Steuer
- andreas-m
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Mein Dealer hatte interne Blätter in denen die Steuer mit 22.- angegeben wurde?!
Auf welcher Berechnungsgrundlage das sein sollte blieb offen. Habe jetzt einfach mal bei der Behörde angefragt auf welcher Grundlage Elektro- L7e´s besteuert werden.
Werde euch die Antwort hier reinstellen.
Gruß
Frank
Die Berechnungsgrundlage ist ganz eifach:
Elektrofahrzeuge werden nach zul.Gesamtgewicht besteuert.
Ergibt beim Twizy eben die 22 Euro.
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- pandeiro
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pandeiro schrieb:
Mein Dealer hatte interne Blätter in denen die Steuer mit 22.- angegeben wurde?!
Auf welcher Berechnungsgrundlage das sein sollte blieb offen. Habe jetzt einfach mal bei der Behörde angefragt auf welcher Grundlage Elektro- L7e´s besteuert werden.
Werde euch die Antwort hier reinstellen.
Gruß
Frank
Die Berechnungsgrundlage ist ganz eifach:
Elektrofahrzeuge werden nach zul.Gesamtgewicht besteuert.
Ergibt beim Twizy eben die 22 Euro.
Dann kommt aber wieder der alte Widerspruch auf: Die Bemessungsgrundlage eines Elektroautos ist das Gewicht und Elektroautos sind 5 Jahre von der Steuer befreit! Hier scheint der Amtsschimmel blind nach Euronen zu geifern

Salsa ist mehr als eine Farbe...
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Besonders Beamte in der Verwaltung haben sich an die geltenden Gesetze zu halten, wenns ihnen auch im Einzelfall weh tun mag

Weil wie hier bereits erläutert das Kraftfahrzeugsteuergesetz keine entsprechende Grundlage für die Besteuerung eines Twizy nach Gewicht enthält, es sei denn man deklariert ihn als elektrisch angetriebenen "Personenkraftwagen", das könnte man ja machen, und befreit ihn zunächst für 5 Jahre von der Steuer.
Aber wenn man sich das denn so gefallen lassen will ??
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Viele Grüße:
Klaus
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- andreas-m
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die differenzieren doch schon bei der Steuer für Elektrofahrzeuge:
Elektro-Fahrzeuge (und darunter fällt der Twizy) werden nach zul.Gesamtgewicht besteuert.
Das trifft auch für die Elektro-PKW nach 5 Jahren zu.
Aber Elektro-Personenkraftwagen sprich PKW ( darunter fällt der Twizy nicht) sind die ersten 5 Jahre von der Steuer befreit.
Also ich sehe da schon eine Unterscheidung:
PKW oder KEIN PKW.
Elektro-PKW = 5 Jahre Steuerbefreit
kein Elektro-PKW = keine 5 Jahre Steuerbefreit
Twizy = Leichtkraftfahrzeug = kein PKW = keine 5 Jahre Steuerbefreiung.
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Bei besonders hartnäckigen "Fällen" in der Verwaltung wäre vielleicht auch dann einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde angebracht.
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- andreas-m
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Das Halten von Personenkraftwagen, die Elektrofahrzeuge sind, ist für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der erstmaligen Zulassung von der Steuer befreit.
Ich lese da ganz klar Personenkraftwagen...
Und bei uns im Schein steht nicht Personenkraftwagen sondern Leichtkraftfahrzeug.
Was soll daran denn so mißverständlich sein?
Das ist nun mal nicht das gleiche.
Das man das gerne hätte, kann ich ja nachvollziehen.
Ein Motorrad ist ja auch kein PKW. Ein LKW ist auch kein PKW.
Und ein Leichtkraftfahrzeug ist auch kein PKW.
Und wenn NUR PKW von der Steuer befreit sind, gilt das auch nur für PKW und nicht für anderes.
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- bm3
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Also ich meine, wenn ein Steuergesetz bestimmte Fahrzeuge nicht erfasst besteht auch keine Rechtsgrundlage zur Besteuerung.
Er sieht es einfach nicht ein.....

Viele Grüße:
Klaus
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Du sagst, der Twizy ist nicht kategorisiert, also keine Steuer.
DER STAAT hingegen sieht es von der lukrativen Seite:
keine Kategorie gibts nicht, also irgendwo mit reinpacken, also unter Elektrofahrzeuge allgemein.
Vom Steuersatz wird dann einfach ein Elektro-Fahrzeug zu Grunde gelegt, eben ohne Befreiung.
DU siehst es so, das es noch "gar nichts" ist, und deshalb gar nicht besteuert werden dürfte.
Von der Sichweise her hast Du natürlich Recht, Du bist von einer generellen Steuerfreiheit ausgegangen.
Und ich davon, warum er die ersten 5 Jahre nicht befreit ist.
Natürlich werde auch ich gegen den Steuerbescheid Einspruch erheben.
Aber ich bezweifle, das es was bringt. Mit Logik brauchte man dem Staat noch nie kommen...
Die können dann ja auch sagen: beweisen sie mal, das Ihr Elektro-Leichtkraftfahrzeug KEIN Elektrofahrzeug ist, und weshalb es nicht danach besteuert werden soll?
Und das ist es ja auch eigentlich...
Einen Versuch mit dem Einspruch ist es natürlich wert!

