Twizy "brannte" in Dossenheim

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01 Dez 2020 20:30 #205836 von Saarlodrie
Twizy "brannte" in Dossenheim
Renault hat eine Seite, die für jeden frei zugänglich ist und direkt zu den Rettungskarten führt:

RENAULT - Leitfäden für Not- und Hilfsdienste

Auf die Seite gelangt man auch über New Dialogys

Vielleicht schickst du ihm den Link, kann ja nicht schaden. Imo hat jeder Hersteller so eine Seite.

easy-peasy
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02 Dez 2020 09:13 #205854 von Trierer
Twizy "brannte" in Dossenheim
Hallo
auf die Rettungskarte habe hier im Forum hingewiesen und auch eingestellt, in anderen Staaten in Europa, ist das Fehlen der Karte eine Ordnungswidrigkeit kostet 20-40€
Wer welche Voraussetzungen erfüllen muss um an einem E-Auto zu arbeiten und wie weit die Arbeiten gehen dürfen ist sowohl in in Euro-Vorschrifen als auch in gesetzlichen und
gesetzlich gleichen Bestimmungen GENAU festgelegt (auch die Sanktionen)
Ich gehe davon aus auch Bastler, sich halbwegs über gesetzliche Vorschriften Informieren bevor loslegen.
Ich habe alle Gesetzes GLEICHEN Bestimmungen in Schriftform da, bitte fragt an wenn es da Frage gibt.


Gruß Kurt

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02 Dez 2020 09:22 - 02 Dez 2020 09:23 #205855 von euver
Twizy "brannte" in Dossenheim
Ja , leider wissen wir immer noch nicht, an welcher Stelle es geschmort hat.
Ich vermute zu 90 %, den " Bleibatzen" als Verursacher.
Letzte Änderung: 02 Dez 2020 09:23 von euver.
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02 Dez 2020 11:24 #205861 von TwizyChrisy
Twizy "brannte" in Dossenheim

Trierer schrieb: Wer welche Voraussetzungen erfüllen muss um an einem E-Auto zu arbeiten und wie weit die Arbeiten gehen dürfen ist sowohl in in Euro-Vorschrifen als auch in gesetzlichen und
gesetzlich gleichen Bestimmungen GENAU festgelegt (auch die Sanktionen)
Ich gehe davon aus auch Bastler, sich halbwegs über gesetzliche Vorschriften Informieren bevor loslegen.
Ich habe alle Gesetzes GLEICHEN Bestimmungen in Schriftform da, bitte fragt an wenn es da Frage gibt.


Gruß Kurt


Ich hätte gerne mal die Fundstellen über die in Deutschland gültigen GESETZLICHEN Vorschriften für Arbeiten an EIGENEN Elektroautos von Privatleuten.

Die einzige gesetzliche Vorschrift die ICH kenne ist das Sprengstoffgesetz im Zusammenhang mit einem Airbag! Und das ist für Privatleute durchaus schwierig,
wenn auch ich mir ziemlich sicher bin, daß einen (fast) kein Richter in D wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verurteilen wird, weil man das Lenkrad
seines Fahrzeugs gewechselt hat.


Irgendwie erinnert mich das an die Aussage von Berufsbedenkenträgern: "Arbeiten an der Stromanlage im eigenen Privathaus dürfen nur durch Fachkräfte durchgeführt werden"


Da werden die windigen TABs der Energieversorger auch gerne mit "Gesetzen" gleichgestellt. Bei den E-Autos denke ich ist es ähnlich, da werden
Berufsgenossenschaftsvorlagen und Branchenverbandsvorschriften mal eben für allgemeingültige Gesetze umgedeutet.


Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren und freue mich etwas im "Gesetz gegen eigene Arbeiten an eigenen Fahrzeugen" zu schmökern,
dem feuchten Wunschtraum aller Kfz-Werkstätten....

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02 Dez 2020 13:20 #205871 von twizybär
Twizy "brannte" in Dossenheim

Saarlodrie schrieb: Renault hat eine Seite, die für jeden frei zugänglich ist und direkt zu den Rettungskarten führt:

RENAULT - Leitfäden für Not- und Hilfsdienste

Auf die Seite gelangt man auch über New Dialogys

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Würde Rettungskarte in deutscher Sprache bevorzugen wollen.

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02 Dez 2020 18:47 #205895 von TwizyChrisy
Twizy "brannte" in Dossenheim
Twizy ist schon wieder abholfertig!

Bekomme weitere Infos, sobald der Eigentümer sie hat.

