Steuer

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22 Apr 2012 12:37 #4439 von andreas-m
Aw: Steuer
pandeiro schrieb:

Mein Dealer hatte interne Blätter in denen die Steuer mit 22.- angegeben wurde?!
Auf welcher Berechnungsgrundlage das sein sollte blieb offen. Habe jetzt einfach mal bei der Behörde angefragt auf welcher Grundlage Elektro- L7e´s besteuert werden.
Werde euch die Antwort hier reinstellen.

Gruß
Frank


Die Berechnungsgrundlage ist ganz eifach:
Elektrofahrzeuge werden nach zul.Gesamtgewicht besteuert.
Ergibt beim Twizy eben die 22 Euro.

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22 Apr 2012 12:46 #4443 von pandeiro
Aw: Steuer
andreas-m schrieb:

pandeiro schrieb:

Mein Dealer hatte interne Blätter in denen die Steuer mit 22.- angegeben wurde?!
Auf welcher Berechnungsgrundlage das sein sollte blieb offen. Habe jetzt einfach mal bei der Behörde angefragt auf welcher Grundlage Elektro- L7e´s besteuert werden.
Werde euch die Antwort hier reinstellen.

Gruß
Frank


Die Berechnungsgrundlage ist ganz eifach:
Elektrofahrzeuge werden nach zul.Gesamtgewicht besteuert.
Ergibt beim Twizy eben die 22 Euro.


Dann kommt aber wieder der alte Widerspruch auf: Die Bemessungsgrundlage eines Elektroautos ist das Gewicht und Elektroautos sind 5 Jahre von der Steuer befreit! Hier scheint der Amtsschimmel blind nach Euronen zu geifern :blink:

Salsa ist mehr als eine Farbe...

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22 Apr 2012 12:47 - 22 Apr 2012 13:03 #4444 von bm3
Aw: Steuer
Andreas, das wäre aber schlicht nicht zulässig, wir leben doch in einem Rechtsstaat, oder nicht ?
Besonders Beamte in der Verwaltung haben sich an die geltenden Gesetze zu halten, wenns ihnen auch im Einzelfall weh tun mag :) !
Weil wie hier bereits erläutert das Kraftfahrzeugsteuergesetz keine entsprechende Grundlage für die Besteuerung eines Twizy nach Gewicht enthält, es sei denn man deklariert ihn als elektrisch angetriebenen "Personenkraftwagen", das könnte man ja machen, und befreit ihn zunächst für 5 Jahre von der Steuer.
Aber wenn man sich das denn so gefallen lassen will ??
Wo kein Kläger, da kein Richter. :)

Viele Grüße:

Klaus
Letzte Änderung: 22 Apr 2012 13:03 von bm3.

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22 Apr 2012 13:10 - 22 Apr 2012 13:12 #4445 von andreas-m
Aw: Steuer
Auch wenns mir nicht gefällt,
die differenzieren doch schon bei der Steuer für Elektrofahrzeuge:

Elektro-Fahrzeuge (und darunter fällt der Twizy) werden nach zul.Gesamtgewicht besteuert.
Das trifft auch für die Elektro-PKW nach 5 Jahren zu.

Aber Elektro-Personenkraftwagen sprich PKW ( darunter fällt der Twizy nicht) sind die ersten 5 Jahre von der Steuer befreit.

Also ich sehe da schon eine Unterscheidung:

PKW oder KEIN PKW.
Elektro-PKW = 5 Jahre Steuerbefreit
kein Elektro-PKW = keine 5 Jahre Steuerbefreit

Twizy = Leichtkraftfahrzeug = kein PKW = keine 5 Jahre Steuerbefreiung.
Letzte Änderung: 22 Apr 2012 13:12 von andreas-m.

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22 Apr 2012 13:17 - 22 Apr 2012 13:23 #4447 von bm3
Aw: Steuer
Bitte bringe uns mal den entsprechenden Abschnitt des Gesetzes bei aus dem das so wie von dir erläutert hervorgeht, sonst brauchen wir garnicht hier weitermachen. Was die Herren in der Verwaltung gerne machen wollen ist nicht relevant, bei uns gehts immer noch nach den Buchstaben im Gesetz. :)
Bei besonders hartnäckigen "Fällen" in der Verwaltung wäre vielleicht auch dann einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde angebracht.
Letzte Änderung: 22 Apr 2012 13:23 von bm3.

