen
Nope :o
Hab meinen Twizy ja noch nicht einmal ein Jahr und in AT ist die Gesetzeslage ja wieder anders.

Wissen: bei uns fällt der Twizy druch die Winterreifenpflicht, große Lücke ^^
Aber, wie bekannt ist das der Versicherung meist egal.

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11 Sep 2018 07:15 #157503 von carbon_compound
Umweltplakette für den Kleinen
Heckantrieb und Sommerreifen und Pötschenpaß.

Jo genau! :D

Ich habe ein Kennzeichen mit grünen Schriftzeichen weil E-Antrieb. Bin gespannt wann ich den ersten farbenblinden und merkbefreiten Hilfssheriff treffe.

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11 Sep 2018 08:43 #157505 von Cubus
Umweltplakette für den Kleinen
Bei der Anmeldung meines e-Smarties bekam ich im Straßenverkehrsamt die Auskunft, daß man keine Plakette brauche, wenn man das "E" im Nummernschild hat. War wohl eine recht neue Regelung. Bisher hatte ich damit auch keine Probleme (*klopft auf Holz*) - bin aber auch nur lokal im Ruhrgebiet unterwegs.

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18 Sep 2018 23:03 - 18 Sep 2018 23:04 #157990 von Mr.Gudrun
Umweltplakette für den Kleinen
Es gibt ein Update (leider nicht erfreulich) aber lest selbst:





Danach habe ich ein wenig bangen und hab ein paarGesetzestexte gelesen. Ich stoß dann auf folgendes:

35. BImSchV Anhang 3 zu § 2 Abs. 3
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:

1.
mobile Maschinen und Geräte,
2.
Arbeitsmaschinen,
3.
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
4.
zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
...



Das hat mich dann erstmal zum schlucken gebracht :sick: .

Dann habe ich EU Richtlinie 92/61/EWG gefunden (zum Glück) :woohoo:


Artikel 1

(1) Diese Richtlinie gilt für alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten zweirädrigen und dreirädrigen Kraftfahrzeuge mit oder ohne Doppelrad sowie deren Bauteile oder technische Einheiten.

Diese Richtlinie gilt nicht für die nachstehend genannten Fahrzeuge:

- Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h,

- fußgängergeführte Fahrzeuge,

- Fahrzeuge, die zur Benutzung durch körperbehinderte Personen bestimmt sind,

- Fahrzeuge, die für den sportlichen Wettbewerb auf der Strasse oder im Gelände bestimmt sind,

- Fahrzeuge, die vor dem Beginn der Anwendung dieser Richtlinie bereits in Betrieb waren,

- landwirtschaftliche Maschinen oder landwirtschaftliche oder sonstige Zugmaschinen,

- hauptsächlich für Freizeitzwecke konzipierte Geländefahrzeuge mit drei symmetrisch angeordneten Rädern, wobei diese ein Vorderrad und zwei Hinterräder umfassen,

sowie für deren Bauteile oder technische Einheiten, sofern diese nicht zum Einbau in Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie bestimmt sind.

(2) Die Fahrzeuge nach Absatz 1 werden in die nachstehenden Klassen unterteilt:

- Kleinkrafträder, d. h. zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Motor und Hubraum von höchstens 50 cm³ bei innerer Verbrennung und einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h;

- Krafträder, d. h. zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen mit einem Motor und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei innerer Verbrennung und/oder einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;

- dreirädrige Kraftfahrzeuge, d. h. mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kraftfahrzeuge mit einem Motor und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei innerer Verbrennung und/oder einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

(3) Diese Richtlinie gilt auch für vierrädrige Kraftfahrzeuge mit folgenden Merkmalen:

a) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von weniger als 350 kg, ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von 45 km/h oder weniger und einem Hubraum für Fremdzuendungsmotoren von 50 cm³ oder weniger (bzw. einer maximalen Nennleistung von 4 kW oder weniger für andere Motortypen), eingestuft als Kleinkrafträder.

b) Vierrädrige Kraftfahrzeuge - ausser solchen nach Buchstabe a) - mit einer Leermasse von 400 kg oder weniger (550 kg für Fahrzeuge zur Güterbeförderung), ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer maximalen Motornennleistung von 15 kW oder weniger, eingestuft als dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Für unter Buchstabe b) genannte Kraftfahrzeuge gilt diese Richtlinie erst ab dem 1. Juli 1994, sofern die Voraussetzungen nach Artikel 15 Absatz 3 erfuellt sind.


Da kann man unter Punkt 3 b lesen das der Twizy als "dreirädriges Kraftfahrzeug" eingestuft wird. Und damit passt es wieder oben "35. BImSchV Anhang 3 zu § 2 Abs. 3 Punkt 4"
Jetzt muss ich genau das irgendiwe klarverständlich für Beamte in ein Schreiben verpacken
Was haltet ihr davon? Hab ich mich bei Irgendwas geirrt? (Bevor ich mich total zum Affen mache wenn ich wieder Einspruch erhebe :S )

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Letzte Änderung: 18 Sep 2018 23:04 von Mr.Gudrun.
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19 Sep 2018 00:36 #157993 von BinKino
Umweltplakette für den Kleinen
Sehr geehrte/r ..........

Sie führen in Ihrem Bußgeldbescheid vom 13.09.2018 die 35. BImSchV zur Begründung Ihrer Sichtweise an.

Gemäß der (? EU Richtlinie 92/61/EWG (..............)

b) Vierrädrige Kraftfahrzeuge - außer solchen nach Buchstabe a) - mit einer Leermasse von 400 kg oder weniger (550 kg für Fahrzeuge zur Güterbeförderung), ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer maximalen Motornennleistung von 15 kW oder weniger, eingestuft als dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Diese sind durch das Leergewicht (375 kg ohne Batterien) und der Motorleistung (8 kW) des Fahrzeuges Renault Twizy erfüllt, wie Sie hier bitte selbst nachlesen möchten:
www.cdn.renault.com/content/dam/Renault/AT/downloadcenter/twizy/PL_Twizy.pdf
Es steht Ihnen frei, sich diese Daten über eine Abfrage beim KBA bestätigen zu lassen.

Der Widerspruch wird aus vorgenannten Gründen aufrecht erhalten.

Hochachtungsvoll,


oder so...

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19 Sep 2018 06:11 #157998 von asrmb
Umweltplakette für den Kleinen
Warum so kompliziert? Der Hinweis auf den Anwendungsbereich der 35. BImSchV sollte doch reichen. § 1 Abs. 1 Satz 2: Die Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N .... Wer jetzt noch weiterliest und den Anhang zum Gesetz durchsucht hat meineserachtens zu viel Zeit.
Ich würd erst mal telefonisch darauf hinweisen und erst wenn‘s ein typischer Beamter ist ein Schreiben aufsetzen.
Gruß aus dem plakettenfreien Saarland
Achim

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