Parkregelung für den Twizy

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25 Jun 2012 21:52 #12976 von Black Biturbo
Aw: Parkregelung für den Twizy
Wie schon geschrieben; ;opped Parkplatz ist Pfui - leuchtet aber doch auch ein. Eine andre möglichkeit ist den wagen schön sauber zu halten und mitten in die fußgänger zone zu stellen mit dem kleinen ZW werbebanner - denk jder der ist werbung und genemigt - die menschantraube rundrum lässt es auch echt ausschauen.
Ne, im ernst: du darfst nur da parken wo auch PKWs parken dürfen und das mot einem normalen parkschaein. Querparken ist erlaubt solange du in der eingemalten begrenzung bleibst - musswt aber auch nen ganzen parkschein ziehen ( 1/3 reicht nicht). Ist alles ein wenig unfair und deswegen stelle ich mich überall hin wo ich keinen behindere - bisher knollenfrei + aussage eines zettelhexerichs, dass ich von diesem keine knolle für freches parken bekomme.

Gruß
BB

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25 Jun 2012 22:29 - 25 Jun 2012 22:35 #12991 von RoadR
Aw: Parkregelung für den Twizy
Aloah Zusammen,

das mit dem Querparken kann nach hinten los gehen. Es hängt von der Beschilderung des Parkplatzes ab.

Ist dieses Zeichen:

Zeichen 315

in Verbindung mit einem Zusatzzeichen (weisses rechteckiges Zeichen) darunter zu sehen, dann hat es Weisungscharakter.
Das heisst, man muss sich so hinstellen wie auf dem Zeichen. Ist das Zusatzschild nicht dabei, ist es lediglich eine Empfehlung,
sich so hin zu stellen. Allerdings gelten dann noch die Grundregeln des Parkens...

Es währe im Falle von schule-apps währe es gut zu wissen wie der Tatbestand lautet. Das ist meist in einer Zahl Codiert und auf der Rückseite des Knöllchens erklärt.
Oft ist es ja auch sowas einfaches wie "ausserhalb Markierter Flächen geparkt" oder auf dem Gehweg geparkt...

Wo wir gerade schon dabei sind: Wie macht man das mit dem Parkschein im Twizy? Den kann ja jeder raus nehmen, wenn man ihn gut sichtbar im Flitzer ablegt?
Könnte mir vorstellen ein Beweisfoto mit dem Schein im Auto könnte beim Widerspruch helfen...

Viele Grüße,

Alex
Letzte Änderung: 25 Jun 2012 22:35 von RoadR.

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25 Jun 2012 23:01 #13006 von fbitc
Aw: Parkregelung für den Twizy
Beim Parkschein gibt es in der Regel 2 Abschnitte. Einen fürs Fahrzeug und einer als "Quittung" zum mitnehmen. Einen unter den Scheibenwischer, den anderen in die Hemdtasche.
Fertig.

Grüße Frank
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25 Jun 2012 23:40 #13016 von RoadR
Aw: Parkregelung für den Twizy
Danke...
Nachdenken hätte auch geholfen :ohmy: Aber iss ja schon spät....

Grüße,

Alex

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26 Jun 2012 00:08 #13019 von TwizyChrisy
Aw: Parkregelung für den Twizy
fbitc schrieb:

Beim Parkschein gibt es in der Regel 2 Abschnitte. Einen fürs Fahrzeug und einer als "Quittung" zum mitnehmen. Einen unter den Scheibenwischer, den anderen in die Hemdtasche.
Fertig.


war wohl früher so. Kenne ich auch. Ist aber kaum mehr so. Habs auch nicht geglaubt, nachgekuckt, 5 Parkplätze kein einziges "Doppelticket" mehr. nur ein Wisch. wenn der Wind bläst..... weg. Und du hast keine Chance des Nachweises ;-( blöd.

