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- J_T_Kirk
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1. Vorschrift beim Twizy ist hinten und vorn
2. Format ist Geschmacks- und Verhandlungssache (hier herrscht die übliche Willkür der Zulassungsstellen).
3. Wer sich nicht an die Vorschriften hält riskiert, wie üblich, ein Bußgeld falls die Rennleitung eingreift.
Glaube, dieser Thread kann geschlossen werden.
Gruß, Uwe
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- dago
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Hi dago,
ist ein EU-Sumpf in den Du Dich da begeben hast Zwinkernd .... versuchen wir das Problem aber mal zu lösen:
Du hast ein L7e, d.h. laut 2002/24/EG, Kapitel 1, Artikel 1 Abs. 3b:
Vierrädrige Kraftfahrzeuge, die nicht unter Buchstabe a) fallen, mit
einer Leermasse von bis zu 400 kg (Klasse L7e) (550 kg im Falle
von Fahrzeugen zur Güterbeförderung), ohne Masse der Batterien im
Falle von Elektrofahrzeugen, und mit einer maximalen Nutzleistung
von bis zu 15 kW. Diese Fahrzeuge gelten als dreirädrige Kraftfahrzeuge
und müssen den technischen Anforderungen für dreirädrige
Kraftfahrzeuge der Klasse L5e genügen, sofern in den Einzelrichtlinien
nichts anderes vorgesehen ist.
Nach dem muß Dein Fahrzeug den technischen Anforderungen eines L5e entsprechen.
L5e ist ein Dreirad:
dreirädrige Kraftfahrzeuge, d. h. mit drei symmetrisch angeordneten
Rädern ausgestattete Kraftfahrzeuge (Klasse L5e) mit einem Hubraum
von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren
und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr
als 45 km/h.
So, jetzt haben wir das Teil Mal technisch grob eingestuft.
Jetzt gehen wir mal ins Zulassungsrecht, d.h. in die Fahrzeugzulassungsverordnung = FZV.
§10 Abs.5 FZV:
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei Wechselkennzeichen im Sinne des § 8 Absatz 1a sind der gemeinsame Kennzeichenteil und der fahrzeugbezogene Teil jeweils fest anzubringen. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.
D.h., daß nur bei Anhängern und Krafträdern davon abgewichen wird und hier die Anbringung eines hinteren Kennzeichens genügt.
Die Gruppe "L", also z.B. L5e oder L7e bezeichnet die Gruppe der Krafträder und von daher könnte man meinen, daß die beiden auch in die Rubrik Krafträder fallen.
Dem ist aber nicht so, weil die FZV im §2 eine eigene Begriffsbestimmung hat und hier heißt es unter der Nr.9:
Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;
Die FZV sagt also eindeutig, daß hier nur 2rädrige Kraftfahrzeuge (also Motorräder, auch mit Beiwagen) gemeint sind. Da für Dein Teil aber die techn. Voraussetzungen für ein Dreirad gelten kann es somit nicht gemeint sein.
Nach dem braucht Dein Teil also vorne und hinten ein amtl. Kennz.!
Es kursieren immer wieder andere Meinungen dazu wie z.B. "ist zwei und dreirädrigen Kfz gleichgestellt" oder die Richtlinien über die Einstufung und Begutachtung von Quads im Verkehrsblatt v. 2004 ..... u.s.w.
Wenn man die Texte von den Bestimmungen aber genau liest, dann beziehen sich die Texte nicht auf die L5e oder L7e Fahrzeuge!
Abschließend noch eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums:
Stellungnahme des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung in Berlin
In Deutschland sind Quads nach geltendem Zulassungsrecht (FZV) Kraftfahrzeuge und nicht von den für Kraftfahrzeuge erforderlichen Kennzeichnungspflicht an der Vorder- und Rückseite ausgenommen. Kennzeichen müssen also vorne und hinten angebracht werden.
Begründung: Die Richtlinie 2002/24/EG für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, unter deren Anwendungsbereich auch vierrädrige Quads fallen, regelt – unter Beachtung der Verkehrssicherheit – die bautechnischen Anforderungen an die Anbringungsstelle für das hintere Kennzeichen. Besondere Vorgaben für die Anbringung des vorderern Kennzeichens waren aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erforderlich.
Ziel der Richtlinie ist es aber nicht, das Zulassungsverfahren oder die Vorschriften über die Zuteilung von Kennzeichen an der Vorder- und/oder Hinterseite eines Quads zu harmonisieren. Dies richtet sich nach wie vor ausschließlich nach den nationalen Vorschriften. Nach § 10 Abs. 5 Satz 1 der FZV müssen Quads daher auch weiterhin über ein Kennzeichen an der Vorder- und Rückseite verfügen.
Alles klar?

