Gurtpflicht?

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22 Jun 2013 14:01 #47582 von co2zero
Aw: Gurtpflicht?
es gibt viel diskutierbares aber der bmw c1 IST das sicherste zweirad und zwar mit abstand! ein freund von mir fährt auch einen und auch ihm ist kein schwerverletzter oder gar toter c1 fahrer bekannt. perfekt wäre er mit airbag aber dafür war es damals noch zu früh.

it's not a trick! it's electric! ;-)

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22 Jun 2013 14:21 #47583 von Hunki
Aw: Gurtpflicht?
Hallo
Also der zweite Gurt ist gut. Nach dem ich mit 35-40 km/h in einen rein gekracht bin der über rot gefahren ist, wollte ich die Schmerzen die ich an beiden Schultern hatte nicht nur auf eine konzentriert erleben. Hätte sicher was gebrochen. Ich fahre immer mit beiden Gurten ohne fehlt mir was.
übrigens der Passat brauchte auch eine neue Heckstossstange.
Gruss Hunki

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22 Jun 2013 15:47 - 22 Jun 2013 16:07 #47592 von Jack76
Aw: Gurtpflicht?
Hunki schrieb:

Hallo
Also der zweite Gurt ist gut. Nach dem ich mit 35-40 km/h in einen rein gekracht bin der über rot gefahren ist, wollte ich die Schmerzen die ich an beiden Schultern hatte nicht nur auf eine konzentriert erleben. Hätte sicher was gebrochen. Ich fahre immer mit beiden Gurten ohne fehlt mir was.
übrigens der Passat brauchte auch eine neue Heckstossstange.
Gruss Hunki


Die passive Sicherheit des Twizy basiert vor allem auf seinem äußerst stabilen Rahmen. Für den Insassen bedeutet dies jedoch im Fall der Fälle u.U. auch mit höheren Beschleunigungswerten zurecht zu kommen als in anderen Fahrzeugen. Der zusätzliche Gurt hilft hierbei und verteilt die auf den Oberkörper einwirkenden Kräfte noch etwas gleichmäßiger. Weiterhin dient er als zusätzliche Unterstützung und Rückhaltesystem bei Überschlägen und (für leichte Fahrzeuge besonders wichtig) starken Querbeschleunigungen (Stichwort: Twizy als schleudernde "Billardkugel" nach einem Offset-Crash!) im Falle eines Unfalls. Vor dem Hintergrund sollte man den 2ten Gurt eigentlich immer mit anlegen, egal ob vorgeschrieben oder nicht. Man ist schnell reing'schlüpft und nach ein paar Minuten hat man den auch schon vergessen... :-)
Weitere Infos zu unserem innovativen Gurtsystem gibt's direkt beim Hersteller: www.autoliv.com/NewsRoom/Pages/PressReleases.aspx?releaseid=664752

Grüße

Rene

PS: Ich mag meinen pseudo Jetfighter-Gurt! ;-)
Und wer ihn lieber ausbauen möchte sollte sich ebenso auch mal fragen, ob er seinen Airbag ebenfalls deaktivieren lassen würde... (Mal so als Denkanstoß...)
Letzte Änderung: 22 Jun 2013 16:07 von Jack76.

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22 Jun 2013 16:03 #47596 von Twizy Renault Sport F1
Aw: Gurtpflicht?

Vor dem Hintergrund sollte man den 2ten Gurt eigentlich immer mit anlegen, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist.

Das ist falsch. Es ist vorgeschrieben, diesen Gurt anzulegen. Die entsprechenden Quellen wurden hier im Thread schon genannt.

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22 Jun 2013 16:36 #47598 von tw easy
Aw: Gurtpflicht?
Danke Rene,
eine umfassende und einleuchtende Erläuterung,warum der pseudo Jetfighter-Gurt :) wirklich nötig ist. Ich habe ihn aus Bequemlichkeit aber wohl auch aus Unwissenheit auch schon mal weggelassen. :unsure: Aber, man lernt eben auch im Forum, das werde ich nicht mehr tun. :)

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Wenn man Spaß an einer Sache hat, dann nimmt man sie auch ernst.

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22 Jun 2013 18:31 - 22 Jun 2013 18:32 #47603 von Twizy Scheiben
Aw: Gurtpflicht?
Also ich lese aus dem Gesetzes Text etwas anders.

STVo §21a (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.


Das heißt, ich könnte alternativ auch einen Helm tragen, sofern mein Twizy keine Türen hat.

Edit: Im übrigen ist ein Cabrio auch ein offenes mehrrädriges Kraftfahrzeug :huh:

Wär Rechdschraibfäler vinded darph dise behalden.
Letzte Änderung: 22 Jun 2013 18:32 von Twizy Scheiben.

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22 Jun 2013 18:39 - 22 Jun 2013 19:52 #47605 von fbitc
Aw: Gurtpflicht?
:huh:

Grüße Frank
...wir sind unter Euch...
Letzte Änderung: 22 Jun 2013 19:52 von fbitc.

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22 Jun 2013 18:51 - 22 Jun 2013 18:52 #47608 von Twizy Renault Sport F1
Aw: Gurtpflicht?
Es ist doch garnicht so schwer:
Ich möchte ein offenes, mehrrädriges Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h fahren. In diesem Kraftfahrzeug sind vorgeschriebene Sicherheitsgurte verbaut. §21a (1) schreibt vor, diese anzulegen. Daher brauche ich nach §21a (2) keinen Helm tragen. Eine Wahl, ob ich Helm oder Gurt trage bzw. anlege, bleibt mir nicht, da §21a (1) vorschreibt, die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte anzulegen.
Letzte Änderung: 22 Jun 2013 18:52 von Twizy Renault Sport F1 .