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26 Jun 2012 00:44 #13022 von dago
Aw: Parkregelung für den Twizy
:dry: die idee, zwischen autos einzuparken halte ich nicht für soo clever
klar, durch die flügeltüren kann man noch gut aussteigen aber.....
was macht ein autofahrer, wenn ein twizy ihn beim ausparken "stört"
ich hab keinen bock auf krumme räder oder "spassvögel" die versuchen den twizy durch die gegend zu tragen
also alles in allem, keine einfache aufgabe....
B)

tesla ms+m3, twizy (verliehen), e-smart und zero, res.: sion, klare tendenz zum roadster 2 - 18kw pv, 3 pw2, dsk + typ2 bis 22kw

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26 Jun 2012 07:10 #13031 von Helixuwe
Aw: Parkregelung für den Twizy
Ja, der Twizy hat in der Stadt nichts verloren. Kein Geschäftsmann möchte den in der Stadt sehen da die Möglichkeit für einen Großeinkauf nicht gegeben ist. So wird auch kein Parklplatz für die Twizy´s gebaut.
Ab mit den Dingern auf den Golfplatz, Strand oder Acker aber nicht in die Stadt.
Gruß Uwe

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26 Jun 2012 07:23 #13032 von Grossrat
Aw: Parkregelung für den Twizy
Heynkes schrieb:

Ich hab bisher immer gedacht, dass Quads diesbezüglich mit Motorrädern gleich betrachtet werden. Man braucht doch auch nur den Mopedführerschein....
...schade wenns nicht so ist....


Aufgepasst, das ist ein großer Irrtum!!! Quas sind MEHRspurige Kraftfahrzeuge und dürfen unter keinen Umständen mit irgendeinem Motorradfuhrerschein gefahren werden!! Quads bis 45 km/h benötigen mindestens die Fuhrerscheinklasse S, alle anderen die Klasse B, alte Klasse 3.

Ansonsten gilt, es ist in Fahrtrichtung längs und rechts zu parken, AUSSER Markierungen oder Verkehrszeichen schreiben etwas anderes vor. Es ist innerhalb der Markierungen zu parken. Quer parken ist folglich auch nur dann erlaubt, wenn es explizit erlaubt wurde. ;)

Axel
Fahrlehrer und bayerischer Sozi - auf der Roten Liste der gefährdeten Arten... ;)

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26 Jun 2012 08:19 #13037 von TwizyChrisy
Aw: Parkregelung für den Twizy
Grossrat schrieb:

Heynkes schrieb:

Ich hab bisher immer gedacht, dass Quads diesbezüglich mit Motorrädern gleich betrachtet werden. Man braucht doch auch nur den Mopedführerschein....
...schade wenns nicht so ist....


Aufgepasst, das ist ein großer Irrtum!!! Quas sind MEHRspurige Kraftfahrzeuge und dürfen unter keinen Umständen mit irgendeinem Motorradfuhrerschein gefahren werden!! Quads bis 45 km/h benötigen mindestens die Fuhrerscheinklasse S, alle anderen die Klasse B, alte Klasse 3.

Ansonsten gilt, es ist in Fahrtrichtung längs und rechts zu parken, AUSSER Markierungen oder Verkehrszeichen schreiben etwas anderes vor. Es ist innerhalb der Markierungen zu parken. Quer parken ist folglich auch nur dann erlaubt, wenn es explizit erlaubt wurde. ;)


wenn der Herr Fahrlehrer das sagt ;-)

Woher kommt denn das Gerücht, daß der Quitschie quer darf wegen seiner "Länge" bzw Kürze. Kommt doch fast in jedem FFF Bericht?
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26 Jun 2012 08:30 #13040 von fbitc
Aw: Parkregelung für den Twizy
TwizyChrisy schrieb:

fbitc schrieb:

Beim Parkschein gibt es in der Regel 2 Abschnitte. Einen fürs Fahrzeug und einer als "Quittung" zum mitnehmen. Einen unter den Scheibenwischer, den anderen in die Hemdtasche.
Fertig.


war wohl früher so. Kenne ich auch. Ist aber kaum mehr so. Habs auch nicht geglaubt, nachgekuckt, 5 Parkplätze kein einziges "Doppelticket" mehr. nur ein Wisch. wenn der Wind bläst..... weg. Und du hast keine Chance des Nachweises ;-( blöd.


Na Gott sei dank, leben wir hier in einer scheinbar rückständigen Provinz. :lol:

Grüße Frank
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26 Jun 2012 08:33 - 26 Jun 2012 08:33 #13041 von Vectrixfahrer
Aw: Parkregelung für den Twizy
Hallo,

da gibt es aber einige Gerichtsurteile die was anderes sagen wie z.B. hier

DÜSSELDORF. Das Parken mit einem Smart quer zur Fahrtrichtung ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht ausdrücklich geregelt. Wer an die falsche Politesse gerät, bekommt ein Knöllchen. Dennoch befindet sich der Querparker nach Auffassung der Experten der ARAG-Versicherung im Recht. Denn die StVO schreibt vor, daß platzsparend zu parken ist.

