ABE für Winterreifen 135/80 vorne

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05 Sep 2021 10:07 #216360 von TwizyChrisy
ABE für Reifen 135/80 vorne
Hatte auch schon 2 mal eine "Kapitulation" vor dieser "ABE" :-)

Nach dreimaligem Durchlesen und zweimaligem das ist keine ABE so geht das nicht....
hat sie beide Male der Prüfer wieder ins Handschuhfach und nicht mehr weiter drüber gesprochen :-)

Wollte sich vermutlich blöde Diskussionen ersparen ;-)

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05 Sep 2021 12:40 #216361 von Pfälzer68
ABE für Reifen 135/80 vorne
Bei "Deinem" TüV oder sonstwo? :whistle: ;)

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05 Sep 2021 13:43 #216366 von TwizyChrisy
ABE für Reifen 135/80 vorne

Pfälzer68 schrieb: Bei "Deinem" TüV oder sonstwo? :whistle: ;)


Bei 2 oder 3 völlig verschiedenen. TÜV, KÜS, KUBA......

Die lesen, schütteln den Kopf und geben auf :-) Ich glaube denen ist die Diskussion zu blöd.

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31 Jan 2023 08:48 - 31 Jan 2023 08:52 #239678 von miata
ABE für Reifen 135/80 vorne
Hat evtl jemand schon das neue Gutachten, welches auch für Sommerreifen gilt?.... ;-)

Gruß Michael
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Letzte Änderung: 31 Jan 2023 08:52 von miata.

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02 Feb 2023 11:13 #239773 von Trierer
ABE für Reifen 135/80 vorne
Hallo
es gibt laut TÜV Computer rund 260 Gutachten, Zur Erlangung der Betriebserlaubnis Gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO
eine ABE ist nicht Zulässig
Die TÜV Gutachten sind nur Gültig mit
(Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich)

Das erste Gutachten wurde vom TÜV in Regen ausgestellt (2.7.2014)
Nr. 2321158750
Auch für Sommerreifen!!
Die Gutachten ganz neu und das alte auf das sich alle berufen liegt mir vor, eine ABE ist nie Ausgestellt worden (Deutschland)
Meine Reifen 135 stehen in Fahrzeugschein !!!!!!

Gruß Kurt

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02 Feb 2023 11:17 #239774 von Goldbacher
ABE für Reifen 135/80 vorne
Und wie kommt man an das TÜV-Gutachten Nr. 2321158750?
Geht man einfach zum TÜV und sagt, das Gutachten habt ihr im Computer, schaut dort mal nach?
Ich war damals mit dem Elia-Gutachten beim TÜV und damit wurden mir nur Winterreifen eingetragen.

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02 Feb 2023 17:41 - 02 Feb 2023 17:49 #239794 von Berthold
ABE für Reifen 135/80 vorne
@Goldbacher Du willst 135/80 Sommerreifen für vorne. hinten 145/80
Man geht auf die Webseiten von Elia: shop.elia-ag.de wählt dem Twizy aus und bestellt dort das Gutachten für 135/80 vorne 145/80 hinten. (für 49€) Das bekommt man geschickt und geht damit zu Tüv man führt das Fahrzeug mit den 135/80 Reifen vor. Bekommt vom Tüv eine Bescheinigung das das ok ist. Damit zum Straßenverkehrsamt, der trägt die Reifen dann in die Zulassungsbescheinigung 1 und 2 ein. Fertig.

Ich hatte schon mal Berichtet Alter Beitrag zu 135/80

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Letzte Änderung: 02 Feb 2023 17:49 von Berthold.
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02 Feb 2023 17:45 #239796 von BinKino
ABE für Reifen 135/80 vorne
Oder nimmst das gratis Winterräder Gutachten, klopfst beim Tüff an, zeigst denen das, klärst die Eintragung der Sommerräder ab, da Randgröße gleich,
zahlst das Gutachten, gehst zur Zulassung, legst dort für zwei Handgriffe auch noch mal ein paar Euro auf den Tisch.
Sparst dir das Geld für das Sommerräder Gutachten.

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02 Feb 2023 19:25 #239801 von Pfälzer68
ABE für Reifen 135/80 vorne
Oder man machts einfach wie bei den 145ern... da ist der nette "Hinweis" mit dem kopierten Elia-"Gutachten" eh nicht drin..

Ich zitier mich mal selbst (aus dem Breitreifenthread)

Bei der Prüfstelle in der ich meine 155/145er habe abnehmen lassen, innerhalb von 20 Minuten nach §19(2) geprüft, 31,88 Euronen gezahlt und gut. Der Inschenöör meinte dazu " klar geht das mit §19(2), was soll ich sonst machen?".

Er wollte nur das CoC haben, da auf den Felgen wohl nicht die Breite draufstand
Dazu hatte er sich die Daten der Reifen rausgesucht, die Freigängigkeit in den Schutz"blechen" mit einem Stufenlehrdorn getestet und mit der Lampe druntergeschaut ( nix beide Augen zudrücken und "geht schon" ),

Zu Reifenabdeckungen:

Zulässige Radabdeckungen nach § 36a StVZO und Richtlinie 78/549 EWG Wie beim Thema "Mischbereifung" so muss auch beim Thema "Radabdeckungen" eine Diskrepanz zwischen nationaler und europäischer Gesetzgebung festgestellt werden. Auch bei Radabdeckungen ist wahlweise die Anwendung nationalen Rechts (§ 36a StVZO) oder europäischen Rechts (Richtlinie 78/549 EWG) möglich.