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23 Jun 2013 00:42 #47643 von wotan
Aw: Gurtpflicht?
tw easy schrieb:

Danke Rene,
eine umfassende und einleuchtende Erläuterung,warum der pseudo Jetfighter-Gurt :) wirklich nötig ist. Ich habe ihn aus Bequemlichkeit aber wohl auch aus Unwissenheit auch schon mal weggelassen. :unsure: Aber, man lernt eben auch im Forum, das werde ich nicht mehr tun. :)

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Ich bedanke mich auch für die Infos und werde auch,im Gegensatz zu bisher den zweiten Gurt konsequent mitverwenden.
geläutert :)
woti

> Ein Leben ohne Twizy ist möglich, aber sinnlos <
. Das gleiche gilt natürlich weiterhin für die Möpse.

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23 Jun 2013 11:12 #47677 von Lademeister
Aw: Gurtpflicht?
Nochmal: keine Diskusion ob das Tragen eines oder zweier Gurte sinnvoll ist oder nicht, aber:

Den zweiten Gurt habe ich ja völlig vergessen!
Auf meinen mittlerweile fast 14Tkm habe ich den ungefähr zwei mal gtragen, um mal zu schauen, wie sich das anfühlt....

Wenn ich das oben nun zusammenfasse, bedeutet das aber, da es ihn ja gibt, muss ich ihn nutzen. Also bekomme ich auch ein Knolle, wenn ich nur einen trage. Dann kann man ihn also auch ganz weg lassen, würd ja keinen Unterschied machen...

Juli 2019: 70.000km, seit Dezember 2018 Eigentümer vom Traktions-Akku
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23 Jun 2013 11:26 #47679 von stromkreisparadies
Aw: Gurtpflicht?
deswegen eben ausbauen. was nicht da ist kann man nicht anlegen.
der vergleich mit dem airbag hinkt.
mit gehts ja nicht um absichtlich wengier sicherheit, sondern um bequemlichkeit. auch der normale gurt wird manchmal auf kurzen strcken vergessen...

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23 Jun 2013 11:46 #47683 von Till
Aw: Gurtpflicht?
....also, wenn Du den 2.ten Gurt ausbaust, verliert dein Kleiner leider die Betriebserlaubnis (und den Versicherungsschutz) :( . Also nicht so schlau. Wenn Du den Gurt nicht anlegst, ist das nur eine Ordnungswidrigkeit...

Gruß,

Till

P.S.: Nochmal kurz an die C1-Fraktion: die Unfallstatistik hat da wenig Aussagekraft, denn bei der Anzahl der zugelassenen C1, der durchschnittlich damit gefahrenen Jahreskilometerleistung, der möglichen Höchstgeschwindigkeit usw. spielt er statistisch logischerweise keine Rolle. Manchmal ist auch "abfliegen" bei einem Crash die sicherste Variante zum Überleben...

Habe in 35 Jahren Zweiraderfahrung schon viel bewegt, auch den C1: der war mir zu wackelig und zu kraftlos.

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23 Jun 2013 12:23 - 23 Jun 2013 12:24 #47693 von stromkreisparadies
Aw: Gurtpflicht?
Till schrieb:

....also, wenn Du den 2.ten Gurt ausbaust, verliert dein Kleiner leider die Betriebserlaubnis (und den Versicherungsschutz) :( .


das ist mir theoretisch schon klar, aber praktisch habe ich eh fast kein fahrzeug was 100% legal ist und im falle eines falles ist es eh unwahrscheinlich den versicehrungsschutz tatsächlich zu verlieren.
zumindest ist mir kein fall bekannt wo z.b. im falle eines unfalls irgendjemand selber blechen musste mit ner modifizierten karre.

das ist der unterschied zwishen theorie und paraxis.
ich wed den gurt aber "drinlassen" und eher den kompletten sitz tauschen.

Grüße von Markus

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Letzte Änderung: 23 Jun 2013 12:24 von stromkreisparadies.

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23 Jun 2013 13:02 #47699 von Twizy Renault Sport F1
Aw: Gurtpflicht?
Das mit dem Sitztauschen ist interessant. Wäre das überhaupt zulässig, wenn der neue Sitz keinen zusätzlichen Gurt hätte?

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23 Jun 2013 13:18 #47708 von J_T_Kirk
Aw: Gurtpflicht?
Twizy Renault Sport F1 schrieb:

Das mit dem Sitztauschen ist interessant. Wäre das überhaupt zulässig, wenn der neue Sitz keinen zusätzlichen Gurt hätte?


Zulässig im Sinne der StVZO sind zulassungsrelevante Veränderungen am Fahrzug nur wenn dafür eine allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Genehmigung mittels Einzelabnahme beim TÜV erwirkt wurde. Wurde hier im Forum schon für andere Umbauten/Anbauten wie Seitenfenster Reifen, etc. ausreichend diskutiert. Sicherheitsrelevante Baugruppen des Fahrzeuges (Beleuchtung, Bremsen, Fahrwerk, Reifen, "Rückhaltesysteme") sind grundsätzlich zulassungsrelevant und bei den übrigen ist die Grauzone sehr schmal. Im konkreten Fall bist Du nur auf der sicheren Seite, wenn Dein neuer Sitz entweder eine allgemeine Betriebserlaubnis für alle vierrädrigen Kraftfahrzeuge oder spezifisch für den Twizy besitzt.

Gruß, Uwe

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