EU-Verordnung 168/2013/EG - 90kmh auf Autobahnen

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18 Jan 2017 10:00 #121420 von euver
EU-Verordnung 168/2013/EG - 90kmh auf Autobahnen
Ob das für den Twizy relevant wird oder nicht, weis ich nicht !

Hier :

www.quadschweine.com/eu-%C3%A4nderungen-2017-f%C3%BCr-quads/

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18 Jan 2017 10:11 #121421 von StromBer
EU-Verordnung 168/2013/EG - 90kmh auf Autobahnen
Wenn das kommt können wir uns den Zoe Motor einbauen. 68kW mit 220Nm. Da bist du schneller an der Kreuzung weg als ein Tesla mit "Wahnsinns-Modus". :woohoo: :silly:

Uwe

Ich mach WATT

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18 Jan 2017 10:32 #121424 von relook
EU-Verordnung 168/2013/EG - 90kmh auf Autobahnen
Sicher.... ??!? :laugh: :unsure:


Feedback hilft jedem - auch mir.!
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18 Jan 2017 11:48 #121428 von BinKino
EU-Verordnung 168/2013/EG - 90kmh auf Autobahnen

euver schrieb: Ob das für den Twizy relevant wird oder nicht, weis ich nicht !

Hier :

www.quadschweine.com/eu-%C3%A4nderungen-2017-f%C3%BCr-quads/


Abgesehen von ein paar kosmetischen und grammatischen Dingen im Text; naja, what shells, give power for the Dauer.
Aber mit 90 liegen wir, original, schon offiziell unter dem Grenzwert; was uns aber dann in der Hinsicht "straffrei" stellen würde, wenn wir mit 96 über die BAB brettern ;)

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18 Jan 2017 13:12 #121432 von Pfälzer68
EU-Verordnung 168/2013/EG - 90kmh auf Autobahnen

BinKino schrieb: Aber mit 90 liegen wir, original, schon offiziell unter dem Grenzwert; was uns aber dann in der Hinsicht "straffrei" stellen würde, wenn wir mit 96 über die BAB brettern


:confused: :blink:
..wie jetzt... :question: :question: :S

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18 Jan 2017 17:18 #121440 von BinKino
EU-Verordnung 168/2013/EG - 90kmh auf Autobahnen
Naja wenn der Twizy original nur 80 kann :)
Wenn wir ihn dann offen fahren, sind die 90 nicht mehr problematisch für die Typenklasse

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18 Jan 2017 17:58 #121442 von Pfälzer68
EU-Verordnung 168/2013/EG - 90kmh auf Autobahnen
Hi.

Oh erleuchte mich, grosser Lichtbildzauberer :blink: :silly:

irgendwie steh ich aufm Schlauch oder wir reden aneinander vorbei :huh:

Derzeit ist es doch so das die Typklasse ohne Geschwindigkeitsbegrenzung ist. D.h. wenn T schneller - egal, aber wenn >15kw - böseböse!
Wenn neue Regelung dann >90km/h böseböse, aber >15kw egal...

In dem Zusammenhang versteh ich Dein Post nicht... :blush:

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18 Jan 2017 20:11 #121450 von BinKino
EU-Verordnung 168/2013/EG - 90kmh auf Autobahnen
Oder ich hab nicht richtig zugehört :whistle:

Hatte dem so verstanden, dass unser Kleiner lt. KBA bis 90 fahren dürfte?

naja Halbwissen ist auch Wissen :(

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19 Jan 2017 08:17 #121490 von weiss60
EU-Verordnung 168/2013/EG - 90kmh auf Autobahnen
hallo B)
die quads/ATW usw. können, der oben verlinken seite nach, in ihre geräte motoren verbauen bis zum abwinken.

interessant finde an der verordnung zum einen die pflicht eines differenzials und das entfernen des kettenantriebes.
wobei gerade für einen landwirt die starrachse ein vorteil bringen würde...

für mich als twizyfahrer ändert sich da wenig, da der T unter PKW versichert wurde. der T hat ein lenkrad und ist dadurch unter dem PKW versichert, bei uns hier in Ö.

euer werner ad

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19 Jan 2017 09:01 - 19 Jan 2017 09:04 #121493 von Pfälzer68
EU-Verordnung 168/2013/EG - 90kmh auf Autobahnen
Hi.

Naja... Quad ist ja nicht gleich Quad. In dem Artikel wird ja auf die EU-Änderung hingewiesen. Da ist eine komplette Typenaufschlüsselung drin.
Was mich nur Wundert ist das das Monsterquad meines Nachbarn einen 1000er V2 mit > 70 kw hat... sind die normalerweise auch auf 15kw begrenzt? :blink:
Die Differenzialachsen sind ja für Lof Anwendungen imho sperrbar..