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02 Dez 2020 18:56 #205898 von Trierer
Twizy "brannte" in Dossenheim
Hallo TwizyChrisy


Ein Beispiel für die gesetzlichen Regeln, die keiner Kennt nur die Versicherung wenn das Haus brannte und die zahlen müssen und nicht wollen,
ab wann braune Aderfarbe im Kabel usw.

die Niederspannungsanschlussverordnung – NAV

§13 Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden,

ich möchte hier nicht als Besserwisser oder Berufsbedenkenträger aufdrehten, aber ich habe alle gesetzlichen Vorschriften, VDE VDI usw. und immer die neusten, Kosten pro Jahr etwas über 2000€
Ich biete es nur an ob es jemand wissen will oder nicht, kann so jeder selbst entscheiden, ich werde nur auf Nachfrage tätig ich bin kein Polizist oder Staatsanwalt . Auch für E-Autos gibt es ganz klare Regel und Vorgaben, gesetzlich Regeln

Gruß Kurt

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02 Dez 2020 19:05 #205900 von GeölterBlitz
Twizy "brannte" in Dossenheim

TwizyChrisy schrieb:
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren und freue mich etwas im "Gesetz gegen eigene Arbeiten an eigenen Fahrzeugen" zu schmökern,
dem feuchten Wunschtraum aller Kfz-Werkstätten....


Solange Du keinen "Anderen" gefährdest oder in Mitleidenschaft ziehst oder schädigst,
kann'st Du dich jederzeit umbringen, selbstzerstümmeln oder deinen TWIZY wuppen ! :woohoo: :facepalm:

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02 Dez 2020 21:11 #205914 von Pfälzer68
Twizy "brannte" in Dossenheim
... und wie immer bei solchen Themen kommt der Verweis aufs sog. "Fachhandwerk"...

Ist jetzt bestimmt nicht repräsentativ, aber fast alles was hier in meiner Hütte (bj. 2008) nicht wirklich funktioniert hat oder bereits defekt war wurde von ebendiesen "Fachleuten mit Zulassung" verbockt.

Heizung:
Keine Steuerung für die separate Pumpengruppe verbaut
Rücklaufanhebung falsch herum eingebaut
Geräte falsch an den Puffer angeschlossen
Zirkulationsleitung falsch angeschlossen
Anschluss Frischwasser falsch an den WW Puffer angeschlossen
WW Abgang nach 3 Jahren weggegammelt, falsches Material.

Und nu ratet mal was ich davon alles selbst hingebogen habe? Ohne Zulassung...

Elektrik hab ich eh komplett selbst gemacht, bis auf die PV... und da hab ich gerade heute beim abbauen der Solartermie (kommt mehr PV hin... selbstmontage...) Murks entdeckt... auch von der "Fachfirma"... Dc Leitungen eingeklemmt, Leiterschleifen durch falsche Anschlussreihenfolge, Schutzerdung falsch angeklemmt....
Die Strommesswandler für das Smartmeter in den verplombten Anschlussbereich neben den SLS gestopft, Abdeckung dazu ausgeschnitten...

Die Dramen mit der Zoe beim "Fachhändler"... das würde Seiten füllen....


Also drauf geschissen was da an "Gesetzlichen Pfründeschutz" anliegt...
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02 Dez 2020 22:31 #205917 von TwizyChrisy
Twizy "brannte" in Dossenheim

Trierer schrieb: Hallo TwizyChrisy




die Niederspannungsanschlussverordnung – NAV

§13 Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden,

ich möchte hier nicht als Besserwisser oder Berufsbedenkenträger aufdrehten, aber ich habe alle gesetzlichen Vorschriften, VDE VDI usw. und immer die neusten, Kosten pro Jahr etwas über 2000€
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Gruß Kurt


Erst mal Merci für die Fundstelle....
Der Satz 4 bzw was damit gemeint ist würde mich noch interessieren.

Eigentlich sollte man sich mal den Spaß machen und dem Gesetzgeber mitteilen, daß man nächste Woche vorsätzlich gegen diese Regelung verstößt und im Wohnzimmer zwei Steckdosen austauscht.

Und die "Elektroautobastelverordung" hast Du da noch nen Link dazu?

Weil die NAV ist ja drauf angelegt Rückwirkungen ins Netz zu verhindern.

Die Rückwirkung meiner Basteleien an E-Auto sind maximal 110 Kilo Grillfleisch.