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22 Apr 2012 13:30 #4448 von andreas-m
Aw: Steuer
KraftStG § 3d Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

Das Halten von Personenkraftwagen, die Elektrofahrzeuge sind, ist für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der erstmaligen Zulassung von der Steuer befreit.


Ich lese da ganz klar Personenkraftwagen...
Und bei uns im Schein steht nicht Personenkraftwagen sondern Leichtkraftfahrzeug.
Was soll daran denn so mißverständlich sein?

Das ist nun mal nicht das gleiche.
Das man das gerne hätte, kann ich ja nachvollziehen.

Ein Motorrad ist ja auch kein PKW. Ein LKW ist auch kein PKW.
Und ein Leichtkraftfahrzeug ist auch kein PKW.
Und wenn NUR PKW von der Steuer befreit sind, gilt das auch nur für PKW und nicht für anderes.

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22 Apr 2012 13:34 - 22 Apr 2012 13:41 #4449 von bm3
Aw: Steuer
Das ist ja ok, soweit waren wir ja schon, da aber nirgendwo etwas im Gesetz von "Leichtkraftfahrzeugen" steht, muss der Twizy dann wohl ganz steuerfrei sein ?, oder mache bitte mal einen Vorschlag hier in welcher Rubrik des Steuergesetzes du den Twizy gerne unterbringen möchtest ? Dann können wir auch schauen ob das passen könnte und wieviel Steuer nach dem Gesetz fällig wird.
Also ich meine, wenn ein Steuergesetz bestimmte Fahrzeuge nicht erfasst besteht auch keine Rechtsgrundlage zur Besteuerung.
Er sieht es einfach nicht ein..... :)

Viele Grüße:


Klaus
Letzte Änderung: 22 Apr 2012 13:41 von bm3.

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22 Apr 2012 13:50 - 22 Apr 2012 14:57 #4451 von andreas-m
Aw: Steuer
Ja Klaus, ich verstehe schon, worauf Du hinaus willst. :)

Du sagst, der Twizy ist nicht kategorisiert, also keine Steuer.

DER STAAT hingegen sieht es von der lukrativen Seite:
keine Kategorie gibts nicht, also irgendwo mit reinpacken, also unter Elektrofahrzeuge allgemein.
Vom Steuersatz wird dann einfach ein Elektro-Fahrzeug zu Grunde gelegt, eben ohne Befreiung.

DU siehst es so, das es noch "gar nichts" ist, und deshalb gar nicht besteuert werden dürfte.

Von der Sichweise her hast Du natürlich Recht, Du bist von einer generellen Steuerfreiheit ausgegangen.
Und ich davon, warum er die ersten 5 Jahre nicht befreit ist.

Natürlich werde auch ich gegen den Steuerbescheid Einspruch erheben.

Aber ich bezweifle, das es was bringt. Mit Logik brauchte man dem Staat noch nie kommen...
Die können dann ja auch sagen: beweisen sie mal, das Ihr Elektro-Leichtkraftfahrzeug KEIN Elektrofahrzeug ist, und weshalb es nicht danach besteuert werden soll?
Und das ist es ja auch eigentlich...

Einen Versuch mit dem Einspruch ist es natürlich wert! :)
Letzte Änderung: 22 Apr 2012 14:57 von andreas-m.

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22 Apr 2012 14:59 #4459 von BurgerMario
Aw: Steuer
Hallo!

Was für ne Steuer fällt eigentlich auf ein Twike???
Der sollte eigentlich so laufen wie ein Twizy..
Oder halt das CityEL mit 65kmh Zulassung.

Alle 3 sind Leichtkraftfahrzeuge und elektrisch...

Auch ich werde, falls ein Steuerbescheid kommt, Einspruch einlegen :)
Vielleicht kommt da noch was ;)

Grüße

Mario

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22 Apr 2012 16:37 - 22 Apr 2012 16:41 #4485 von andreas-m
Aw: Steuer
Fürs CityEl zahlen die Besitzer 11 Euro.
Das hab ich schon in entsprechenden Foren rausgefunden.
Wiegt ja auch weniger als der Twizy.
Aber eben auch DIE werden besteuert.
Und das CityEL ist auch nicht explizit in den Steuer-Statuten erwähnt,
sondern wird auch als allgemeines Elektrofahrzeug eingestuft.
Wie bzw. womit man dann noch begründen soll,
das das auf den Twizy nicht zutrifft,
muss man sich wohl noch aus den Fingern saugen...