Viel interessanter finde ich gerade in Bezug auf die schei... Bremsen unserer Twizys das hier:

Zitat" Anhang II {B} 4) Anforderungen an die Erklärung des Herstellers zur Dauerprüfung kritischer funktionaler Sicherheitssysteme, Teile und Ausrüstungen
Der Fahrzeughersteller erklärt, dass Fahrzeuge, die in Übereinstimmung mit Artikel 22 Absatz 2 hergestellt wurden, in der Lage sind, eine bestimmungsgemäße normale Nutzung zumindest über die unten angegebene zurückgelegte Entfernung innerhalb von 5 Jahren nach ihrer Erstzulassung zu überstehen.
Die Entfernung beträgt das Anderthalbfache der in Anhang VII mit direktem Bezug zu der betreffenden Fahrzeugklasse ..."


Das wären als Basiswert 20000 km... und das schaffen nur die wenigsten mit intakter Bremse... vieleicht ein Punkt der bei der nächsten Bremsenrundumerneuerung zur Sprache kommen sollte... :evil:

Hier der Link zum Doc.
EU Änderungsdokument
Letzte Änderung: 19 Jan 2017 09:04 von Pfälzer68.

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19 Jan 2017 15:11 #121524 von TwizyChrisy
EU-Verordnung 168/2013/EG - 90kmh auf Autobahnen

Pfälzer68 schrieb: Das wären als Basiswert 20000 km... und das schaffen nur die wenigsten mit intakter Bremse...



Jetzt übertreib mal nicht.

Die Beläge sind dann zwar fast sicher fällig, das hat aber nichts mit der EG Verordnung zu tun.
Und alle Bremsen gehen auch nicht kaputt.

Soll keine Entschuldigung für den Fehlgriff von Renault bei den Bremsen sein, nur auch keine Verallgemeinerung.

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19 Jan 2017 22:15 #121553 von Pfälzer68
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Hi.

Basiswert x1,5... lies mal den betreffenden Passus... :mrgreen:
Und das es " häufig" zu Bremsenproblemen kommt ist ja wohl unumstritten. Nur wurde wohl vieles auf Garantie bzw. Kulanz gemacht. Bei meinem z.b. waren nach 15tsd alle Sättel und Scheiben hin. Und bei Verhandlungen über Kulanz ist doch etwas " Munition" ganz hilfreich :whistle: :woohoo:

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19 Jan 2017 23:51 #121564 von Maxx
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Das mit der Drosselung auf 15 kw auch bei solchen Monsterquads ist richtig, sofern das Teil nicht als Lof zugelassen wird.
Für mich als Quadfahrer ist die neue Verordnungmuss interessant, muss ich mir mal genauer ansehen, vorallem der Entfall der Kette.
Mein Quad habe ich allerdings nach 2 Jahren auch als Lof zugelassen, mit 15 kw ging garnicht, ohne Drosselung läuft meins
ca. 125 km/h. Differenzial hat meins natürlich auch nicht, sowas geht dann wohl nicht mehr.

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27 Jan 2017 00:15 - 27 Jan 2017 00:16 #122035 von Großstadtfahrer
EU-Verordnung 168/2013/EG - 90kmh auf Autobahnen
Wie schon hier beschrieben:

www.twizy-forum.de/allgemeines-twizy/82432-lieferzeitabgleich-2016?start=75#121879

Könnte die VO 168/2013 an dem momentanen Auslieferungstop des Twizys schuld sein.

Vielleicht findet ihr ja was Offensichtliches beim aktuellen Twizy was sich nicht mit der Richtlinie vereinbaren lässt.
(Ich vermute aber mal das es sich ehr auf Konstruktion/Genehmigungsebene bewegt)

eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32013R0168&from=DE

Gruß
Frank

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Letzte Änderung: 27 Jan 2017 00:16 von Großstadtfahrer.

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27 Jan 2017 00:17 - 27 Jan 2017 00:24 #122036 von Großstadtfahrer
EU-Verordnung 168/2013/EG - 90kmh auf Autobahnen
Das ging schnell!

TaTaDam ;-)

Artikel 20

Herstellerseitige Maßnahmen hinsichtlich Änderungen am Antriebsstrang von Fahrzeugen

(1) Fahrzeuge der Klasse L mit Ausnahme der Unterklassen L3e-A3 und L4e-A3 werden seitens des Herstellers mit Merkmalen zur Verhinderung unbefugter Eingriffe in den Antriebsstrang des Fahrzeugs ausgestattet, mittels einer Reihe technischer Anforderungen und Spezifikationen mit folgendem Ziel:
a)
Es sollen Veränderungen verhindert werden, die die Sicherheit insbesondere durch eine Leistungssteigerung des Fahrzeugs beeinträchtigen können, indem unbefugt in den Antriebsstrang zur Heraufsetzung des maximalen Drehmoments und/oder der maximalen Nutzleistung und/oder der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, die im Rahmen des vom Hersteller des Fahrzeugs durchgeführten Typgenehmigungsverfahrens ordnungsgemäß festgestellt worden sind, eingegriffen wird, und/oder


Bisher war dies ja nicht notwendig, da es nur eine Leistungsgrenze gab und keine Grenze in der Höchstgeschwindigkeit.

Oder findet jemand den Passus in den alten Richtlinien? (Stehen in der VO mit drin)

Gruß
Frank

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Letzte Änderung: 27 Jan 2017 00:24 von Großstadtfahrer.
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