Gurtpflicht?
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Also der zweite Gurt ist gut. Nach dem ich mit 35-40 km/h in einen rein gekracht bin der über rot gefahren ist, wollte ich die Schmerzen die ich an beiden Schultern hatte nicht nur auf eine konzentriert erleben. Hätte sicher was gebrochen. Ich fahre immer mit beiden Gurten ohne fehlt mir was.
übrigens der Passat brauchte auch eine neue Heckstossstange.
Gruss Hunki
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Hallo
Also der zweite Gurt ist gut. Nach dem ich mit 35-40 km/h in einen rein gekracht bin der über rot gefahren ist, wollte ich die Schmerzen die ich an beiden Schultern hatte nicht nur auf eine konzentriert erleben. Hätte sicher was gebrochen. Ich fahre immer mit beiden Gurten ohne fehlt mir was.
übrigens der Passat brauchte auch eine neue Heckstossstange.
Gruss Hunki
Die passive Sicherheit des Twizy basiert vor allem auf seinem äußerst stabilen Rahmen. Für den Insassen bedeutet dies jedoch im Fall der Fälle u.U. auch mit höheren Beschleunigungswerten zurecht zu kommen als in anderen Fahrzeugen. Der zusätzliche Gurt hilft hierbei und verteilt die auf den Oberkörper einwirkenden Kräfte noch etwas gleichmäßiger. Weiterhin dient er als zusätzliche Unterstützung und Rückhaltesystem bei Überschlägen und (für leichte Fahrzeuge besonders wichtig) starken Querbeschleunigungen (Stichwort: Twizy als schleudernde "Billardkugel" nach einem Offset-Crash!) im Falle eines Unfalls. Vor dem Hintergrund sollte man den 2ten Gurt eigentlich immer mit anlegen, egal ob vorgeschrieben oder nicht. Man ist schnell reing'schlüpft und nach ein paar Minuten hat man den auch schon vergessen...

Weitere Infos zu unserem innovativen Gurtsystem gibt's direkt beim Hersteller: www.autoliv.com/NewsRoom/Pages/PressReleases.aspx?releaseid=664752
Grüße
Rene
PS: Ich mag meinen pseudo Jetfighter-Gurt!

Und wer ihn lieber ausbauen möchte sollte sich ebenso auch mal fragen, ob er seinen Airbag ebenfalls deaktivieren lassen würde... (Mal so als Denkanstoß...)
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Das ist falsch. Es ist vorgeschrieben, diesen Gurt anzulegen. Die entsprechenden Quellen wurden hier im Thread schon genannt.Vor dem Hintergrund sollte man den 2ten Gurt eigentlich immer mit anlegen, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist.
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eine umfassende und einleuchtende Erläuterung,warum der pseudo Jetfighter-Gurt



Elektrische Grüße aus dem Wiehengebirge
Achim
Wenn man Spaß an einer Sache hat, dann nimmt man sie auch ernst.
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STVo §21a (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Das heißt, ich könnte alternativ auch einen Helm tragen, sofern mein Twizy keine Türen hat.
Edit: Im übrigen ist ein Cabrio auch ein offenes mehrrädriges Kraftfahrzeug

Wär Rechdschraibfäler vinded darph dise behalden.
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Grüße Frank
...wir sind unter Euch...
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Ich möchte ein offenes, mehrrädriges Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h fahren. In diesem Kraftfahrzeug sind vorgeschriebene Sicherheitsgurte verbaut. §21a (1) schreibt vor, diese anzulegen. Daher brauche ich nach §21a (2) keinen Helm tragen. Eine Wahl, ob ich Helm oder Gurt trage bzw. anlege, bleibt mir nicht, da §21a (1) vorschreibt, die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte anzulegen.
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Ich bedanke mich auch für die Infos und werde auch,im Gegensatz zu bisher den zweiten Gurt konsequent mitverwenden.Danke Rene,
eine umfassende und einleuchtende Erläuterung,warum der pseudo Jetfighter-Gurtwirklich nötig ist. Ich habe ihn aus Bequemlichkeit aber wohl auch aus Unwissenheit auch schon mal weggelassen.
Aber, man lernt eben auch im Forum, das werde ich nicht mehr tun.
Elektrische Grüße aus dem Wiehengebirge
Achim
geläutert