Bin mal gespannt, wann der nächste auf die Idee kommt, daß man seine Batterie an der Armbanduhr nicht mehr selber wechseln darf.

Ich glaube es wird doch langsam Zeit sich zu überlegen dieses Land zu verlassen....

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02 Dez 2020 22:37 #205918 von TwizyChrisy
Twizy "brannte" in Dossenheim

Pfälzer68 schrieb: ... und wie immer bei solchen Themen kommt der Verweis aufs sog. "Fachhandwerk"...

....


Also drauf geschissen was da an "Gesetzlichen Pfründeschutz" anliegt...


Was nichts an der gesetzlichen Regelung ändert. Interessant ist, daß es so gut wie keine Fundstelle gibt, die
davon spricht/schreibt, daß es VERBOTEN ist.
Überall steht "wird empfohlen" "soll nicht" etc....



aha gerade gefunden: der Satz 4 wars!


Zitat:

Für Instandhaltungsarbeiten hinter der Zähleranlage nach § 13 NAV gilt allerdings nicht die Vorgabe, dass diese nur von eingetragenen Installationsunternehmen durchgeführt werden dürfen. "Um die elektrische Sicherheit zu gewährleisten, müssen die Arbeiten jedoch fachlich korrekt und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik beziehungsweise den einschlägigen Normen durchgeführt werden", erklärt Cornils vom ZVEH.


Zitat Ende

Jetzt muss man nur noch "Instandhaltung" definieren :-)

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02 Dez 2020 22:42 #205919 von TwizyChrisy
Twizy "brannte" in Dossenheim

GeölterBlitz schrieb:

TwizyChrisy schrieb:
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren und freue mich etwas im "Gesetz gegen eigene Arbeiten an eigenen Fahrzeugen" zu schmökern,
dem feuchten Wunschtraum aller Kfz-Werkstätten....


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Davon gehe ich aus... ABER wir leben in Deutschland, dem Land der Berufsbedenkenträger und Korinthenkacker... ich halte für nicht undenkbar,
daß irgendwelche Lobbyseilschaften da bereits dran arbeiten gesetzliche Vorschriften zu verankern.

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02 Dez 2020 23:44 #205923 von Trierer
Twizy "brannte" in Dossenheim
Hallo
Hallo

Ich bin da ganz auf eurer Seite, das selbst Fachfirmen absolut keine Ahnung haben und zu 80% nicht wissen, was Sie tun.
Ich habe meine Heizung auch selbst gebaut, Öl und Pelettkessel an einen Schonstein angeschlossen und die Steuerung mit der SPS aufgebaut
Durch mein Wissen habe ich es selbst genehmigt und der "Schwarze" sah ganz schön alt vor Gericht aus.
Nun nach mal ein Tipp, man hat den Bestandschutz, aus der Verordnung Elektroinstallation und Betriebsmittel gestrichen und dann die Brauneader
in die Kabels eingeführt, so das sofort ein Nachtinstallation sichtbar wird um den Elektrofirmen die Möglichkeit zugeben die Kpl.. Anlage zu erneuern
Lizenz zum Gelddrucken.
Nun zurück zum Twizy.
Es gibt klare Vorschriften, wer und was man selbst an E-Autos "verbessern" darf, ich möchte und will das nicht hier im Forum darstellen weil wir alle unser
Spaß damit haben und das ist gut so,
Die gesetzliche Seite ist sehr einfach zu verstehen, wenn man das richtig Erklärt bekommt, aber nicht hier im Forum
Ich bin gerne Bereit auf einen Twizy Treffen oder sonst auch ein Vortrag zuhalten. oder hier Fragen zu beantworten und auch wenns ins strafrechtliche geht zu warnen.

Gruß Kurt

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03 Dez 2020 05:55 #205924 von GeölterBlitz
Twizy "brannte" in Dossenheim

Trierer schrieb: Hallo
Hallo

Ich bin da ganz auf eurer Seite, das selbst Fachfirmen absolut keine Ahnung haben und zu 80% nicht wissen, was Sie tun.


Ich hab die Quote der Welt (in allen Bereichen) nicht ganz so schlimm eingeteilt:

60% sind Nieten und "Mitschwimmer", 40% wissen, von was sie reden, mit denen kann man was anfangen !:whistle:

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03 Dez 2020 08:54 #205933 von euver
Twizy "brannte" in Dossenheim
@Trierer
Hatte heute geschmunzelt, über die Nachtinstallation ...... ist mir vor ein paar Tagen mit der Autokorrektur genau so gegangen. :blush: :whistle:

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