Weil mit "Seh ich aber nicht ein", "Nö, ich will aber keine Steuern bezahlen",
oder "Ich bin aber was besonderes" etc. wird man da nicht gerade auf Verständnis stoßen.

Die Antwort wird sein: "Wenn sie keine steuern zahlen wollen, wird Ihr Fahrzeug zwangsstillgelegt,
so wie bei allen anderen auch, die Ihre KFZ-Steuer nicht bezahlen wollen!"
Letzte Änderung: 22 Apr 2012 16:41 von andreas-m.

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22 Apr 2012 17:18 #4494 von BurgerMario
Aw: Steuer
andreas-m schrieb:

Fürs CityEl zahlen die Besitzer 11 Euro.
Das hab ich schon in entsprechenden Foren rausgefunden.
Wiegt ja auch weniger als der Twizy.
Aber eben auch DIE werden besteuert.
Und das CityEL ist auch nicht explizit in den Steuer-Statuten erwähnt,
sondern wird auch als allgemeines Elektrofahrzeug eingestuft.
Wie bzw. womit man dann noch begründen soll,
das das auf den Twizy nicht zutrifft,
muss man sich wohl noch aus den Fingern saugen...

Weil mit "Seh ich aber nicht ein", "Nö, ich will aber keine Steuern bezahlen",
oder "Ich bin aber was besonderes" etc. wird man da nicht gerade auf Verständnis stoßen.

Die Antwort wird sein: "Wenn sie keine steuern zahlen wollen, wird Ihr Fahrzeug zwangsstillgelegt,
so wie bei allen anderen auch, die Ihre KFZ-Steuer nicht bezahlen wollen!"


Hallo!
Das wäre schon komisch...
bei 125ccm Rollern/Motorrädern wird die Steuer ausgesetzt, da der Verwaltungsaufwand zu gross ist......

Aber Einspruch einlegen darf man ;)

Grüße

Mario

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22 Apr 2012 17:23 - 22 Apr 2012 17:31 #4497 von bm3
Aw: Steuer
Wer Einspruch einlegt mit den hier jetzt schon ausführlich erläuterten plausiblen Begründungen bekommt sicher direkt als Strafe dafür den Twizy wieder stillgelegt. :)
Wenn ein EL Steuern nach dem Gewicht zahlt gibt es für mich nur eine Schlußfolgerung daraus, es wurde als "Personenkraftwagen" nach dem Gesetz eingestuft und ist älter als 5 Jahre. Oder es ist eben etwas falsch gelaufen.
Und, ich möchte auch nicht in den See springen weil viele hineinspringen. Andreas, du darfst natürlich gerne springen .

Viele Grüße:

Klaus
Letzte Änderung: 22 Apr 2012 17:31 von bm3.

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22 Apr 2012 17:29 #4499 von BurgerMario
Aw: Steuer
HI Klaus!

Bezahlen muss man, das ist bei uns eh nicht anders möglich, da bei Zulassung muss man eine Einzugsermächtigung erteilen... Da sonst keine Zulassung möglich..

Um die 22 Euros gehts mir nicht wirklich, nur um die Gerechtigkeit!
Mit welchem Grund werden E-PKW für 5 Jahre von der Steuer ausgenommen, 125ccm Stinker wegen Verwaltungsaufwand nicht besteuert und bei CO2 günstigen Fahrzeugen wird auch bald nen Auge zugedrückt ???!!!

Das ist "Diskreminierend" und nicht wirklich in Ordnung!!

Grüße

Mario

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22 Apr 2012 17:36 #4500 von bm3
Aw: Steuer
sehe ich genauso Mario,
wenn man sich hier mal den Versicherungs-Thread durchliest läuft die Steuer unter "Peanuts". Nur muss es gerecht oder wenigstens nach dem Gesetz zugehen.

Viele Grüße:

Klaus

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22 Apr 2012 17:48 #4501 von BurgerMario
Aw: Steuer
Hallöchen !

Habe mal ein bissl gesurft.
Schaut mal unter

TWIKE Steuern Punkt 8

Nun wird die verwirrung deutlich :blink: :blink: :blink:
Wer hat/hatte ein Twike ??

Grüße

Mario

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