Solange andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden, ist gegen das Querparken also nichts einzuwenden. Laut Smart Club Hamburg sollte vor allem der fließende Verkehr durch die Länge des Autos und das Rangieren beim Ein- und Ausparken nicht gefährdet werden. Wenn genügend Parkraum vorhanden sei, müsse auch ein Smart längs abgestellt werden. Allerdings sind die besonderen Umstände jedes einzelnen Falls zu beachten.

Zuletzt hatte eine Smart-Fahrerin Erfolg, die gegen einen Bußgeldbescheid beim Amtsgericht Viechtach Einspruch erhob. Die Entscheidung: Sie darf quer parken, denn nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es wichtig, den Parkraum optimal zu nutzen und so den fließenden Verkehr nicht zu behindern (AG Viechtach, Az.: 7 II Owi 00605/05).HA, mid


Gruß
Martin

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Letzte Änderung: 26 Jun 2012 08:33 von Vectrixfahrer.

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26 Jun 2012 21:08 #13175 von BurgerMario
Aw: Parkregelung für den Twizy
Vectrixfahrer schrieb:

Hallo,

da gibt es aber einige Gerichtsurteile die was anderes sagen wie z.B. hier

DÜSSELDORF. Das Parken mit einem Smart quer zur Fahrtrichtung ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht ausdrücklich geregelt. Wer an die falsche Politesse gerät, bekommt ein Knöllchen. Dennoch befindet sich der Querparker nach Auffassung der Experten der ARAG-Versicherung im Recht. Denn die StVO schreibt vor, daß platzsparend zu parken ist.

Solange andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden, ist gegen das Querparken also nichts einzuwenden. Laut Smart Club Hamburg sollte vor allem der fließende Verkehr durch die Länge des Autos und das Rangieren beim Ein- und Ausparken nicht gefährdet werden. Wenn genügend Parkraum vorhanden sei, müsse auch ein Smart längs abgestellt werden. Allerdings sind die besonderen Umstände jedes einzelnen Falls zu beachten.

Zuletzt hatte eine Smart-Fahrerin Erfolg, die gegen einen Bußgeldbescheid beim Amtsgericht Viechtach Einspruch erhob. Die Entscheidung: Sie darf quer parken, denn nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es wichtig, den Parkraum optimal zu nutzen und so den fließenden Verkehr nicht zu behindern (AG Viechtach, Az.: 7 II Owi 00605/05).HA, mid


Gruß
Martin


Hallöchen !

Mit nem Smart ist das Querparken eigentlich nicht zulässig, da dieser zu Gross/lang ist...
Nen Twizy ist unterhalb von 2,50m und steht damit auch quer nicht auf die Fahrbahn ( wenn der Fahrer fahren kann....)

Aber man sollte halt immer mit nem Knöllchen rechnen :(

ICH nehme nen ganzen Parkplatz ein... Machen Quadfahrer auch :)

Grüße

Mario

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26 Jun 2012 22:08 #13204 von pm
Aw: Parkregelung für den Twizy
BurgerMario schrieb:

Mit nem Smart ist das Querparken eigentlich nicht zulässig, da dieser zu Gross/lang ist...

Die ersten Smart sind auch 2,50.

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26 Jun 2012 23:16 #13232 von fbitc
Aw: Parkregelung für den Twizy
pm schrieb:

BurgerMario schrieb:

Mit nem Smart ist das Querparken eigentlich nicht zulässig, da dieser zu Gross/lang ist...

Die ersten Smart sind auch 2,50.


Äh, ja und? Der T ist 2,32 o.ä. lang, da komm ich scon wesentlich eher innerhalb der Parkplatzmarkierungen unter

Grüße Frank
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26 Jun 2012 23:57 #13237 von Grossrat
Aw: Parkregelung für den Twizy
Letztinstanzlich ist das mit dem quer parken noch nicht entschieden, bis dahin gilt die alte Weisheit "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand" ;)
Das Argument ist in der Tat das platzsparende Parken. Da selbst breite Fahrzeuge kaum über 1,9m hinaus kommen (mein Fahrschule GLK hat eine Breite von 1,84 und passt schon kaum in die normalen in Fahrtrichtung längs angebrachten Parkstreifen, wird es vor dem Hintergrund des fließenden Verkehrs nur höchst selten Situationen geben, wo quer parken mit dem 2,30m-Twizy a) erlaubt und b) sinnvoll ist...

Axel
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