Diese augenblickliche Gesetzeslage bedeutet aber nicht , dass ein amtlich anerkannter Sachverständiger an einer Technischen Prüfstelle im Rahmen der Begutachtung (Änderungsabnahme bzw. Ein- oder Ausbauabnahme nach § 19 bzw. 21 StVZO) diese willkürlich anwenden kann . Wenn die Radabdeckungen entweder den Vorschriften nach § 36a StVZO oder der Richtlinie 78/549 EWG entsprechen, ist die Abnahme positiv zu entscheiden . Im Einzelnen stellen sich diese Vorschriften wie folgt dar:

1. Radabdeckungen nach § 36a (StVZO) Aufgaben: Hinreichende Abdeckung der Räder

Fahrzeugzustand bei Erfüllung der Anforderung: Leeres Fahrzeug und Geradeausstellung aller gelenkten Räder Ausführung: Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten, auch mehrteilig

Abmessungen: - Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben - Laufflächenbreite - der äußere Rand der Abdeckung muss möglichst weit seitlich heruntergezogen sein - vordere und hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie enden Der Begriff Laufflächenbreite wird in der Praxis sehr unterschiedlich interpretiert, da er eben hier nicht genau beschrieben wird. Wir empfehlen daher die Anwendung des Begriffs "Hauptprofil" für Laufflächenbreite, der in § 36 (2), Abs. 2 StVZO eindeutig definiert ist: "...als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, das etwa ¾ der Laufflächenbreite einnimmt."

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02 Feb 2023 19:33 #239803 von Meik
ABE für Winterreifen 135/80 vorne
Eintragungen ala "die Größe nur mit Winterreifen" sind eh mittlerweile hinfällig und nicht mehr gültig. Ebenso Reifenfabrikatsbindungen bei allem was EG-typgenehmigt ist (also auch der Twizy)

Mit dem Elia-Gutachten eh kein Thema, das ist ein gültiges Teilegutachten, Abnahme nach 19(3) bei einer Prüforganisation, Zettel mitschleppen oder (freiwillig) in die Papiere eintragen lassen, fertig. Läuft dann genau so wie Berthold geschrieben hat.

Das Gutachten 2321158750 ist von der Nummer her kein Teilegutachten sondern eine ehemalige §21-Abnahme. Kann als Vorlage dienen, ist aber KEIN gültiges Dokument mit der eine Eintragung erfolgen kann. Eine §21/19(2) heißt nicht ohne Grund Einzelabnahme, sie gilt nur für das Fahrzeug für das sie gemacht wurde. Zeigt einem Prüfer höchstens "hat schon mal einer eingetragen, gucke ich mir mal an". Für eine 21er muss man per se kein Gutachten vorlegen. Dafür muss im Gegensatz zur 19(3) das zwingend in die Papiere übernommen werden.

Meine Reifen vorne hab ich auch per 21er eintragen lassen. Wenn man einen Prüfer hat der Einzelabnahmen darf und nicht schreiend wegrennt wenn er einen Twizy sieht kein Problem. :P

Tacho ist hinten, Umfang muss ungefähr passen, Radabdeckung und Freigängigkeit müssen gegeben sein und vorne breiter als hinten geht nicht. Kostet als Einzelabnahme um die 120€ zzgl. Gebühr beim Straßenverkehrsamt.
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03 Feb 2023 00:45 #239824 von Pfälzer68
ABE für Winterreifen 135/80 vorne
Öha.. satter Preisanstieg? Ich hatte 37,50€ gelöhnt.... in 2016...:mrgreen:
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03 Feb 2023 08:25 #239829 von miata
ABE für Winterreifen 135/80 vorne
Darf ich dann etwa Elia als Lügner und Betrüger strafen?
Im Angebot steht ja ganz eindeutig, man müsse nix eintragen lassen, nur mitführen. TÜV Austria ist auch in BRD, genauso wie Elia.
Nur dass wir vom selben reden: Das Gutachten beinhaltet jetzt auch Sommerreifen.
Mag das evtl geupdatet sein?

Gruß Michael
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03 Feb 2023 09:20 #239831 von Berthold
ABE für Winterreifen 135/80 vorne
Ich wollte auf jeden Fall den Eintrag in die Papiere. Jedesmal das Elia Gutachten neu diskutieren auf keinen Fall.
Das war mir auch ein paar Euros wert. Das „freie“ Elia Gutachten ist nur für Winterreifen. Das kostenpflichtige neue hat soweit ich mich erinnere keine Beschränkung. Ob das pure mitführen reicht ? War mir egal.

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03 Feb 2023 22:03 #239870 von Meik
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miata schrieb: Darf ich dann etwa Elia als Lügner und Betrüger strafen?
Im Angebot steht ja ganz eindeutig, man müsse nix eintragen lassen, nur mitführen.


Elia hat ein Teilegutachten rausgegeben. Das heißt Abnahme nach 19(3) bei einer Prüforganisation ist erforderlich, der Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist bei einer 19(3) freiwillig. Bei Teilegutachten ist nur mitführen nie ausreichend.

Das Gutachten muss nicht jedesmal auf's Neue diskutiert werden, die Abnahmebescheinigung der Prüforganisation ist das relevante Dokument das mitzuführen ist wenn man sich den Eintrag in die Papiere sparen will.
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03 Feb 2023 22:12 #239873 von Rebound
ABE für Winterreifen 135/80 vorne
Oder einfach draufbauen und vorführen?
Geht das im Rest von D nicht?
So hab ich das gemacht und nu ne Eintragung für 135er vorne.
Ohne Einschränkung Winter/Sommer...

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