woti
> Ein Leben ohne Twizy ist möglich, aber sinnlos <
. Das gleiche gilt natürlich weiterhin für die Möpse.
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Den zweiten Gurt habe ich ja völlig vergessen!
Auf meinen mittlerweile fast 14Tkm habe ich den ungefähr zwei mal gtragen, um mal zu schauen, wie sich das anfühlt....
Wenn ich das oben nun zusammenfasse, bedeutet das aber, da es ihn ja gibt, muss ich ihn nutzen. Also bekomme ich auch ein Knolle, wenn ich nur einen trage. Dann kann man ihn also auch ganz weg lassen, würd ja keinen Unterschied machen...
Juli 2019: 70.000km, seit Dezember 2018 Eigentümer vom Traktions-Akku
Seit April 2015: zusätzlich Nissan e-NV200, mit über 100.000kW
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der vergleich mit dem airbag hinkt.
mit gehts ja nicht um absichtlich wengier sicherheit, sondern um bequemlichkeit. auch der normale gurt wird manchmal auf kurzen strcken vergessen...
Grüße von Markus
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Gruß,
Till
P.S.: Nochmal kurz an die C1-Fraktion: die Unfallstatistik hat da wenig Aussagekraft, denn bei der Anzahl der zugelassenen C1, der durchschnittlich damit gefahrenen Jahreskilometerleistung, der möglichen Höchstgeschwindigkeit usw. spielt er statistisch logischerweise keine Rolle. Manchmal ist auch "abfliegen" bei einem Crash die sicherste Variante zum Überleben...
Habe in 35 Jahren Zweiraderfahrung schon viel bewegt, auch den C1: der war mir zu wackelig und zu kraftlos.
__________________________
...laufen lassen!
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....also, wenn Du den 2.ten Gurt ausbaust, verliert dein Kleiner leider die Betriebserlaubnis (und den Versicherungsschutz)
.
das ist mir theoretisch schon klar, aber praktisch habe ich eh fast kein fahrzeug was 100% legal ist und im falle eines falles ist es eh unwahrscheinlich den versicehrungsschutz tatsächlich zu verlieren.
zumindest ist mir kein fall bekannt wo z.b. im falle eines unfalls irgendjemand selber blechen musste mit ner modifizierten karre.
das ist der unterschied zwishen theorie und paraxis.
ich wed den gurt aber "drinlassen" und eher den kompletten sitz tauschen.
Grüße von Markus
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- J_T_Kirk
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Das mit dem Sitztauschen ist interessant. Wäre das überhaupt zulässig, wenn der neue Sitz keinen zusätzlichen Gurt hätte?
Zulässig im Sinne der StVZO sind zulassungsrelevante Veränderungen am Fahrzug nur wenn dafür eine allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Genehmigung mittels Einzelabnahme beim TÜV erwirkt wurde. Wurde hier im Forum schon für andere Umbauten/Anbauten wie Seitenfenster Reifen, etc. ausreichend diskutiert. Sicherheitsrelevante Baugruppen des Fahrzeuges (Beleuchtung, Bremsen, Fahrwerk, Reifen, "Rückhaltesysteme") sind grundsätzlich zulassungsrelevant und bei den übrigen ist die Grauzone sehr schmal. Im konkreten Fall bist Du nur auf der sicheren Seite, wenn Dein neuer Sitz entweder eine allgemeine Betriebserlaubnis für alle vierrädrigen Kraftfahrzeuge oder spezifisch für den Twizy besitzt.
Gruß, Uwe
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