tesla ms+m3, twizy (verliehen), e-smart und zero, res.: sion, klare tendenz zum roadster 2 - 18kw pv, 3 pw2, dsk + typ2 bis 22kw
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Ich habe mein Kennzeichen jetzt vorne Montiert inkl der neuen Klappenbefestigung laut Renault.
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Was für eine neue Klappenbefestigung ?
Gruß
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geracher schrieb:
Ich habe mein Kennzeichen jetzt vorne Montiert inkl der neuen Klappenbefestigung laut Renault.
Ohne Halter den Fahrzeugrundungen nachempfunden
Was für eine neue Klappenbefestigung ?
Gruß
TwizyPower
Hab ich nur das Schreiben vom


hier Montiert:


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TwizyPower schrieb:
geracher schrieb:
Ich habe mein Kennzeichen jetzt vorne Montiert inkl der neuen Klappenbefestigung laut Renault.
Ohne Halter den Fahrzeugrundungen nachempfunden
Was für eine neue Klappenbefestigung ?
Gruß
TwizyPower
Hab ich nur das Schreiben vombekommen inkl der Befestigungsnippel?
![]()
hier Montiert:
![]()
![]()
Bingo! Genau so habe ich meinen auch bekommen. Die Befestigungen sind wohl, damit die Klappe nicht von alleine aufgeht, weil sie durch das Schild schwerer wird.
Mehr Twizys, mehr Freude.
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Ist auch nur für D, da waren sogar schon Markierungen drauf. Musste nicht mal messen obwohl ne 1:1 Bohrschablone Skala mit bei war

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Das mit der Klappenbefestigung ist mir neu... Habe selbst kein Schreiben oder Anbauanleitung bekommen..
Aber mein Schild ist ja eh abgefallen

Grüße
Mario
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Hallöchen!
Das mit der Klappenbefestigung ist mir neu... Habe selbst kein Schreiben oder Anbauanleitung bekommen..
Aber mein Schild ist ja eh abgefallen
Grüße
Mario
Mit den Nippeln wäre das nicht passiert



Hast den dein Schild schon wieder gefunden bzw hinten im Kofferraum?

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BurgerMario schrieb:
Hallöchen!
Das mit der Klappenbefestigung ist mir neu... Habe selbst kein Schreiben oder Anbauanleitung bekommen..
Aber mein Schild ist ja eh abgefallen
Grüße
Mario
Mit den Nippeln wäre das nicht passiert![]()
![]()
Hast den dein Schild schon wieder gefunden bzw hinten im Kofferraum?
Liegt natürlich bei uns im Regal






Grüße
Mario
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Jeb meins wäre auch fast beim dran machen weg geflogen

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Hast du dann wenigstens die Bohrlöcher rein gemacht?
Jeb meins wäre auch fast beim dran machen weg geflogen
Bei mr ist halt die ganze Klappe weggeflogen

Musste dann eine neue montieren und wollte das nicht nochmal erleben

Wurde auch schon angehalten, aber interessiert hats niemanden ....
Grüße
Mairo
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Ich hatte für unsere Firmentwizys extra dreistellige Wunschkennzeichen organisiert, den Platzbedarf online simuliert und dann festgesttellt, dass ich kleinere Bleche bekommen kann: Vorne 46 x 10 cm, hinten 30 x 20 cm – perfetto.
Bei der dämlichen Zulassungsstelle hat man sich jedoch einfach geweigert, kleine Bleche zu nehmen, so dass wir jetzt vorne 52 und hinten 34 cm Breite haben werden.
Mich ärgert, dass wir jetzt jahrelang mit den verbogenen Blechen rumfahren werden (vorne) bzw. die Heckansicht schlechter ist als sie sein müsste, nur weil irgendein Nasenbohrer zu bequem ist, sich zwei Minuten um einen einen Sonderwunsch zu kümmern (wobei wir für die Wunschnummern ja eh schon bezahlt haben). F§$%K.
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Vorne wäre ein kleines gegangen, aber nur wenn ich wenig Zeichen genommen hätte wie z.B. "BA I 1"
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