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- BurgerMario
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Was für ne Steuer fällt eigentlich auf ein Twike???
Der sollte eigentlich so laufen wie ein Twizy..
Oder halt das CityEL mit 65kmh Zulassung.
Alle 3 sind Leichtkraftfahrzeuge und elektrisch...
Auch ich werde, falls ein Steuerbescheid kommt, Einspruch einlegen

Vielleicht kommt da noch was

Grüße
Mario
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Das hab ich schon in entsprechenden Foren rausgefunden.
Wiegt ja auch weniger als der Twizy.
Aber eben auch DIE werden besteuert.
Und das CityEL ist auch nicht explizit in den Steuer-Statuten erwähnt,
sondern wird auch als allgemeines Elektrofahrzeug eingestuft.
Wie bzw. womit man dann noch begründen soll,
das das auf den Twizy nicht zutrifft,
muss man sich wohl noch aus den Fingern saugen...
Weil mit "Seh ich aber nicht ein", "Nö, ich will aber keine Steuern bezahlen",
oder "Ich bin aber was besonderes" etc. wird man da nicht gerade auf Verständnis stoßen.
Die Antwort wird sein: "Wenn sie keine steuern zahlen wollen, wird Ihr Fahrzeug zwangsstillgelegt,
so wie bei allen anderen auch, die Ihre KFZ-Steuer nicht bezahlen wollen!"
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- BurgerMario
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Fürs CityEl zahlen die Besitzer 11 Euro.
Das hab ich schon in entsprechenden Foren rausgefunden.
Wiegt ja auch weniger als der Twizy.
Aber eben auch DIE werden besteuert.
Und das CityEL ist auch nicht explizit in den Steuer-Statuten erwähnt,
sondern wird auch als allgemeines Elektrofahrzeug eingestuft.
Wie bzw. womit man dann noch begründen soll,
das das auf den Twizy nicht zutrifft,
muss man sich wohl noch aus den Fingern saugen...
Weil mit "Seh ich aber nicht ein", "Nö, ich will aber keine Steuern bezahlen",
oder "Ich bin aber was besonderes" etc. wird man da nicht gerade auf Verständnis stoßen.
Die Antwort wird sein: "Wenn sie keine steuern zahlen wollen, wird Ihr Fahrzeug zwangsstillgelegt,
so wie bei allen anderen auch, die Ihre KFZ-Steuer nicht bezahlen wollen!"
Hallo!
Das wäre schon komisch...
bei 125ccm Rollern/Motorrädern wird die Steuer ausgesetzt, da der Verwaltungsaufwand zu gross ist......
Aber Einspruch einlegen darf man

Grüße
Mario
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- bm3
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Wenn ein EL Steuern nach dem Gewicht zahlt gibt es für mich nur eine Schlußfolgerung daraus, es wurde als "Personenkraftwagen" nach dem Gesetz eingestuft und ist älter als 5 Jahre. Oder es ist eben etwas falsch gelaufen.
Und, ich möchte auch nicht in den See springen weil viele hineinspringen. Andreas, du darfst natürlich gerne springen .
Viele Grüße:
Klaus
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- BurgerMario
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Bezahlen muss man, das ist bei uns eh nicht anders möglich, da bei Zulassung muss man eine Einzugsermächtigung erteilen... Da sonst keine Zulassung möglich..
Um die 22 Euros gehts mir nicht wirklich, nur um die Gerechtigkeit!
Mit welchem Grund werden E-PKW für 5 Jahre von der Steuer ausgenommen, 125ccm Stinker wegen Verwaltungsaufwand nicht besteuert und bei CO2 günstigen Fahrzeugen wird auch bald nen Auge zugedrückt ???!!!
Das ist "Diskreminierend" und nicht wirklich in Ordnung!!
Grüße
Mario
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wenn man sich hier mal den Versicherungs-Thread durchliest läuft die Steuer unter "Peanuts". Nur muss es gerecht oder wenigstens nach dem Gesetz zugehen.
Viele Grüße:
Klaus
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Habe mal ein bissl gesurft.
Schaut mal unter
TWIKE Steuern Punkt 8
Nun wird die verwirrung deutlich



Wer hat/hatte ein Twike ??
Grüße
Mario
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